10.02.2013 Aufrufe

herunterladen... - Morningstar

herunterladen... - Morningstar

herunterladen... - Morningstar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aktueller Stand Umsetzung AIFM-D<br />

•� Gesetzgebungsverfahren läuft (Level 2 und 3), endgültige<br />

Regulierung derzeit noch offen<br />

•� Verwaltung und Vertrieb von AIF bei «professional<br />

investors» in der EU nur Kraft «Delegation» möglich<br />

•� Voraussetzungen für Delegation:<br />

•� Bewilligung und Aufsicht über schweizerische Asset<br />

Manager<br />

•� Anerkennung KAG und FINMA durch EU<br />

•� Kooperationsabkommen zwischen zuständigen<br />

Aufsichtsbehörden – Grundsätze von ESMA noch zu<br />

klären (Consultation)<br />

AIFM-D Umsetzung im KAG (1)<br />

1) Vermögensverwalter:<br />

a) Grundsatz: Unterstellung aller schweizerischen<br />

Vermögensverwalter von KKA im In- und Ausland<br />

b) keine «De-Minimis-Grenze», aber gestaffelte, vom<br />

verwalteten Fondsvermögen abhängige Übergangsfristen<br />

c) Kompetenz des Bundesrates, auch VV von PK-Geldern<br />

zu unterstellen (Übergangslösung)<br />

d) Erster Schritt hin zur generellen Unterstellung aller<br />

unabhängigen VV unter die Aufsicht der FINMA<br />

/ 21<br />

/ 22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!