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Haushaltsplan Stadt Lahr 2013 (application/pdf)

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1.4648 Einnahmen<br />

171000 Zuweisungen vom Land (Kigaförderung) 1.630.000 1.450.000 1.444.144 502<br />

171010 Zuweisungen vom Land (Kleinkindbetreuung) 1.785.000 1.678.750 410.948 502<br />

172000 Zuweisungen von Gden. u. Gde.-Verb. UD 25.000 20.000 43.770 502<br />

________________________________________________________________________________________<br />

1.4648 Ausgaben<br />

Einnahmen Unterabschnitt 4648 3.440.000 3.148.750 1.898.862<br />

700000 Personalkostenzuschüsse GD 4.191.000 3.890.000 3.514.363 502<br />

700100 Bauunterhaltungszuschüsse GD 40.000 85.000 74.982 502<br />

700200 Mietw. f. d. Kiga in Hugsw. u. Langenw. 26.100 12.700 20.266 502<br />

700400 Mietw. f. d. Kiga Tramplerstr. 23.000 33.300 23.000 502<br />

700500 Erbbauzins f. d. kath. Kiga Kippenheimw. 3.650 3.650 3.392 502<br />

700700 Mietzuschuss Verein "Die klein. Strolche" 14.000 15.000 12.624 502<br />

700800 Zuschüsse Betreuung v. unter Dreijährigen GD 1.390.000 1.338.000 1.209.876 502<br />

701000 Mietw. f. d. Martinskindergarten 96.150 96.150 96.123 502<br />

701100 Mietzuschuss Waldkindergarten 4.200 4.200 3.934 502<br />

701200 Mietzuschuss Waldorfkindergarten 12.000 4.850 4.697 502<br />

701300 Mietzuschuss "Die Kinderstube" 16.750 16.300 8.776 502<br />

702000 Interkommunaler Kostenausgleich UD 30.000 30.000 29.888 502<br />

________________________________________________________________________________________<br />

Erläuterungen<br />

Verwaltungshaushalt <strong>2013</strong><br />

Einzelplan 4 Soziale Sicherung<br />

Unterabschnitt 4648 Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen 4648<br />

Haushaltsstelle Haushaltsansatz Rechnungs-<br />

Ausgaben Unterabschnitt 4648 5.846.850 5.529.150 5.001.922<br />

Einnahmen Unterabschnitt 4648 3.440.000 3.148.750 1.898.862<br />

________________________________________________________________________________________<br />

Zuschussbedarf 2.406.850 2.380.400 3.103.061<br />

Überschuss 0 0 0<br />

171000 Landeszuweisungen für Kindergartenförderung und Kleinkindbetreuung werden neu geregelt.<br />

171010<br />

172000 Seit 2009 ist ein interkommunaler Kostenausgleich von den Wohnsitzgemeinden an die Standortgemeinden von<br />

702000 Kindertageseinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. (§ 8 a KiTaG)<br />

ergebnis Bew.<br />

HH- <strong>2013</strong> 2012 2011 Stelle<br />

Nr. Bezeichnung Vermerk EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

700000 Die <strong>Stadt</strong> fördert den Betrieb von Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freier Träger nach § 8 KitaG in Form eines<br />

Personalkostenzuschusses (Fördersatz seit dem Kalenderjahr 2011: 85 %) für pädagogisches Personal. Die <strong>Stadt</strong><br />

fördert 22 Kindertagesstätten kirchlicher und freier Betriebsträger mit insgesamt 1.087 Plätzen für Kinder von 3 bis 6<br />

Jahren. Mit den ab Herbst 8 städtischen Kindertagesstätten stehen insgesamt im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong> 1.590<br />

Kindertagesstättenplätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren zur Verfügung.<br />

700100 Für betriebsbedingte Umbaumaßnahmen aller Kindertageseinrichtungen, Maßnahmen im Außenbereich ohne Pflegemaßnahmen<br />

oder Entfernung von Bepflanzungen sowie für Instandsetzungsmaßnahmen an trägereigenen Gebäuden,<br />

in denen ein Kindergarten betrieben wird, gewährt die <strong>Stadt</strong> allen Trägern Zuschüsse in Höhe von 70 % der anrechenbaren<br />

Kosten. Zuschüsse werden nur bezahlt soweit die Kosten einer Maßnahme Euro 1.500,-- übersteigen und nur nach<br />

Maßgabe der im Haushalt der <strong>Stadt</strong> bereitgestellten Mittel. Als Maßnahme gilt jede fachlich oder sachlich zusammenhängende<br />

Ausführung von Arbeiten. Unter anderem sind folgende größere Maßnahmen vorgesehen: Brandschutzmaßnahmen<br />

und Renovierungsarbeiten im Kindergarten St. Josef in Reichenbach, Umbaukosten für die Einrichtung einer<br />

altersgemischten Gruppe im Martinskindergarten, Sanierung der Sanitärräume im Kindergarten St. Raphael.<br />

700800 Förderung von 16 Krippengruppen und 2 Spielgruppen kirchlicher und freier Träger.<br />

Am 01.01.<strong>2013</strong> stehen in den <strong>Lahr</strong>er Kindertagesstätten 208 Krippenplätze zur Verfügung.<br />

Die finanzielle Förderung beträgt 85 % für pädagogisches Personal zzgl. Festbetragsaufschlägen pro Gruppe. Diese<br />

betragen pro Gruppe ab 6 Stunden täglicher Öffnungszeit Euro 4.000,--, ab 6,5 Stunden Euro 4.500,--, ab 8 Stunden<br />

Euro 5.500,-- und ab 9 Stunden Euro 6.000,-- jährlich.

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