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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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Bereich für den Vector der Krafteinleitung wird in der Zeichnung B 19 definiert.<br />

14.6 Hebevorrichtungen<br />

Zur schnellen Bergung aus einer Gefahrensituation oder einem Kiesbett müssen bei<br />

den Fahrzeugen die vom DMSB festgelegten Hebebuchsen vorhanden sein (siehe<br />

Zeichnung B22/1 und B22/2):<br />

• Mindestens zwei Buchsen im Dachbereich zwischen den oberen Eckpunkten<br />

der Front- und Heckscheibe<br />

• Optional eine Buchse bei y = 0 ± 20 mm im Bereich der Motorhaube<br />

Die Hebebuchsen müssen so angebracht sein, dass das voll betankte Fahrzeug mit<br />

einem Bergegerät angehoben und transportiert werden kann. Die Mittelachse der<br />

Hebebuchsen muss jeweils parallel zur z- Achse des Fahrzeugs verlaufen, mit einer<br />

maximal zulässigen Auslenkung von 15°. Der Abstand der Schnittpunkte der Mittel-<br />

achse mit der äußeren Kontur des Fahrzeugs und der äußeren Kontur der Hebe-<br />

buchse darf maximal 10 mm betragen. Oberhalb der Hebebuchsen muss jeweils in<br />

der äußeren Kontur eine Öffnung mit einem Durchmesser von 34 mm (Toleranz ± 1<br />

mm) vorhanden sein.<br />

Bezogen auf eine horizontale Standfläche für Bergegerät und Fahrzeug muss die<br />

Lage der Hebebuchsen so gewählt werden, dass sich bei voll betanktem Fahrzeug<br />

in angehobenem Zustand jeweils nicht mehr als 15° Neigung in x- und y- Richtung<br />

ergeben. Während des normalen Fahrbetriebs, dürfen die Öffnungen mit spaltüber-<br />

brückender Klebefolie abgedeckt sein.<br />

Die Anbringung der Öffnungen und der Hebebuchsen ist Bestandteil der Fahrzeug-<br />

homologation und wird im Homologationsblatt beschrieben. Die Konstruktion muss<br />

vor der endgültigen Homologation dem Technischen Delegierten des DMSB zur Ge-<br />

nehmigung vorgelegt werden.<br />

14.7 Airbag-Systeme<br />

Die Verwendung eines Fahrer-Airbag-Systems ist unter der Voraussetzung zuläs-<br />

sig, dass über das verwendete Fahrer-Airbag-System ein Entwicklungs- und Funk-<br />

tionsnachweis von einem Hersteller erbracht werden kann. Es darf nur ein vom<br />

DMSB registrierter Kabelbaum für die Steuerung des Airbagsystems verwendet<br />

werden.<br />

ARTIKEL T 15 SICHERHEITSSTRUKTUREN<br />

Es sind folgende Sicherheitsstrukturen vorgeschrieben, die mindestens die folgenden<br />

Bedingungen und die Spezifikationen aller angegeben Normen erfüllen müssen.<br />

15.1 Überrollvorrichtung<br />

15.1.1 Jedes Fahrzeug muss mit einer Überrollvorrichtung ausgerüstet sein, die<br />

mindestens den Bestimmungen des Artikels 253.8 des Anhang J zum ISG ent-<br />

spricht und darüber hinaus die folgenden Bestimmungen erfüllt.<br />

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