HD 16 - Städtisches Klinikum Magdeburg
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- Lebensbedrohliche /-bedrohende Erkrankungen,<br />
Unerwünschte Ereignisse<br />
- Ereignisse, die zu einer permanenten Behinderung oder schwerwiegenden<br />
Behinderung oder Invalidität führen,<br />
- Ereignisse, die eine Hospitalisierung erfordern oder einen Krankenhausauf-<br />
enthalt verlängern,<br />
- Kongenitale Anomalie oder Geburtsfehler<br />
- Sekundäre Malignome,<br />
- Die Entwicklung eines Medikamentenmissbrauchs oder einer Medikamentenabhängigkeit.<br />
Als lebensbedrohlich im obigen Zusammenhang werden Ereignisse betrachtet, bei<br />
denen die Gefahr zu sterben zum Zeitpunkt des Ereignisses bestand. Ereignisse, die<br />
potentiell lebensbedrohlich sind (z.B. wenn das SAE schwerer ausgefallen wäre),<br />
erfüllen nicht das Kriterium „lebensbedrohlich“.<br />
Als Krankenhausaufenthalt wird jeder stationäre Aufenthalt eines Patienten angesehen,<br />
der mindestens eine Nacht umfasst. Bereits vor der ersten Gabe des Prüfpräparates<br />
geplante Krankenhausaufnahmen gelten nicht als schwerwiegende<br />
unerwünschte Ereignisse.<br />
Von der zuständigen Ethikkommission wurde festgelegt, dass Progresse oder<br />
Rezidive von PET-2 negativen Patienten im Therapiearm B, also die Patienten,<br />
die keine Strahlentherapie erhalten haben, als Serious Adverse Events (SAE)<br />
zu werten sind. Sie unterliegen damit denselbsen Meldefristen und -pflichten<br />
wie andere SAEs. Die Ausnahmen gem. Kapitel 6.3.3 kommen nicht zur Anwendung.<br />
6.2.2 Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Arzneimittelnebenwirkungen<br />
SUSAR (Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction) ist ein Verdachtsfall einer<br />
schwerwiegenden und unerwarteten Nebenwirkung (stehen in sicherem bzw.<br />
möglichen Zusammenhang mit der Einnahme der in der Studie eingesetzten Medikamente),<br />
die nach Art oder Schweregrad nicht mit der vorliegenden Information über<br />
das betreffende Prüfpräparat übereinstimmt, als schwerwiegend beurteilt wird und<br />
bei dem ein Zusammenhang mit der Prüfmedikation wenigstens als möglich einge-<br />
- GHSG - <strong>HD</strong><strong>16</strong>-Studienprotokoll (10/2009 – V3.0) - 62