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600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />

pfennig zu 12. H. gerechnet. Sie verpflichten sich, Johann<br />

bzw. den jeweiligen Inhaber dieser Kapelle <strong>in</strong> genanntem<br />

Erbe und Gut samt Zubehör, nämlich Haus, Hof, Holz, Feld,<br />

Acker, Wasser, Wiese, Weide und Heide, Eckern und Eichen,<br />

Hoch- und Niederwald, naß und trocken, nicht zu bee<strong>in</strong>trächtigen,<br />

bevor sie der Kapelle 122 fl. erstattet haben. Die<br />

E<strong>in</strong>lösung hat jeweils b<strong>in</strong>nen 8 Tagen vor und nach St.<br />

Mart<strong>in</strong>stag zu erfolgen.<br />

Siegler: Johann v. Selbach, Konrad v. Rennenburg auf Bitten<br />

der Kathar<strong>in</strong>a, die ke<strong>in</strong> Siegel hat, Ritter Albrecht von<br />

Gebhardsha<strong>in</strong> (Gevertzhaen), Amtmann <strong>in</strong> Schönste<strong>in</strong>, auf<br />

Bitten der Eheleute.<br />

Im Jahre 1445 überschreibt Engelbert von Isengarten den<br />

halben Hof Mühlenbergan der Nister der Kapelle zu<br />

Schönste<strong>in</strong>.<br />

Stiftung vom 3. Februar 1449: Hermann von Isengarten und<br />

se<strong>in</strong>e Frau Kathar<strong>in</strong>a verkaufen an die Kapelle zu Schönste<strong>in</strong><br />

30<br />

kraft Erbkauf ihre jährlichen Rechte aus der „Augen Weiße“<br />

genannten Wiese, die neben deren Voespel gelegen ist. Sie<br />

verzichten hierauf zugunsten der Kapelle für e<strong>in</strong>e quittierte<br />

Geldsumme, die ihnen durch Johann von Nümbrecht, den<br />

derzeitigen Inhaber der Kapelle, gezahlt ist. Doch behalten sie<br />

sich und ihren Erben während der kommenden vier Jahre<br />

das Recht zur E<strong>in</strong>lösung mit 3 Kaufmannsfl., jeweils <strong>in</strong>nerhalb<br />

von 8 Tagen und nach St. Mart<strong>in</strong>stag vor.<br />

Aus diesen Urkunden geht deutlich hervor, welche Opfer die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Stifter, <strong>in</strong>sbesondere der Burgknappe Friedrich von<br />

Bracht, geleistet haben. Durch die urkundlichen Nachweise<br />

steht fest, daß der Vikarie alle Liegenschaften <strong>in</strong> rechtlicher<br />

Form übereignet worden s<strong>in</strong>d.<br />

Als erster Verwalter der Kapelle wird nachweislich e<strong>in</strong> Pastor<br />

Johann von Nümbrecht im Jahre 1459 angegeben.

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