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Maria Regina.pdf - Mitarbeiterinformation-Pflege

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Zugriff klar geregelt<br />

Datensammlung und Personalakte<br />

Jeder Mitarbeiter erhält bei seiner Einstellung einen Bogen, mit dem seine<br />

wichtigsten Daten erhoben werden. Neben dem Einstellungsbogen<br />

werden die Bewerbungsunterlagen mit dem Lebenslauf,<br />

Qualifikationsnachweise und Zeugnisse in die Personalakte<br />

aufgenommen. Weiterhin benötigen wir ein ärztliches Attest, in dem die<br />

Unbedenklichkeit zur Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit bescheinigt<br />

wird, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie bei Führungskräften einen<br />

Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Mitarbeiter, die für einen<br />

Arbeitsbereich vorgesehen sind, wo sie mit Lebensmitteln zu tun haben, Andrea Starkgraff<br />

müssen zudem ein Gesundheitszeugnis vorlegen.<br />

Der größte Teil der Daten wird für die entsprechende Eingruppierung sowie für die Gehaltsabrechnung<br />

benötigt. Weiterhin wird geprüft, welche Ansprüche im Bezug auf Zusatzversorgung bestehen. Ebenfalls<br />

wird überprüft, ob ein Ausschlussgrund für die Einstellung besteht.<br />

Alle Daten werden entsprechend des Datenschutzes gespeichert und verwendet. Sie sind ausschließlich<br />

dem Sachbearbeiter in der Personalabteilung zugänglich. Die Geschäftsführung, Geschäftsfeldleitung<br />

sowie die zuständige Betriebsleitung (Disziplinarvorgesetzter) können jederzeit Einsicht in die<br />

Personalakten nehmen und Informationen aus der Personalakte durch die Personalsachbearbeiter<br />

erhalten. Selbstverständlich kann jeder Mitarbeiter auf Wunsch ebenfalls Einsicht in seine Personalakte<br />

erhalten.<br />

Einstellungsbogen<br />

Unmittelbar nach der Einstellung werden folgende Daten abgefragt:<br />

- Name, Anschrift, Telefonnummer<br />

- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname<br />

- Nationalität, Familienstand, Konfession<br />

- Anzahl der Kinder<br />

- Steuerklasse<br />

- Krankenkasse<br />

- Sozialversicherungsnummer<br />

- Wenn eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, sollte der Ausweis bei der Betriebsleitung<br />

vorgelegt werden.<br />

- Ausübung einer Nebentätigkeit<br />

- Ob man schon mal im kirchlichen Dienst beschäftigt war und/oder nach AVR vergütet worden ist<br />

- Ob man bereits bei der KZVK oder einer anderen Zusatzversorgungskasse versichert war/ist<br />

- Bankverbindung und ob Pfändungen vorliegen<br />

- Ob Vorstrafen eines Deliktes bestehen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu sehen<br />

sind<br />

Diese Daten werden beim Abschluss eines Arbeitsvertrages in der Personalakte gespeichert.<br />

Andrea Starkgraff, Geschäftsfeldleiterin Seniorenhilfe SMMP<br />

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