T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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5.9 Heckflügel<br />
5.9.1 Das Fahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt einer Veranstaltung ausschließ-<br />
lich mit dem, in Zeichnung B 6/1 beschriebenen Zwei-Spalt-Heckflügel (Hauptflü-<br />
gel mit Flap, Unterflügel und Endplatten) ausgerüstet sein. Das Hauptflügelprofil<br />
und das Unterflügelprofil müssen in einer definierten und bei der Homologation ver-<br />
bindlich festgelegten Position montiert sein.<br />
Der Winkel des Hauptflügelprofils muss 0° im Verhältnis zur Referenzebene (z = 0)<br />
betragen.<br />
Der Winkel des Unterflügelprofils muss zwischen 1° und 6,5° im Verhältnis zur Referenzebene<br />
(z = 0) betragen.<br />
Diese Winkelgrößen müssen im Homologationsblatt angegeben werden. Der Winkel<br />
eines jeden Flügelprofils wird durch die Lage einer Ebene bestimmt, die in xund<br />
y-Richtung jeweils durch die höchsten Punkte eines Flügelprofils verläuft (siehe<br />
Zeichnung B6/3). Die z-Maße der in diesem Artikel definierten Ebene müssen, in<br />
Bezug zur Referenzebene (z = 0), entweder gleich bleibend sein oder in oder in positiver<br />
x-Richtung ansteigen.<br />
Bei der Überprüfung der Winkelgrößen wird jeweils eine Toleranz von ± 1° berücksichtigt.<br />
5.9.2 Es müssen die in Anhang 1 definierten Flügelprofile verwendet werden,<br />
die sich vollständig zwischen den beiden Endplatten befinden müssen. Die vorgeschriebene<br />
Einbauposition der Heckflügelprofile wird in der Zeichnung B6/2 definiert.<br />
Die Profile des Heckflügels müssen jeweils in einem Kasten mit den folgenden<br />
Abmessungen Platz finden.<br />
Hauptflügelprofil: 1400 mm x 180 mm x 40 mm<br />
Unterflügelprofil: 1400 mm x 150 mm x 30 mm<br />
Flap: 1400 mm x 90 mm x 20 mm<br />
Die äußere Form der einzelnen Heckflügelprofile wird durch den, bei DMSB und ITR<br />
hinterlegten CAD Datensatz definiert. Die Verwendung einer Trimmleiste (Gurney)<br />
ist ausschließlich am einstellbaren Heckflügelprofil (Flap) zulässig. Sie muss sich<br />
vollständig zwischen den Endplatten und innerhalb der seitlichen Projektion gemäß<br />
Artikel T 5.9.5 befinden. Die Trimmleiste muss den Bestimmungen von Artikel T 5.7<br />
entsprechen und aus einem 90° (± 1°) L-Profil mit gleichmäßiger Materialstärke<br />
bestehen. Der Biegeradius darf maximal 2 mm betragen. Die Schenkellänge des L-<br />
Profils darf jeweils maximal 15 mm betragen.<br />
5.9.3 Die beiden Endplatten des Heckflügels dürfen jeweils maximal die folgenden<br />
Abmessungen aufweisen und müssen planparallel und an jeder Kante mit einem<br />
konvexen Radius von mindestens 2 mm abgerundet sein:<br />
• x = 230 mm,<br />
• z = 250 mm,<br />
• y = min. 5 mm max. 10 mm<br />
5.9.4 Das einstellbare Heckflügelprofil (Flap) muss zwischen den Endplatten in-<br />
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