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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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5.9 Heckflügel<br />

5.9.1 Das Fahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt einer Veranstaltung ausschließ-<br />

lich mit dem, in Zeichnung B 6/1 beschriebenen Zwei-Spalt-Heckflügel (Hauptflü-<br />

gel mit Flap, Unterflügel und Endplatten) ausgerüstet sein. Das Hauptflügelprofil<br />

und das Unterflügelprofil müssen in einer definierten und bei der Homologation ver-<br />

bindlich festgelegten Position montiert sein.<br />

Der Winkel des Hauptflügelprofils muss 0° im Verhältnis zur Referenzebene (z = 0)<br />

betragen.<br />

Der Winkel des Unterflügelprofils muss zwischen 1° und 6,5° im Verhältnis zur Referenzebene<br />

(z = 0) betragen.<br />

Diese Winkelgrößen müssen im Homologationsblatt angegeben werden. Der Winkel<br />

eines jeden Flügelprofils wird durch die Lage einer Ebene bestimmt, die in xund<br />

y-Richtung jeweils durch die höchsten Punkte eines Flügelprofils verläuft (siehe<br />

Zeichnung B6/3). Die z-Maße der in diesem Artikel definierten Ebene müssen, in<br />

Bezug zur Referenzebene (z = 0), entweder gleich bleibend sein oder in oder in positiver<br />

x-Richtung ansteigen.<br />

Bei der Überprüfung der Winkelgrößen wird jeweils eine Toleranz von ± 1° berücksichtigt.<br />

5.9.2 Es müssen die in Anhang 1 definierten Flügelprofile verwendet werden,<br />

die sich vollständig zwischen den beiden Endplatten befinden müssen. Die vorgeschriebene<br />

Einbauposition der Heckflügelprofile wird in der Zeichnung B6/2 definiert.<br />

Die Profile des Heckflügels müssen jeweils in einem Kasten mit den folgenden<br />

Abmessungen Platz finden.<br />

Hauptflügelprofil: 1400 mm x 180 mm x 40 mm<br />

Unterflügelprofil: 1400 mm x 150 mm x 30 mm<br />

Flap: 1400 mm x 90 mm x 20 mm<br />

Die äußere Form der einzelnen Heckflügelprofile wird durch den, bei DMSB und ITR<br />

hinterlegten CAD Datensatz definiert. Die Verwendung einer Trimmleiste (Gurney)<br />

ist ausschließlich am einstellbaren Heckflügelprofil (Flap) zulässig. Sie muss sich<br />

vollständig zwischen den Endplatten und innerhalb der seitlichen Projektion gemäß<br />

Artikel T 5.9.5 befinden. Die Trimmleiste muss den Bestimmungen von Artikel T 5.7<br />

entsprechen und aus einem 90° (± 1°) L-Profil mit gleichmäßiger Materialstärke<br />

bestehen. Der Biegeradius darf maximal 2 mm betragen. Die Schenkellänge des L-<br />

Profils darf jeweils maximal 15 mm betragen.<br />

5.9.3 Die beiden Endplatten des Heckflügels dürfen jeweils maximal die folgenden<br />

Abmessungen aufweisen und müssen planparallel und an jeder Kante mit einem<br />

konvexen Radius von mindestens 2 mm abgerundet sein:<br />

• x = 230 mm,<br />

• z = 250 mm,<br />

• y = min. 5 mm max. 10 mm<br />

5.9.4 Das einstellbare Heckflügelprofil (Flap) muss zwischen den Endplatten in-<br />

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