08.02.2013 Aufrufe

Orthopädie - kvwl-consult

Orthopädie - kvwl-consult

Orthopädie - kvwl-consult

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Service Gesundheit<br />

Zur Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen<br />

84 | Gesund in Bochum<br />

Anzeige<br />

Der Umgang und die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen waren Thema jahrelanger<br />

Diskussionen in Deutschland. Mit dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung<br />

des Betreuungsrechts wurde das Rechtsinstitut der Patientenverfügung in das Bürgerliche<br />

Gesetzbuch aufgenommen.<br />

Rechtsanwältin Silke Rumpel, Fachanwältin für Sozialrecht<br />

Jeder Patient kann selbst entscheiden, ob und wie er<br />

behandelt werden möchte. Solange der Patient einwilligungsfähig<br />

ist, trifft er allein die entscheidung<br />

über alle ihn betreffenden Maßnahmen, auch über<br />

lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen<br />

am ende seines Lebens. Was ist jedoch, wenn der<br />

Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist und seinen<br />

Willen nicht mehr äußern kann? Für diesen Fall sollte<br />

der Patient mit einer Patientenverfügung vorsorgen<br />

und seinen Willen bezüglich der Art und Weise einer<br />

ärztlichen Behandlung und pflegerischen Versorgung<br />

schriftlich festlegen. Wegen der unterschiedlichen<br />

Wertvorstellungen und glaubensüberzeugungen der<br />

Menschen zu Fragen des Lebens und Sterbens gibt<br />

es keine gesetzlich vorgegebene Formulierung. in der<br />

Patientenverfügung ist individuell festzulegen, in welcher<br />

Lebens- und Behandlungssituation welche ärzt-<br />

lichen und pflegerischen Maßnahmen abgelehnt und<br />

welche verlangt werden. Allgemeingehaltene Formulierungen<br />

sind nicht aussagekräftig und sollten vermieden<br />

werden. Bestehen zweifel über den Patientenwillen,<br />

entscheidet ein gericht als neutrale instanz.<br />

zur Vorbeugung von zweifeln an der Aussagekraft<br />

empfiehlt es sich, einer Vertrauensperson, mit der<br />

die Verfügung besprochen worden ist, eine Vorsorgevollmacht<br />

zu erteilen. Die bevollmächtigte Person ist<br />

befugt, zusammen mit dem Arzt den in der Verfügung<br />

enthaltenen Willen des Patienten umzusetzen. Auch<br />

wenn es nicht einfach ist, sich mit existenziellen Fragen<br />

auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und<br />

das Sterben betreffen, empfiehlt es sich, frühzeitig<br />

Vorsorge zu betreiben. neben der empfohlenen ärztlichen<br />

Beratung, bietet die Kanzlei zimmer, Bregenhorn-Wendland<br />

hierbei anwaltliche Unterstützung.<br />

© Lichtmeister, shutterstock.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!