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600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />
Die Wiederaufrichtung der Schönste<strong>in</strong>er Bruderschaft<br />
Die vorangegangenen geschichtlichen Ausführungen<br />
s<strong>in</strong>d gegenüber den schriftlichen Nachweisen vom<br />
Bestehen der erneuerten Bruderschaft unerlässlich<br />
und von größter Wichtigkeit.<br />
Stichhaltige Beweise über das tatsächliche Bestehen der St.<br />
Sebastianus Schützenbruderschaft f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> ihrer sogenannten<br />
Wiederaufrichtung im Jahre 1714.<br />
E<strong>in</strong>e Neugründung erfolgte also am 14. November 1714<br />
durch den damaligen Reichsfreiherrn Hermann Werner<br />
Georg Ferd<strong>in</strong>and von Hatzfeldt, Ihrer Churfürstlichen<br />
Durchlaucht von Cölln gnädigst verordneter Kammer Herr.<br />
Er stand der Bruderschaft als „Director“ vor. Se<strong>in</strong> Bruder,<br />
Freiherr Franz Wilhelm von Hatzfeldt, übernahm das<br />
Ehrenamt des Protektors.<br />
Es wurden 23 Artikel über die Erneuerung aufgestellt, die <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Statutenbuch zusammengefasst s<strong>in</strong>d. Der Orig<strong>in</strong>altext<br />
ist heute noch erhalten.<br />
Das Statutenbuch beg<strong>in</strong>nt:<br />
Alles zur größeren Ehre Gottes der allerseeligsten Jungfrau<br />
Maria und des hl. Sebastian.<br />
44<br />
Daß die Schützenbruderschaft auch das außerkirchliche<br />
Leben des e<strong>in</strong>zelnen erfasst, geht aus den Artikeln 9 und 18<br />
bis 22 der Statuten hervor.<br />
Die Schützenbrüder werden aufgefordert die Polizeistunde<br />
um 9 Uhr abends bei Zusammenkünften e<strong>in</strong>zuhalten. An<br />
Sonn- und Feiertagen darf nicht während des Gottesdienstes<br />
<strong>in</strong> den Wirtshäusern getrunken, Karten- oder mit Würfeln<br />
gespielt werden.<br />
Niemand soll Streitpunkte aufs Tapet br<strong>in</strong>gen, ke<strong>in</strong>e<br />
Schlägereien oder Schimpfworte wider dem Mitbruder oder<br />
Nebenmenschen anbr<strong>in</strong>gen. Gegebenenfalls verfällt man<br />
nach Warnung e<strong>in</strong>er hohen Geldstrafe.<br />
Die damaligen Bewohner des Schlossdorfes müssen e<strong>in</strong><br />
Zech- und esslustiges Völkchen gewesen se<strong>in</strong>. Das bezeugen<br />
die landesherrlichen Verordnungen gegen Trunksucht und<br />
Völlerei. Besonders bei Hochzeiten, K<strong>in</strong>dtaufen und anderen<br />
Feiern muß es hoch hergegangen se<strong>in</strong>. Um 1700 waren <strong>in</strong><br />
Schönste<strong>in</strong> 40 Häuser und 4 Schenkstuben: Thomas<br />
Demmer „auffenplan“, Johann Bestchen Hombach, Johann<br />
Peter Grabig und Johann Görg Möller „auffem Bungert“.