', in ''Festschrift
', in ''Festschrift
', in ''Festschrift
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />
Erledigung des Streites zu übernehmen. Graf Wilhelm gelobt<br />
am 28. Mai 1297 Wikbold Lehnstreue, schwört, das ihm<br />
anvertraute Schloß Schönste<strong>in</strong> zu bewahren, es nur auf erz-<br />
Alte Schloßansicht um 1860<br />
bischöflichen Befehl <strong>in</strong> andere Hände zu geben und wiederholt<br />
das Gelöbnis <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urkunde des folgenden Jahres.<br />
Infolge der von neuen von der Familie Arberg – Holte erhobenen<br />
Ansprüche kommt es zu e<strong>in</strong>em Rechtsstreit.<br />
Die „Veste Schönste<strong>in</strong>“ wurde von Grafen Eberhard von der<br />
Mark als Erb- und Eigentum beansprucht gegen den<br />
E<strong>in</strong>spruch des Erzbischofs Wikbold, der behauptete, dieselbe<br />
sei seit langem Eigentum se<strong>in</strong>er Vorgänger und des<br />
Erzstifts gewesen.<br />
Verwandtschaftliche Beziehungen mögen wohl mitgewirkt<br />
haben, daß Erzbischof Wikbold sich auf e<strong>in</strong>en Vergleich e<strong>in</strong>ließ.<br />
Am 5. September 1299 kam es durch Schiedsspruch zu<br />
e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>igung, <strong>in</strong> der Eberhard v. d. Mark, se<strong>in</strong> Sohn<br />
Engelbert, se<strong>in</strong>e Gemahl<strong>in</strong> Mechthild v. Arberg und deren<br />
24<br />
Großmutter Mechthild von Holte dem Erzbischof Schloß<br />
Schönste<strong>in</strong>, die Villa Wissen, die Besitzungen <strong>in</strong> Morenhoven<br />
und die Vogtei zu Sürdt am Rhe<strong>in</strong> gegen 4000 Mark<br />
kölnisch als Eigentum überlassen und ihre Nachkommen<br />
allen Ansprüchen auf dies Güter entsagen.<br />
Trotz alledem sah es der Erzbischof für ratsam an, sich am<br />
14. Oktober 1300 mit dem Pfalzgrafen Rudolf bei Rhe<strong>in</strong>,<br />
Herzog von Bayern, zu verbünden, gleichwie die Erzbischöfe<br />
von Ma<strong>in</strong>z und Trier es getan hatten, um ihre Rechte und Besizungen<br />
zu erhalten; denn schon am ersten Dezember desselben<br />
Jahres (Sohn Engelbert – von Eberhard v. der Mark –<br />
heiratete <strong>in</strong>zwischen die Gräf<strong>in</strong> von Arberg) wurde zwischen<br />
Wikbold und dem Grafen Eberhard von der Mark e<strong>in</strong> weiterer<br />
Vergleich geschlossen. Die hierüber ausgefertigte Urkunde<br />
enthält folgende für die frühere mutmaßliche<br />
Zugehörigkeit des Amtes Schönste<strong>in</strong> und der Herrschaft<br />
Wildenburg zur Herrschaft Sayn hochwichtige Bemerkung.<br />
Sie lautet: „Aber von dem Erbe, das der Graf fordert von<br />
dem Erzbischof von Köln als von der Grafschaft Sayn<br />
herrührend, so sagen wir, daß man dazu landeskundige<br />
Blick <strong>in</strong> den Schloßhof um 1920