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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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5.2.6 Sonnendächer oder Schiebedächer sind verboten.<br />

5.2.7 Bei 4-türigen Fahrzeugen, darf die äußere Kontur der Türen wie folgt ge-<br />

ändert werden:<br />

Um ein leichteres Ein- und Aussteigen und einen besseren Zugang zum Cockpit zu<br />

ermöglichen, darf auf beiden Seiten des Fahrzeuges, ausgehend vom vordersten<br />

Punkt der B-Säulen-Blende, diese um maximal 100 mm in positiver x-Richtung<br />

versetzt werden.<br />

Die serienmäßigen hinteren Trennlinien der Vordertüren sowie die vorderen Türgrif-<br />

fe und die ggf. vorhandenen Blenden und Zierleisten dürfen maximal um den glei-<br />

chen Betrag von 100 mm nach hinten verlegt werden.<br />

Zum Zweck der optisch harmonischen Ausführung dieser Modifikationen sind alle<br />

nachfolgend notwendigen Änderungen an den Seitenscheiben sowie an den in die-<br />

sem Bereich befindlichen Zierleisten und Blenden zulässig, wobei der Charakter der<br />

Seitenansicht des Serienfahrzeuges soweit technisch und optisch möglich erhalten<br />

bleiben muss. Zur Vereinfachung der Bauteile ist es weiter zulässig, die hinteren<br />

Türscheiben und eventuell vorhandene Dreiecksscheiben einteilig auszuführen.<br />

Verläuft die serienmäßige Trennlinie zwischen hinterer Türscheibe und Dreiecks-<br />

scheibe, so darf abweichend zu Artikel T 5.2.3, die Trennlinie innerhalb der Schei-<br />

benfläche durch das Anbringen eines Zierstreifens auch nur optisch dargestellt<br />

werden.<br />

Weder aus den einzelnen Änderungen noch aus der Gesamtheit der Änderungen<br />

darf sich ein anderer als der beabsichtigte Zweck ergeben. Die Beurteilung der Zulässigkeit<br />

der vorstehenden Änderungen liegt beim Technischen Delegierten des<br />

DMSB.<br />

Karosserieaufbau unterhalb z = 275 mm<br />

5.2.8 Unterhalb z = 275 mm sind unter Beachtung von Artikel T 3, T 5.0 und T<br />

5.1 alle Teile der Karosserie freigestellt.<br />

Karosserie allgemein<br />

5.2.9 Jedes Teil der Karosserie und jedes andere Teil, welches Einfluss auf die<br />

Aerodynamik des Fahrzeuges hat, muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung fest<br />

und unbeweglich mit den abgefederten Teilen des Fahrzeuges verbunden sein.<br />

Alle diese Teile dürfen keine Bewegungsmöglichkeit in sich selbst und im Verhältnis<br />

zu den Teilen mit denen sie verbunden sind aufweisen. Auf keinen Fall darf ein Teil<br />

der äußeren Kontur oder der aerodynamischen Anbauten seine Position verändern,<br />

wenn das Fahrzeug in Bewegung ist.<br />

5.2.10 Türen, Scheiben, Motorhaube und Kofferraumdeckel müssen im Verhältnis<br />

zur originalen Karosserielage vollständig geschlossen in der serienmäßigen Position<br />

sein, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Es müssen jeweils mindestens 2<br />

Sicherheitsverschlüsse an der Motorhaube und dem Kofferraumdeckel vorhanden<br />

sein, die farblich kontrastierend zum Fahrzeug gekennzeichnet sind.<br />

Es muss möglich sein, die Motorhaube und den Kofferraumdeckel ohne die Ver-<br />

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