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AKTUELL: Hohe Außensstände bei einem Auftraggeber, und der denkt nicht an den Ausgleich:<br />

Prozess-<br />

Finanzierung<br />

Rechtsschutz und Prozess-Finanzierung sind<br />

ganz unterschiedliche Produkte: Die Rechtsschutzversicherung<br />

deckt die erforderlichen<br />

Kosten bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

- auch außergerichtlich. Der Versicherungsnehmer<br />

wird von allen Kosten freigestellt.<br />

Der Erfolg eines Streites gehört ihm allein.<br />

Anders die Prozessfinanzierung: Sie ist keine<br />

Versicherung. Sie übernimmt das Prozesskostenrisiko<br />

nicht gegen Beitrag, sondern gegen<br />

Erfolgsbeteiligung im Einzelfall.<br />

Die Prozess-Finanzierung kennt keine Begrenzung<br />

auf „versicherte Bereiche“ und tritt unter<br />

den folgenden Voraussetzungen auch ein,<br />

wenn Rechtsschutz nicht greift.<br />

Voraussetzung<br />

Die Allianz Prozess-Finanzierung<br />

ist an drei Bedingungen<br />

gebunden:<br />

1. Der Streitwert muss mehr<br />

als 100.000 Euro betragen.<br />

2. Der Gegner muss über<br />

eine ausreichende Bonität<br />

verfügen und<br />

3. der Prozess muss überwiegend<br />

Erfolgschancen haben.<br />

i I N F O<br />

Allianz Generalvertretung<br />

Ulrich Barlovitz<br />

Fon 07139 934690<br />

ulrichbarlovitz1@allianz.de<br />

Die ProzessFinanz arbeitet auf Erfolgsbasis:<br />

• 20% aus vorgerichtlicher bzw. im Wege einer<br />

Meditation erzielten Erträge<br />

• 30% aus Erträgen bis zu 500.000 Euro durch<br />

gerichtlichen Vergleich oder Urteil<br />

• 20% von Beträgen, die 500.000 Euro über-<br />

steigen<br />

• Wird der Prozess wider Erwarten verloren,<br />

zahlt der Kunde keinen Cent.<br />

Nutzen für den Kunden<br />

• Waffengleichheit mit dem Gegner<br />

• kein Kostenrisiko ab Vertragsabschluss,<br />

auch bei Totalverlust<br />

• Liquiditätsschonung durch komplette Vorfinanzierung<br />

aller Kosten<br />

• Vermeidung bzw. Verringerung bilanzieller<br />

Wertberichtigungen auf Forderungen, die<br />

prozessfinanziert werden<br />

• bilanzielle Entlastung bei Unternehmen, da<br />

keine Drohrückstellung für den Fall des<br />

Prozesses nötig<br />

• die Finanzfrage wird kostenlos geprüft<br />

• Bonitätsprüfung des Gegners durch Euler<br />

• schnelle Vollstreckung durch Sicherheits-leistung<br />

mittels Prozessbürgschaft<br />

• Prozesskautionen bei EU-Ausländern. |<br />

ESTRICHTECHNIK<br />

& FUSSBODENBAU<br />

Markt | Betrieb █<br />

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