Maria Regina.pdf - Mitarbeiterinformation-Pflege
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Zugriff klar geregelt<br />
Datensammlung und Personalakte<br />
Jeder Mitarbeiter erhält bei seiner Einstellung einen Bogen, mit dem seine<br />
wichtigsten Daten erhoben werden. Neben dem Einstellungsbogen<br />
werden die Bewerbungsunterlagen mit dem Lebenslauf,<br />
Qualifikationsnachweise und Zeugnisse in die Personalakte<br />
aufgenommen. Weiterhin benötigen wir ein ärztliches Attest, in dem die<br />
Unbedenklichkeit zur Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit bescheinigt<br />
wird, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie bei Führungskräften einen<br />
Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Mitarbeiter, die für einen<br />
Arbeitsbereich vorgesehen sind, wo sie mit Lebensmitteln zu tun haben, Andrea Starkgraff<br />
müssen zudem ein Gesundheitszeugnis vorlegen.<br />
Der größte Teil der Daten wird für die entsprechende Eingruppierung sowie für die Gehaltsabrechnung<br />
benötigt. Weiterhin wird geprüft, welche Ansprüche im Bezug auf Zusatzversorgung bestehen. Ebenfalls<br />
wird überprüft, ob ein Ausschlussgrund für die Einstellung besteht.<br />
Alle Daten werden entsprechend des Datenschutzes gespeichert und verwendet. Sie sind ausschließlich<br />
dem Sachbearbeiter in der Personalabteilung zugänglich. Die Geschäftsführung, Geschäftsfeldleitung<br />
sowie die zuständige Betriebsleitung (Disziplinarvorgesetzter) können jederzeit Einsicht in die<br />
Personalakten nehmen und Informationen aus der Personalakte durch die Personalsachbearbeiter<br />
erhalten. Selbstverständlich kann jeder Mitarbeiter auf Wunsch ebenfalls Einsicht in seine Personalakte<br />
erhalten.<br />
Einstellungsbogen<br />
Unmittelbar nach der Einstellung werden folgende Daten abgefragt:<br />
- Name, Anschrift, Telefonnummer<br />
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname<br />
- Nationalität, Familienstand, Konfession<br />
- Anzahl der Kinder<br />
- Steuerklasse<br />
- Krankenkasse<br />
- Sozialversicherungsnummer<br />
- Wenn eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, sollte der Ausweis bei der Betriebsleitung<br />
vorgelegt werden.<br />
- Ausübung einer Nebentätigkeit<br />
- Ob man schon mal im kirchlichen Dienst beschäftigt war und/oder nach AVR vergütet worden ist<br />
- Ob man bereits bei der KZVK oder einer anderen Zusatzversorgungskasse versichert war/ist<br />
- Bankverbindung und ob Pfändungen vorliegen<br />
- Ob Vorstrafen eines Deliktes bestehen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu sehen<br />
sind<br />
Diese Daten werden beim Abschluss eines Arbeitsvertrages in der Personalakte gespeichert.<br />
Andrea Starkgraff, Geschäftsfeldleiterin Seniorenhilfe SMMP<br />
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