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HD 16 - Städtisches Klinikum Magdeburg

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- Lebensbedrohliche /-bedrohende Erkrankungen,<br />

Unerwünschte Ereignisse<br />

- Ereignisse, die zu einer permanenten Behinderung oder schwerwiegenden<br />

Behinderung oder Invalidität führen,<br />

- Ereignisse, die eine Hospitalisierung erfordern oder einen Krankenhausauf-<br />

enthalt verlängern,<br />

- Kongenitale Anomalie oder Geburtsfehler<br />

- Sekundäre Malignome,<br />

- Die Entwicklung eines Medikamentenmissbrauchs oder einer Medikamentenabhängigkeit.<br />

Als lebensbedrohlich im obigen Zusammenhang werden Ereignisse betrachtet, bei<br />

denen die Gefahr zu sterben zum Zeitpunkt des Ereignisses bestand. Ereignisse, die<br />

potentiell lebensbedrohlich sind (z.B. wenn das SAE schwerer ausgefallen wäre),<br />

erfüllen nicht das Kriterium „lebensbedrohlich“.<br />

Als Krankenhausaufenthalt wird jeder stationäre Aufenthalt eines Patienten angesehen,<br />

der mindestens eine Nacht umfasst. Bereits vor der ersten Gabe des Prüfpräparates<br />

geplante Krankenhausaufnahmen gelten nicht als schwerwiegende<br />

unerwünschte Ereignisse.<br />

Von der zuständigen Ethikkommission wurde festgelegt, dass Progresse oder<br />

Rezidive von PET-2 negativen Patienten im Therapiearm B, also die Patienten,<br />

die keine Strahlentherapie erhalten haben, als Serious Adverse Events (SAE)<br />

zu werten sind. Sie unterliegen damit denselbsen Meldefristen und -pflichten<br />

wie andere SAEs. Die Ausnahmen gem. Kapitel 6.3.3 kommen nicht zur Anwendung.<br />

6.2.2 Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Arzneimittelnebenwirkungen<br />

SUSAR (Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction) ist ein Verdachtsfall einer<br />

schwerwiegenden und unerwarteten Nebenwirkung (stehen in sicherem bzw.<br />

möglichen Zusammenhang mit der Einnahme der in der Studie eingesetzten Medikamente),<br />

die nach Art oder Schweregrad nicht mit der vorliegenden Information über<br />

das betreffende Prüfpräparat übereinstimmt, als schwerwiegend beurteilt wird und<br />

bei dem ein Zusammenhang mit der Prüfmedikation wenigstens als möglich einge-<br />

- GHSG - <strong>HD</strong><strong>16</strong>-Studienprotokoll (10/2009 – V3.0) - 62

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