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600 Jahre St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1402 vom Heister zu Schönste<strong>in</strong> e. V.<br />

(heute Geme<strong>in</strong>de Hövels) befand und teilweise zum Amte<br />

Schönste<strong>in</strong> (heute im besagten Bereich d. Geme<strong>in</strong>de<br />

Mittelhof), traten als Siegler der Urkunde: Johann v.<br />

Wildenburg und Rob<strong>in</strong> von Bicken (Amtmann <strong>in</strong><br />

Schönste<strong>in</strong>), auf. Johann v. Wildenburg vollzieht im Jahre<br />

1394 als Lehensmann des Dorfes und Kirchspiels Wissen<br />

im Namen des Erzbischofs v. Köln die Urkunde, betreffend<br />

die Ernennung des Junkers Rob<strong>in</strong> von Bicken zum<br />

Amtmann <strong>in</strong> Schönste<strong>in</strong>.<br />

Am 16. August 1405 erwarb Friedrich v. Bracht von Arnold<br />

von der Auen und dessen Ehefrau Gertrude den Auerhof für<br />

Urkunde Friedrich von Bracht 1417<br />

die Vikarie. Für die vorläufige Unterkunft e<strong>in</strong>es Geistlichen<br />

schenkt er e<strong>in</strong> Haus an die Kapelle am 24. Juni 1417. E<strong>in</strong>e<br />

endgültige Wohnung bekam der Seelsorger erst durch die<br />

Schenkung des Höfgen „Warthe“ im Jahre 1432.<br />

Mit der sogenannten Gründungsurkunde errichtete Friedrich<br />

v. Bracht am 26. März 1417 e<strong>in</strong> Benefizzum simplex für den<br />

28<br />

dauernden Unterhalt e<strong>in</strong>es Priesters an der Schlosskapelle.<br />

Der Inhalt dieser Urkunde, die <strong>in</strong> late<strong>in</strong>ischer Sprache abgefasst<br />

ist lautet auszugsweise, soweit es sich auf die<br />

Bestimmungen der Gründung der Vikarie bezieht, wie folgt:<br />

(freie, doch <strong>in</strong>haltlich wortgetreue Übersetzung)<br />

„Kraft dieser unserer Briefe s<strong>in</strong>d wir für die Partei der Inhaber<br />

des Schlosses Schönste<strong>in</strong> wie auch für die Friedrichs von<br />

Bracht, Knappen, gebeten worden, Friedrichs Stiftung der<br />

Vikarie Schönste<strong>in</strong> und deren Ausstattung zuzulassen und<br />

zu bestätigen. Friedrich von Bracht wünscht sehnlichst, für<br />

se<strong>in</strong> und se<strong>in</strong>er Eltern Seelenheil jenen Altar oder die Kapelle,<br />

die zu Ehren der Gottesgebärer<strong>in</strong> Maria, der heiligen<br />

Jungfrauen Kathar<strong>in</strong>a, Agatha und Barbara im Schlosse<br />

Schönste<strong>in</strong> geweiht ist und <strong>in</strong>nerhalb der Grenzen der Pfarrei<br />

Wissen liegt, mit gewissen Erbgütern und anderem von ihm<br />

erworbenen auszustatten, sowie e<strong>in</strong>e geistliche Pfründe zu<br />

errichten. Wir genehmigen und bestätigen kraft der uns verliehenen<br />

ordentlichen Gewalt, daß die Güter selbst, die für<br />

den Altar bestimmt s<strong>in</strong>d und die andern, welcher Art sie<br />

auch se<strong>in</strong> mögen, die für den Altar gestiftet s<strong>in</strong>d, ausscheiden<br />

von öffentlichen Abgaben und Lasten befreit, auch ihnen<br />

kirchliche Abgabenfreiheit verliehen werden. Ferner wollen<br />

und verfügen wir, daß, sooft die Altarstelle erledigt ist, der<br />

jeweilige Pfarrer oder Rektor der Kirche <strong>in</strong> Wissen mit<br />

Willen und E<strong>in</strong>verständnis mit dem Schloss<strong>in</strong>haber von<br />

Schönste<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en geeigneten wirklichen Priester oder e<strong>in</strong>en,<br />

der so alt ist, daß er <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres Priester wird, dem<br />

Archidiakon des Bezirkes zur Amtse<strong>in</strong>setzung an den Altar<br />

vorschlägt, sooft der Altar <strong>in</strong> Zukunft erledigt se<strong>in</strong> wird. Dies<br />

soll gelten für alle Zeiten.<br />

Weiter wollen und verfügen wir nach dem Wunsche des<br />

vorgenannten Friedrichs, daß der jeweilige Rektor dieses<br />

Altars am Freitag <strong>in</strong> den vier Jahreszeiten (Quatembertagen)<br />

e<strong>in</strong> Jahrgedächtnis hält für Friedrich, se<strong>in</strong>e Eltern und

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