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600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />

Nachkommen sowie die andern, die den Altar mit ausgestattet<br />

haben und zwar e<strong>in</strong>e Messe für die Verstorbenen mit<br />

Vigilien und Commendationen wie das üblich ist.<br />

Alle Güter <strong>in</strong>sgesamt und im e<strong>in</strong>zeln, wie sie an den Altar<br />

geschenkt s<strong>in</strong>d, mit all ihren Rechten und ihrem Zubehör<br />

sowie auch die andern Güter, die durch die Schenkung der<br />

Gläubigen an den genannten Altar <strong>in</strong> Zukunft noch kommen,<br />

fügen wir ebenso Mitgift h<strong>in</strong>zu, scheiden sie aus,<br />

machen sie frei und unterstellen sie der kirchlichen Freiheit<br />

und Abgabenfreiheit. Den Altar oder die Kapelle stiften wir<br />

als geistliche Pfründe (beneficium).“<br />

Verhandelt und gegeben im Jahre 1417 am 26. März<br />

Siegel/ gez. Hermann Kuyck, Notar<br />

Auch andere <strong>in</strong> Schönste<strong>in</strong> ansässige Adelsfamilien beteiligten<br />

sich durch Besitzabtretungen an der Gründung der<br />

Vikarie.<br />

Blick auf die alte Pfarrkirche und das Schulhaus<br />

29<br />

So schenkte Wilhelm v. Selbach im Jahre 1402 den von se<strong>in</strong>en<br />

ererbten halben Hof Glatteneichen.<br />

Urkunde vom 12. Februar 1402: Wilhelm v. Selbach übergibt<br />

für se<strong>in</strong>, se<strong>in</strong>er Brüder und se<strong>in</strong>er Vorfahren Seelenheil<br />

dem Altar der Kapelle <strong>in</strong> Schönste<strong>in</strong> (Schonensteyn) zu<br />

Ehren Mariens sowie der hl. Kathar<strong>in</strong>a, Agatha und Barbara<br />

se<strong>in</strong>e von se<strong>in</strong>en Eltern ererbte Hälfte des Hofes zu<br />

Glatteneichen (Gladeneychen) samt Zubehör, sodaß Kapelle<br />

und Altar hierüber künftig wie anderes ihnen zugewandtes<br />

Gut und unbee<strong>in</strong>trächtigt durch Wilhelm oder se<strong>in</strong>e Erben<br />

verfügen können. Der Kaplan, der die Kapelle und den Altar<br />

künftig <strong>in</strong>ne hat, hat mittwochs <strong>in</strong> den vier Quatemberzeiten<br />

e<strong>in</strong>e Ewigmesse mit Vigil und Messe für Wilhelms, se<strong>in</strong>er<br />

Eltern und se<strong>in</strong>er Brüder Seelen zu halten.<br />

Am 2. November 1407 schenkt Simon von der Wissen den<br />

von se<strong>in</strong>en Eltern ererbten Anteil am Hofe Röttgen mit allem<br />

Zubehör der Kapelle. Der jeweilige Kaplan soll auch hierfür<br />

jeweils Freitags zu allen vier Quatemberterm<strong>in</strong>en e<strong>in</strong><br />

Seelengedächtnis halten. Siegler dieser Urkunde: der<br />

Aussteller, Salent<strong>in</strong> der Junge Herr zu Isenburg, Friedrich v.<br />

Bracht.<br />

Auch Johann von Selbach machte im Jahre 1458 e<strong>in</strong>e<br />

Stiftung zur Ausstattung der Vikarie. Er schenkte e<strong>in</strong> Stück<br />

Heideland am Kött<strong>in</strong>gerweg über dem Herdchen seifen <strong>in</strong><br />

der Geme<strong>in</strong>de Schönste<strong>in</strong> (den Garten boren dem viekore).<br />

E<strong>in</strong> weiterer Stiftungsbrief: 1439 Juni 16<br />

Johann von Selbach, Wolfssahn und se<strong>in</strong>e Frau Kathar<strong>in</strong>a,<br />

die an die Kapelle zu Schönste<strong>in</strong> ihren Hof zu Oberhövels<br />

nach Ausweis e<strong>in</strong>er besiegelten Urkunde für 90 oberländ. Fl.<br />

Verkauft hatten, quittieren Johann v. Nümbrecht, Pastor und<br />

Verwalter dieser Kapelle, den Empfang ihnen geliehener 32<br />

schwerer oberländ. Fl. zu je 24 Weisspfennig den Weiss-

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