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600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />

Die Wiederaufrichtung der Schönste<strong>in</strong>er Bruderschaft<br />

Die vorangegangenen geschichtlichen Ausführungen<br />

s<strong>in</strong>d gegenüber den schriftlichen Nachweisen vom<br />

Bestehen der erneuerten Bruderschaft unerlässlich<br />

und von größter Wichtigkeit.<br />

Stichhaltige Beweise über das tatsächliche Bestehen der St.<br />

Sebastianus Schützenbruderschaft f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> ihrer sogenannten<br />

Wiederaufrichtung im Jahre 1714.<br />

E<strong>in</strong>e Neugründung erfolgte also am 14. November 1714<br />

durch den damaligen Reichsfreiherrn Hermann Werner<br />

Georg Ferd<strong>in</strong>and von Hatzfeldt, Ihrer Churfürstlichen<br />

Durchlaucht von Cölln gnädigst verordneter Kammer Herr.<br />

Er stand der Bruderschaft als „Director“ vor. Se<strong>in</strong> Bruder,<br />

Freiherr Franz Wilhelm von Hatzfeldt, übernahm das<br />

Ehrenamt des Protektors.<br />

Es wurden 23 Artikel über die Erneuerung aufgestellt, die <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Statutenbuch zusammengefasst s<strong>in</strong>d. Der Orig<strong>in</strong>altext<br />

ist heute noch erhalten.<br />

Das Statutenbuch beg<strong>in</strong>nt:<br />

Alles zur größeren Ehre Gottes der allerseeligsten Jungfrau<br />

Maria und des hl. Sebastian.<br />

44<br />

Daß die Schützenbruderschaft auch das außerkirchliche<br />

Leben des e<strong>in</strong>zelnen erfasst, geht aus den Artikeln 9 und 18<br />

bis 22 der Statuten hervor.<br />

Die Schützenbrüder werden aufgefordert die Polizeistunde<br />

um 9 Uhr abends bei Zusammenkünften e<strong>in</strong>zuhalten. An<br />

Sonn- und Feiertagen darf nicht während des Gottesdienstes<br />

<strong>in</strong> den Wirtshäusern getrunken, Karten- oder mit Würfeln<br />

gespielt werden.<br />

Niemand soll Streitpunkte aufs Tapet br<strong>in</strong>gen, ke<strong>in</strong>e<br />

Schlägereien oder Schimpfworte wider dem Mitbruder oder<br />

Nebenmenschen anbr<strong>in</strong>gen. Gegebenenfalls verfällt man<br />

nach Warnung e<strong>in</strong>er hohen Geldstrafe.<br />

Die damaligen Bewohner des Schlossdorfes müssen e<strong>in</strong><br />

Zech- und esslustiges Völkchen gewesen se<strong>in</strong>. Das bezeugen<br />

die landesherrlichen Verordnungen gegen Trunksucht und<br />

Völlerei. Besonders bei Hochzeiten, K<strong>in</strong>dtaufen und anderen<br />

Feiern muß es hoch hergegangen se<strong>in</strong>. Um 1700 waren <strong>in</strong><br />

Schönste<strong>in</strong> 40 Häuser und 4 Schenkstuben: Thomas<br />

Demmer „auffenplan“, Johann Bestchen Hombach, Johann<br />

Peter Grabig und Johann Görg Möller „auffem Bungert“.

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