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600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />
pfennig zu 12. H. gerechnet. Sie verpflichten sich, Johann<br />
bzw. den jeweiligen Inhaber dieser Kapelle <strong>in</strong> genanntem<br />
Erbe und Gut samt Zubehör, nämlich Haus, Hof, Holz, Feld,<br />
Acker, Wasser, Wiese, Weide und Heide, Eckern und Eichen,<br />
Hoch- und Niederwald, naß und trocken, nicht zu bee<strong>in</strong>trächtigen,<br />
bevor sie der Kapelle 122 fl. erstattet haben. Die<br />
E<strong>in</strong>lösung hat jeweils b<strong>in</strong>nen 8 Tagen vor und nach St.<br />
Mart<strong>in</strong>stag zu erfolgen.<br />
Siegler: Johann v. Selbach, Konrad v. Rennenburg auf Bitten<br />
der Kathar<strong>in</strong>a, die ke<strong>in</strong> Siegel hat, Ritter Albrecht von<br />
Gebhardsha<strong>in</strong> (Gevertzhaen), Amtmann <strong>in</strong> Schönste<strong>in</strong>, auf<br />
Bitten der Eheleute.<br />
Im Jahre 1445 überschreibt Engelbert von Isengarten den<br />
halben Hof Mühlenbergan der Nister der Kapelle zu<br />
Schönste<strong>in</strong>.<br />
Stiftung vom 3. Februar 1449: Hermann von Isengarten und<br />
se<strong>in</strong>e Frau Kathar<strong>in</strong>a verkaufen an die Kapelle zu Schönste<strong>in</strong><br />
30<br />
kraft Erbkauf ihre jährlichen Rechte aus der „Augen Weiße“<br />
genannten Wiese, die neben deren Voespel gelegen ist. Sie<br />
verzichten hierauf zugunsten der Kapelle für e<strong>in</strong>e quittierte<br />
Geldsumme, die ihnen durch Johann von Nümbrecht, den<br />
derzeitigen Inhaber der Kapelle, gezahlt ist. Doch behalten sie<br />
sich und ihren Erben während der kommenden vier Jahre<br />
das Recht zur E<strong>in</strong>lösung mit 3 Kaufmannsfl., jeweils <strong>in</strong>nerhalb<br />
von 8 Tagen und nach St. Mart<strong>in</strong>stag vor.<br />
Aus diesen Urkunden geht deutlich hervor, welche Opfer die<br />
e<strong>in</strong>zelnen Stifter, <strong>in</strong>sbesondere der Burgknappe Friedrich von<br />
Bracht, geleistet haben. Durch die urkundlichen Nachweise<br />
steht fest, daß der Vikarie alle Liegenschaften <strong>in</strong> rechtlicher<br />
Form übereignet worden s<strong>in</strong>d.<br />
Als erster Verwalter der Kapelle wird nachweislich e<strong>in</strong> Pastor<br />
Johann von Nümbrecht im Jahre 1459 angegeben.