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Haushaltsplan Stadt Lahr 2013 (application/pdf)

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32<br />

Der planmäßige Zuschussbedarf des Unterabschnitts 4648 „Förderung von Kinder-<br />

gärten und Kindertagheimen“ ist mit € 2.406.850,-- ausgewiesen und liegt damit um<br />

€ 26.450,-- über dem Planwert des Vorjahres (€ 2.380.400,--). Der Zuschussbedarf<br />

für den Unterabschnitt lag nach dem Rechnungsergebnis 2011 bei € 3.103.061,--<br />

und die Ergebnisse 2010 bzw. 2009 bzw. 2008 wiesen Zuschussbedarfe von<br />

€ 2.918.706,-- bzw. € 2.428.094,-- bzw. € 2.323.447,-- aus (jeweils noch ohne erhöh-<br />

te Landeszuweisungen nach dem „Pakt für Familien mit Kindern“, da dieser erst seit<br />

2012 zur Anwendung kommt).<br />

Im Unterabschnitt 4980 „Sonstige soziale Angelegenheiten“ ist für das Projekt „Bür-<br />

gerarbeit“ analog dem Vorjahr ein Ausgabeansatz in Höhe von € 60.000,-- veran-<br />

schlagt worden.<br />

Zielsetzung für die Zukunft muss sein, alle freiwilligen Zuschüsse noch eingehender<br />

zu kontrollieren und neue Zuschüsse grundsätzlich nur durch Kürzungen in anderen<br />

Bereichen zu bewilligen.<br />

3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen<br />

Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg ist im Haushalts-<br />

plan <strong>2013</strong> mit € 9,79 Mio. (im Vorjahr € 9,89 Mio.) veranschlagt. Der Umlagesatz für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Lahr</strong> beträgt voraussichtlich 22,10 % der Steuerkraftsumme.<br />

Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Planjahr <strong>2013</strong> basiert auf einem vor-<br />

aussichtlichen Hebesatz von 30,00 v.H. der Steuerkraftsumme und entspricht damit<br />

dem vorläufigen Stand im Rahmen der Einbringung des Doppelhaushaltsentwurfs<br />

<strong>2013</strong>/2014 in den Kreisrat.<br />

Für die Jahre 2011 und 2012 belief sich der Hebesatz auf 31,65 v.H. der Steuerkraft-<br />

summe. Die Kreisumlage ist im Planwerk <strong>2013</strong> mit € 13,29 Mio. (Vorjahr: € 14,165<br />

Mio.) veranschlagt.<br />

Bei einer Steuerkraftsumme <strong>2013</strong> von € 44.290.710,-- (im Vorjahr: € 44.748.604,--)<br />

entspricht ein Hebesatz-Prozentpunkt der Kreisumlage einem Betrag von € 442.907-.

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