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Statutenänderung<br />
Hans-Georg Orthen<br />
600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />
600 Jahre wird unsere Bruderschaft <strong>in</strong> diesem Jahr alt.<br />
Sicherlich ist sie auch deshalb so alt geworden, weil ihre<br />
Gründer und Erneuerer e<strong>in</strong> festes Regelwerk für das Zusammenleben<br />
aufgestellt hatten.<br />
Der Zeitgeist macht es aber von Zeit zu Zeit notwendig, die<br />
e<strong>in</strong>zelnen Paragraphen zu überdenken und neu zu ordnen.<br />
Die letzte große Änderung dieser Statuten erfolgte im Jahre<br />
1978. E<strong>in</strong>zelne Anpassungen s<strong>in</strong>d dann <strong>in</strong> der Mitgliederversammlung<br />
1992 und e<strong>in</strong>er außerordentlichen Mitgliederversammlung<br />
im Juni 1992 vorgenommen worden.<br />
Zum Ende des Jahre 1997 wurde das Ans<strong>in</strong>nen an den<br />
Vorstand gestellt, <strong>in</strong>sbesondere die Regelungen betreffend<br />
den Vorstand zu überdenken. Fast zeitgleich wurden die<br />
Satzungen des Bundes e<strong>in</strong>er Prüfung unterzogen.<br />
Weil das Ergebnis dieser umfassenden Neuordnung der<br />
Bundesatzung noch nicht vorlag und der Vorstand unserer<br />
Bruderschaft die gesamte eigene Satzung ebenfalls neuordnen<br />
wollte, wurde das Ans<strong>in</strong>nen bis nach Bekanntgabe der<br />
neuen Bundesatzung zurück gestellt.<br />
Nach der Bundesdelegiertenversammlung des Jahres 2001<br />
lagen dann die neuen Mustersatzungen vor und wir konnten<br />
mit den ersten Änderungen beg<strong>in</strong>nen. In zahlreichen<br />
Ausschusssitzungen gelang es die bestehende Satzung neben<br />
den Erfordernissen die sich aus dem Bundesstatut ergaben,<br />
neu zu gestalten.<br />
Für den 17. 11 .2001 konnte zu e<strong>in</strong>er außerordentlichen<br />
Mitgliederversammlung e<strong>in</strong>geladen werden. Bereits <strong>in</strong> der<br />
vorangegangen hl. Messe hatte der Präses auf die Bedeutung<br />
der Satzungsänderungen h<strong>in</strong>gewiesen. 66 Stimmberechtigte<br />
Schützenbrüder waren <strong>in</strong> das neue Schützenhaus gekom-<br />
110<br />
men. Sie alle hatten mit ihrer E<strong>in</strong>ladung e<strong>in</strong>en Satzungsentwurf<br />
erhalten. So war es möglich, die Beiträge und<br />
Diskussionen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em entsprechenden Rahmen zu halten.<br />
Im wesentlichen g<strong>in</strong>g es um e<strong>in</strong>e Änderung der Paragraphen,<br />
die die Mitgliedschaft zur Bruderschaft regeln sowie die<br />
Modalitäten betreffend den Vorstand der Bruderschaft.<br />
Sich ändernder Zeitgeist machte es erforderlich, die strenge<br />
Regelung der Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Aufnahme <strong>in</strong> die<br />
Bruderschaft zu überdenken. Nach der geltenden Satzung<br />
konnte z.B. e<strong>in</strong> geschiedener und wiederverheirateter Christ<br />
nicht <strong>in</strong> die Bruderschaft aufgenommen werden. Diese<br />
Regelung war bereits <strong>in</strong> dem Regelwerk des Bundes abgemildert<br />
worden, auch vor dem H<strong>in</strong>tergrund, das es uns nicht<br />
zu steht, über e<strong>in</strong>en anderen zu richten. In Anlehnung an die<br />
von den Delegierten getroffene Regelung können nun auch<br />
Geschiedene und Widerverheiratete Mitglied werden, wenn<br />
sie sich auf die christlichen Grundlagen des Bundes verpflichten.<br />
Geändert wurde die Dauer der Zugehörigkeit zum Vorstand.<br />
Die bisherige Regelung, wonach die Zugehörigkeit zum aktiven<br />
Vorstand mit dem 65. Lebensjahr endet, wurde <strong>in</strong> Wahlperioden<br />
abgeändert. Neu gewählte Mitglieder bekleiden ihr<br />
Amt für die Dauer von 10 Jahren und können dann jeweils<br />
für 5 weitere Jahre wieder gewählt werden.<br />
Unter diesen guten Bed<strong>in</strong>gungen gelang es, die Satzungsänderungen<br />
<strong>in</strong> knapp 2 Stunden mit den notwendigen<br />
Mehrheiten abzuschliessen. Der Schützenmeister dankte<br />
allen, die mit dazu beigetragen hatten, das diese große Änderung<br />
der Satzung reibungslos vonstatten gegangen ist und<br />
hoffte auf e<strong>in</strong>en möglichst langen Bestand.