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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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3.3 Verwendung von Beryllium<br />

Ausschließlich für folgende Bauteile ist die Verwendung von Beryllium erlaubt:<br />

• Ventilsitzringe sowie Ventilführungen im Zylinderkopf<br />

• Gleitlagerschalen im Motor<br />

• Tassenstößel<br />

3.4 Verwendung von Sinterwerkstoffen<br />

Ausschließlich für folgende Bauteile ist die Verwendung von Sinterwerkstoffen erlaubt:<br />

• Sintermetall in der/den Kupplungs-Reibscheibe(n)<br />

• Ventilsitzringe im Zylinderkopf<br />

• bewegliche Teile der Radlager<br />

• Auswuchtgewichte für die Kurbelwelle<br />

• Lager und Ritzel im Anlasser<br />

3.5 Befestigungen<br />

Aggregate gemäß Artikel T 2.19 dürfen nur über metallische Halter und über<br />

Schraubverbindungen mit der Karosserie verbunden werden. Formschlüssige<br />

Schraubverbindungen sind zulässig. Gummi-Metall-Buchsen (Silentbuchsen) gelten<br />

als Schraubverbindungen im Sinne dieses Reglements.<br />

Die Freistellung von Befestigungen hebt die Bestimmungen dieses Artikels nicht<br />

auf.<br />

Abdichtmaßnahmen mit vom DMSB freigegebenen Dichtmittel gelten nicht als Verkleben<br />

im Sinne dieses Reglements.<br />

3.6 Koppelung von Systemen<br />

Jegliche Koppelung von Systemen und deren Funktionen ist verboten, es sei denn<br />

eine Koppelung wird in diesem Reglementtext ausdrücklich erlaubt.<br />

3.7 Energie<br />

3.7.1 Jede Vorrichtung oder Maßnahme ist verboten, die geeignet ist, Energie<br />

aus der Bewegung des Fahrzeuges oder Energie aus der Bremsleistung zu gewinnen<br />

und diese Energie zum Antrieb des Fahrzeugs zu nutzen.<br />

3.7.2 Elektrische Energie darf ausschließlich in Batterien und Kondensatoren<br />

gespeichert werden. Zur Erzeugung elektrischer Energie für den Betrieb der elektrischen<br />

Anlage des Fahrzeuges darf ausschließlich eine Drehstrom-Lichtmaschine<br />

verwendet werden.<br />

3.7.3 Mit Ausnahme von elektrischen Batterien und Kondensatoren, sind andere<br />

Energiespeicher im Fahrzeug verboten.<br />

3.8 Elektromotoren<br />

Es sind ausschließlich folgende Elektromotoren im Fahrzeug zulässig:<br />

• ein (1) Anlasser<br />

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