T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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lich dem Zweck der Entlüftung des jeweiligen Bremssattels sowie des Bremslei-<br />
tungssystems dienen.<br />
11.4 Bremsenkühlung<br />
11.4.1 Es sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen zur<br />
Bremsenkühlung zulässig bzw. vorgeschrieben.<br />
Es ist für jede Bremsscheibe jeweils mindestens ein Luftkanal für die Kühlung der<br />
Bremsanlage vorgeschrieben, der jedoch nicht über die Karosserie hinausragen<br />
darf. Das Abdecken der Bremsluftkanäle mittels Klebeband ist erlaubt.<br />
11.4.2 Das Besprühen von den Bauteilen der Bremsanlage, die sich außen an<br />
den Radträgern befinden, ist zulässig. Es darf hierzu ausschließlich Wasser ver-<br />
wendet werden. Die Vorratsbehälter für das Wasser dürfen ein maximales Gesamt-<br />
Volumen von 7,5 Litern aufweisen und keine Verbindung zu anderen Flüssigkeitsbe-<br />
hältern oder Flüssigkeitssystemen haben.<br />
Die Aktivierung der Wassersprühvorrichtung zur Bremsenkühlung muss durch ei-<br />
nen, am Lenkrad befindlichen, Druck/Tast-Schalter erfolgen.<br />
11.5 Brems-Druck-Modulation<br />
11.5.1 Es sind im Bremssystem zwei druckerzeugende Bremszylinder (Haupt-<br />
bremszylinder) vorgeschrieben, die rein mechanisch mit dem Bremspedal verbun-<br />
den sein müssen. Je ein Hauptbremszylinder muss auf die Bremssättel einer Achse<br />
wirken.<br />
Es ist im Fahrzeug nur ein Bremspedal zulässig.<br />
11.5.2 Die Verteilung der Bremskraft darf ausschließlich zwischen Vorderachse<br />
und Hinterachse stattfinden. Eine Koppelung von vorderem und hinterem Bremskreislauf<br />
ist ausschließlich mittels der nachfolgend beschriebenen Konstruktion zulässig.<br />
• Die Koppelung der Bremskreise darf keine andere Funktion als die Verteilung<br />
der Bremskraft zwischen Vorder- und Hinterachse ergeben, insbesondere ist<br />
eine laterale Bremsdruck- bzw. Bremskraftverteilung verboten.<br />
• Eine hydraulische Verbindung zwischen dem vorderen und dem hinteren<br />
Bremskreis ist nicht zulässig.<br />
• Es ist nur eine rein mechanische Vorrichtung zwischen dem Bremspedal und<br />
den Hauptbremszylindern erlaubt (Waagebalken-Bremsbetätigung gemäß<br />
Zeichnung B17), deren Einstellung die Krafteinleitung in den jeweiligen Hauptbremszylinder<br />
bestimmt. Diese Vorrichtung darf mittels eines rein mechanischen<br />
Verstellmechanismus vom Fahrer bedient/eingestellt werden, auch wenn<br />
das Fahrzeug in Bewegung ist.<br />
• Zwischen dem Bremspedal und der Waagebalken-Bremsbetätigung muss ein<br />
festes Übersetzungsverhältnis vorhanden sein.<br />
• Jede andere mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische oder elektronische<br />
Vorrichtung oder Maßnahme zur Beeinflussung der Bremskraftverteilung<br />
und des Bremsdruckes ist verboten.<br />
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