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123-ET Okt-016.indd - EstrichTechnik

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MEINUNG<br />

Wir brauchen dringend<br />

eine Marktbereinigung<br />

Der Gesetzgeber ist offensichtlich<br />

der Ansicht,<br />

dass mit der Novellierung<br />

der Handwerksordnung<br />

am Bausektor Probleme<br />

gelöst werden.<br />

Mehr Firmen am Markt -<br />

bedeutet aber tatsächlich<br />

keine Lösung. Bereits das<br />

vorhandene knappe Auftragsvolumen<br />

führt seit<br />

Jahren zu erheblichem<br />

Preisdruck. Dieser Preisdruck<br />

ist wettbewerbs-<br />

ruinös.<br />

Dass mit der Novellierung<br />

der Handwerksordnung<br />

(HwO) der Rückschritt eingeleitet<br />

wurde, liegt auf der<br />

Hand. Die Pisa-Studie zeigt,<br />

dass wir bereits in der Ausbildung<br />

junger Menschen nicht<br />

einmal mehr im Mittelfeld stehen.<br />

Länder wie Finnland haben<br />

uns hier bereits überholt.<br />

Die gute Qualität in der handwerklichen<br />

Ausbildung, in der<br />

Folge die Meisterausbildung<br />

und die “Hürde” zur Selbstständigkeit”,<br />

dass ein Meisterbrief<br />

notwendig war, der ja<br />

nunmehr nicht mehr erforderlich<br />

ist, führt auch in diesem<br />

Sektor zu einem Abfallen der<br />

Qualität mit der Folge, dass<br />

das auch den Verbrauchern<br />

schadet.<br />

Die 53 Handwerksberufe,<br />

die nach der Novellierung in<br />

der Anlage B 1 gelistet sind,<br />

wie Parkett- und Estrichleger,<br />

Fliesen- und Plattenleger, können<br />

nun nicht mehr auf das<br />

Gütesiegel des Meisterbriefes<br />

verweisen, das für Qualität<br />

und Vertrauen stehen sollte.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar,<br />

dass beispielsweise Steinmetz-<br />

und Steinbildhauer, Maler und<br />

Lackierer sowie Friseure weiterhin<br />

in der Anlage A gelistet<br />

sind und nach wie vor zulassungspflichtige<br />

Handwerke<br />

sind, während es sich bei Parkett-<br />

und Estrichlegern um zulassungsfreie<br />

Handwerke handelt.<br />

Aber auch für diejenigen<br />

Handwerksberufe, die in der<br />

Anlage A gelistet sind, ist<br />

festzustellen, dass auch hier<br />

sehr schnell eine Eintragung<br />

in die Handwerksrolle, ohne<br />

einen Meisterbrief zu haben,<br />

möglich ist.<br />

Allein im Estrichlegerhandwerk<br />

gibt es über 100 DIN-<br />

Normen, Merkblätter und<br />

sonstige Verordnungen. Der<br />

Auftragnehmer muss eine<br />

Vorleistung auf Eignung prüfen<br />

können und gegebenenfalls<br />

Bedenken anmelden,<br />

ESTRICHTECHNIK<br />

& FUSSBODENBAU<br />

Markt | Betrieb █<br />

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