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Beschreibende Sortenliste Getreide, Mais Öl - Bundessortenamt

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WEICHWEIZEN 109<br />

Qualitätseigenschaften der Weichweizensorten<br />

Die ausführliche Beschreibung der für die Mahl- und Backeignung wichtigen Eigenschaften<br />

der Weichweizensorten soll dazu beitragen, der Landwirtschaft eine marktgerechte<br />

Weizenproduktion und der Erfassung und Verarbeitung eine auf den jeweiligen<br />

Verwendungszweck ausgerichtete Sortenwahl zu ermöglichen.<br />

Die Kommission `Backqualität´, zusammengesetzt aus Vertretern des Max Rubner-<br />

Instituts in Detmold, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising,<br />

der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Bernburg und des<br />

<strong>Bundessortenamt</strong>es in Hannover, ist vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz eingesetzt, die deutschen Weizensorten in den für<br />

Mahl- und Backeignung wichtigen Eigenschaften zu beschreiben und die Ergebnisse<br />

dieser Beschreibung zu veröffentlichen.<br />

Grundlage hierfür sind die Untersuchungsergebnisse von sortenreinen Proben aus den<br />

Wertprüfungen des <strong>Bundessortenamt</strong>es. In den einzelnen Eigenschaften werden die<br />

Sorten in Relation zu hierfür bestimmten Bezugssorten eingestuft. Das der Beschreibung<br />

zugrunde liegende Schema ist in der Übersicht 1 dargestellt.<br />

Zum allgemeinen Verständnis und als Bewertungshilfe werden nachfolgend die einzelnen<br />

Eigenschaften erläutert.<br />

1. Indirekte Qualitätseigenschaften<br />

1.1 Fallzahl<br />

Die Höhe der Fallzahl wird vorwiegend durch die Aktivität der stärkeabbauenden Enzyme<br />

(Amylasen) bestimmt. Niedrige Fallzahlen beeinträchtigen die Backqualität durch<br />

Schwächung der Krumenelastizität der Gebäcke.<br />

Der allgemein als kritisch anzusehende Bereich bei einer Einstufung der Sorten<br />

beginnt mit der Ausprägungsstufe 3 (niedrig). Bei Sorten mit entsprechend niedrigen<br />

Fallzahlbewertungen wird die geforderte Mindestqualität für Backweizen auch bei<br />

normalen Abreifeverhältnissen und Erntebedingungen oft nicht erreicht.<br />

In den Interventionsrichtlinien wird eine Fallzahl von mindestens 220 s gefordert.<br />

Sorten, von denen im Laufe von drei Prüfungsjahren nicht mindestens die Hälfte der<br />

Proben Fallzahlen von mehr als 180 s aufweisen, werden nur in den indirekten Eigenschaften<br />

und nicht in den Mahl- und Backeigenschaften beschrieben.

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