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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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9. Nur die in der Zeichnungen B12 beschriebenen Teile dürfen im Bereich des<br />

Heckdiffusors vorhanden sein.<br />

Die vom Luftstrom berührten Flächen des montierten Diffusors müssen plane-<br />

ben sein und eine vollständig geschlossene Oberfläche bilden. Der Diffusor darf<br />

aus maximal zwei Teilen (exklusiv der Finnen) bestehen.<br />

10. Ab dem Diffusor-Ende muss ein Freiraum zur Karosserie eingehalten werden.<br />

Zur Überprüfung wird die in Zeichnung B14 beschriebene Schablone, ausge-<br />

hend von der Ebene E4 (Mittelachse der Hinterräder), parallel zur Ebene E8<br />

(Fahrzeuglängsebene), mit ihrer hinteren Kante bei 1100 mm und mit ihrer unte-<br />

ren Kante bei z = 0 mm platziert. Anschließend wird die Schablone über die ge-<br />

samte Breite des Diffusors parallel in positiver und negativer y-Richtung ver-<br />

schoben. In dem, durch das Verschieben der Schablone definierten Raum, darf<br />

sich, mit Ausnahme von Teilen der Finnen, kein Karosserieteil befinden.<br />

5.13.a) Untere Aerodynamische Vorrichtung<br />

An der Unterseite des Fahrzeuges dürfen in den in Zeichnung B4 definierten Bereichen<br />

vor den Hinterrädern jeweils homologierte aerodynamische Vorrichtungen angebracht<br />

werden, für die folgende Bauvorschriften gelten:<br />

Der Unterboden im Bereich vor den Hinterrädern in X-Richtung nach vorne, beginnend<br />

an der E4 muss sich innerhalb der nachstehend beschriebenen maximalen Geometrie<br />

befinden, und eine vollständig geschlossene, luftundurchlässige Fläche aufweisen.<br />

Diese Geometrie ist in ihren Abmessungen wie folgt definiert: (siehe Zeichnung<br />

B4/1)<br />

• In X- Richtung im Bereich 1000mm bis 400mm vor der Ebene E4 (HA)<br />

• In Y- Richtung im Bereich ± 925 und ± 600<br />

• In Z -Richtung begrenzt durch eine Höhe von 85 mm gemessen 400 mm vor E4.<br />

5.14 Stossfänger<br />

5.14.1 Unter der Bedingung, dass die äußere Form des vorderen und hinteren<br />

Stossfängers oberhalb von z = 275 mm identisch mit der des Serienfahrzeuges<br />

bleibt, ist das Material für die Stossfänger unter Beachtung von Artikel T 3.1 freigestellt.<br />

Es ist darüber hinaus zulässig, den vorderen Stossfänger zusammen mit der<br />

erlaubten und homologierten vorderen aerodynamischen Vorrichtung und den erlaubten<br />

und homologierten vorderen Radausschnittblenden einteilig auszuführen.<br />

Der hintere Stossfänger darf zusammen mit den erlaubten und homologierten hinteren<br />

Radausschnittblenden einteilig ausgeführt werden.<br />

5.15 Verschließen von Öffnungen/Lufteinlässen<br />

Jede Öffnung/Lufteinlass, außer denen für die Bremsenkühlung gemäß 11.4.1, darf<br />

gemäß Zeichnung B9, ab 10 mm hinter den äußeren Kanten verschlossen werden.<br />

Vorrichtungen oder Maßnahmen die eine Veränderung des Querschnitts und/oder<br />

der Länge des Lufteinlasses bewirken, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist, sind<br />

verboten.<br />

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