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GESCHÄFTSBERICHT - GLKB

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FINANZBErICHT BILANZIErUNGS- UND BEwErTUNGSGrUNDSäTZE<br />

bILANZIERuNgS- uNd<br />

bEwERTuNgSgRuNdSäTZE<br />

ALLgEmEINE gRuNdSäTZE<br />

Buchführung, Bewertung und Bilanzierung richten sich nach den<br />

Vorschriften von obligationenrecht, Bankengesetz und dessen<br />

Verordnung, dem Kantonalbankgesetz sowie den richtlinien zu<br />

den rechnungslegungsvorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht.<br />

Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen Detailpositionen<br />

werden grundsätzlich einzeln bewertet (Einzelbewertung).<br />

Zusammengefasst lauten unsere wichtigsten Bewertungsgrundsätze<br />

wie folgt:<br />

ERfASSuNg dER<br />

gESCHäfTSVoRfäLLE<br />

Alle Geschäfte werden laufend nach dem Abschlusstagprinzip<br />

erfasst und nach anerkannten rechnungslegungs-Grundsätzen<br />

bewertet.<br />

fREmdwäHRuNgEN<br />

Transaktionen in ausländischen währungen werden zu jeweiligen<br />

Tageskursen verbucht. Am Bilanzstichtag werden auf fremde<br />

währungen lautende Aktiven und Passiven zu Stichtagskursen<br />

(Mittelkurse am Bilanzstichtag) umgerechnet und erfolgswirksam<br />

verbucht.<br />

Für die Hauptwährungsumrechnung wurden die folgenden Kurse<br />

verwendet:<br />

Fremdwährung Berichtsjahr Vorjahr<br />

EUr 1,2142 1,2488<br />

USD 0,9351 0,9323<br />

GBP 1,4546 1,4526<br />

72 Glarner Kantonalbank - Geschäftsbericht 2011<br />

fLüSSIgE mITTEL, foRdE-<br />

RuNgEN AuS gELdmARKTpApIEREN,<br />

pASSIVgELdER<br />

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Der noch nicht verdiente<br />

Diskont auf Geldmarktpapieren wird über die Laufzeit<br />

abgegrenzt.<br />

foRdERuNgEN gEgENübER<br />

bANKEN uNd KuNdEN,<br />

HypoTHEKARfoRdERuNgEN<br />

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Gefährdete Forderungen,<br />

das heisst Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich<br />

ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen<br />

kann, werden auf Einzelbasis unter Beachtung des Vorsichtsprinzips<br />

bewertet. Die wertminderung wird unter Berücksichtigung<br />

der Bonität des Schuldners und des Liquidationswerts von<br />

allfälligen Sicherheiten durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt.<br />

Die gefährdeten Forderungen werden laufend überwacht<br />

und beurteilt. Bei Bedarf bildet die Bank Einzelwertberichtigungen.<br />

Ausserbilanzgeschäfte wie feste Zusagen, Garantien oder derivative<br />

Finanzinstrumente werden in diese Bewertung ebenfalls<br />

einbezogen.<br />

Zinsen und Kommissionen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind,<br />

gelten als überfällig. Überfällige Zinsen werden nicht mehr vereinnahmt,<br />

sondern direkt den wertberichtigungen und rückstellungen<br />

zugewiesen.

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