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Service Gesundheit<br />
Zur Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen<br />
84 | Gesund in Bochum<br />
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Der Umgang und die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen waren Thema jahrelanger<br />
Diskussionen in Deutschland. Mit dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung<br />
des Betreuungsrechts wurde das Rechtsinstitut der Patientenverfügung in das Bürgerliche<br />
Gesetzbuch aufgenommen.<br />
Rechtsanwältin Silke Rumpel, Fachanwältin für Sozialrecht<br />
Jeder Patient kann selbst entscheiden, ob und wie er<br />
behandelt werden möchte. Solange der Patient einwilligungsfähig<br />
ist, trifft er allein die entscheidung<br />
über alle ihn betreffenden Maßnahmen, auch über<br />
lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen<br />
am ende seines Lebens. Was ist jedoch, wenn der<br />
Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist und seinen<br />
Willen nicht mehr äußern kann? Für diesen Fall sollte<br />
der Patient mit einer Patientenverfügung vorsorgen<br />
und seinen Willen bezüglich der Art und Weise einer<br />
ärztlichen Behandlung und pflegerischen Versorgung<br />
schriftlich festlegen. Wegen der unterschiedlichen<br />
Wertvorstellungen und glaubensüberzeugungen der<br />
Menschen zu Fragen des Lebens und Sterbens gibt<br />
es keine gesetzlich vorgegebene Formulierung. in der<br />
Patientenverfügung ist individuell festzulegen, in welcher<br />
Lebens- und Behandlungssituation welche ärzt-<br />
lichen und pflegerischen Maßnahmen abgelehnt und<br />
welche verlangt werden. Allgemeingehaltene Formulierungen<br />
sind nicht aussagekräftig und sollten vermieden<br />
werden. Bestehen zweifel über den Patientenwillen,<br />
entscheidet ein gericht als neutrale instanz.<br />
zur Vorbeugung von zweifeln an der Aussagekraft<br />
empfiehlt es sich, einer Vertrauensperson, mit der<br />
die Verfügung besprochen worden ist, eine Vorsorgevollmacht<br />
zu erteilen. Die bevollmächtigte Person ist<br />
befugt, zusammen mit dem Arzt den in der Verfügung<br />
enthaltenen Willen des Patienten umzusetzen. Auch<br />
wenn es nicht einfach ist, sich mit existenziellen Fragen<br />
auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und<br />
das Sterben betreffen, empfiehlt es sich, frühzeitig<br />
Vorsorge zu betreiben. neben der empfohlenen ärztlichen<br />
Beratung, bietet die Kanzlei zimmer, Bregenhorn-Wendland<br />
hierbei anwaltliche Unterstützung.<br />
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