Geschäftsbericht 2008 - Rheinbahn
Geschäftsbericht 2008 - Rheinbahn
Geschäftsbericht 2008 - Rheinbahn
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeine Erläuterungen<br />
Anwendung der gesetzlichen Grundlagen<br />
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr <strong>2008</strong><br />
entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
und des Aktiengesetzes.<br />
Formale Darstellung<br />
Die Gliederung der Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB<br />
wurde gemäß der Verordnung vom 13. Juli 1988<br />
über die Gliederung des Jahresabschlusses von<br />
Verkehrsunternehmen erweitert.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem<br />
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />
Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB wurden einige Posten<br />
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
zusammengefasst und im Anhang gesondert<br />
ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu<br />
erhöhen.<br />
Alle Wertangaben erfolgen (soweit nicht anders<br />
angegeben) in TEUR.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Gegenüber dem Vorjahr blieben die Bewertungsgrundsätze<br />
unverändert.<br />
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände<br />
sind zu Anschaffungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
angesetzt.<br />
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten abzüglich Zuschüssen<br />
Dritter, planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger<br />
Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten<br />
enthalten neben aktivierungspflichtigen auch<br />
aktivierungsfähige Aufwendungen (Gemeinkosten)<br />
im Sinne von Abschnitt R 6.3 EStR.<br />
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach<br />
der linearen Methode vorgenommen.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten mehr als 150 EUR<br />
aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, werden<br />
im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2a EStG<br />
in einen Sammelposten eingestellt, der über einen<br />
Zeitraum von fünf Jahren linear aufgelöst wird.<br />
Bewegliche Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr<br />
zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten<br />
abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden<br />
Wert angesetzt. Unverzinsliche beziehungsweise<br />
geringverzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert<br />
am Bilanzstichtag abgezinst.<br />
Die Vorräte sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen<br />
einschließlich angemessener Gemeinkosten<br />
unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />
bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus geminderter<br />
Verwendbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen<br />
berücksichtigt.<br />
Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen<br />
wird allen Einzelrisiken durch angemessene<br />
Abwertung Rechnung getragen.<br />
Auf der Grundlage versicherungsmathematischer<br />
Gutachten nach der Teilwertmethode sind Pensionsverpflichtungen<br />
gem. § 6a EStG mit einem<br />
Rechnungszinsfuß von 6 Prozent und Altersteilzeitverpflichtungen<br />
mit einem Rechnungszinsfuß von<br />
5,5 Prozent unter Zugrundelegung der Heubeck-<br />
Richttafeln 2005 G bilanziert.<br />
Die übrigen Rückstellungen sind so bemessen, dass<br />
sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.<br />
Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen<br />
passiviert.<br />
| 73