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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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wird in der Zeichnung B15 verbindlich festgelegt. Alle Teile des Motors gemäß Arti-<br />

kel T 6.1.4, die sich oberhalb dieser Motortrennebene befinden, werden dem Mo-<br />

torgewicht oberhalb der Motortrennebene zugerechnet. Alle Teile des Motors ge-<br />

mäß Artikel T 6.1.4, die aufgrund ihrer Ausführung die Motortrennebene schneiden,<br />

werden dem Motorgewicht unterhalb der Motortrennebene zugerechnet.<br />

2.47 Radstand<br />

Der Radstand ist das x-Maß zwischen der Mittelachse der Vorderräder und der Mit-<br />

telachse der Hinterräder. (siehe auch Artikel T 10.4)<br />

2.48 Mittelachse der (Vorder- bzw. Hinter-) Räder<br />

Die Mittelachse eines jeden Rades wird gebildet durch den halben Abstand zwi-<br />

schen den Außenkanten des Rades, rechtwinklig zur Ebene auf dem das Fahrzeug<br />

steht; betrachtet in Fahrzeuglängsrichtung (x-Achse).<br />

2.49 Fahrtrichtung<br />

Im Sinne dieses Reglements wird die Fahrtrichtung des Fahrzeugs durch seine Vor-<br />

wärtsbewegung (in Rennrichtung) bestimmt, wobei sich die gelenkten Räder vorne<br />

und die angetriebenen Räder hinten befinden.<br />

2.50 Kopfrückhaltevorrichtung<br />

Die Kopfrückhaltevorrichtung (z.B. HANS®, Head and Neck Support) ist eine FIAhomologierte<br />

Kopfrückhaltevorrichtung gemäß der Norm 8858-2002.<br />

ERLAUBTE ÄNDERUNGEN UND BAUVORSCHRIFTEN<br />

FÜR DAS WETTBEWERBSFAHRZEUG<br />

Die folgenden Artikel T3 bis einschließlich Artikel T19 definieren die zulässigen Änderungen<br />

und Bauvorschriften für das Wettbewerbsfahrzeug (Fahrzeug).<br />

ARTIKEL T 3 MATERIAL UND BAUTEILE<br />

3.0 Allgemeine Bauvorschriften<br />

Mit Ausnahme der in Artikel T 3.1, T 3.2, T 3.3 und T 3.4 verbindlich definierten<br />

Bauteile ist die Verwendung folgender Werkstoffe und Materialien am gesamten<br />

Fahrzeug verboten:<br />

• Verbundwerkstoff<br />

• keramische Werkstoffe<br />

• Titan<br />

• Sinterwerkstoffe<br />

• Beryllium<br />

• Bor-legiertes Aluminium (BORALYN)<br />

Unter keinen Umständen kann sich aus den Freiheiten des Materials für die in Arti-<br />

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