T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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5.2.6 Sonnendächer oder Schiebedächer sind verboten.<br />
5.2.7 Bei 4-türigen Fahrzeugen, darf die äußere Kontur der Türen wie folgt ge-<br />
ändert werden:<br />
Um ein leichteres Ein- und Aussteigen und einen besseren Zugang zum Cockpit zu<br />
ermöglichen, darf auf beiden Seiten des Fahrzeuges, ausgehend vom vordersten<br />
Punkt der B-Säulen-Blende, diese um maximal 100 mm in positiver x-Richtung<br />
versetzt werden.<br />
Die serienmäßigen hinteren Trennlinien der Vordertüren sowie die vorderen Türgrif-<br />
fe und die ggf. vorhandenen Blenden und Zierleisten dürfen maximal um den glei-<br />
chen Betrag von 100 mm nach hinten verlegt werden.<br />
Zum Zweck der optisch harmonischen Ausführung dieser Modifikationen sind alle<br />
nachfolgend notwendigen Änderungen an den Seitenscheiben sowie an den in die-<br />
sem Bereich befindlichen Zierleisten und Blenden zulässig, wobei der Charakter der<br />
Seitenansicht des Serienfahrzeuges soweit technisch und optisch möglich erhalten<br />
bleiben muss. Zur Vereinfachung der Bauteile ist es weiter zulässig, die hinteren<br />
Türscheiben und eventuell vorhandene Dreiecksscheiben einteilig auszuführen.<br />
Verläuft die serienmäßige Trennlinie zwischen hinterer Türscheibe und Dreiecks-<br />
scheibe, so darf abweichend zu Artikel T 5.2.3, die Trennlinie innerhalb der Schei-<br />
benfläche durch das Anbringen eines Zierstreifens auch nur optisch dargestellt<br />
werden.<br />
Weder aus den einzelnen Änderungen noch aus der Gesamtheit der Änderungen<br />
darf sich ein anderer als der beabsichtigte Zweck ergeben. Die Beurteilung der Zulässigkeit<br />
der vorstehenden Änderungen liegt beim Technischen Delegierten des<br />
DMSB.<br />
Karosserieaufbau unterhalb z = 275 mm<br />
5.2.8 Unterhalb z = 275 mm sind unter Beachtung von Artikel T 3, T 5.0 und T<br />
5.1 alle Teile der Karosserie freigestellt.<br />
Karosserie allgemein<br />
5.2.9 Jedes Teil der Karosserie und jedes andere Teil, welches Einfluss auf die<br />
Aerodynamik des Fahrzeuges hat, muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung fest<br />
und unbeweglich mit den abgefederten Teilen des Fahrzeuges verbunden sein.<br />
Alle diese Teile dürfen keine Bewegungsmöglichkeit in sich selbst und im Verhältnis<br />
zu den Teilen mit denen sie verbunden sind aufweisen. Auf keinen Fall darf ein Teil<br />
der äußeren Kontur oder der aerodynamischen Anbauten seine Position verändern,<br />
wenn das Fahrzeug in Bewegung ist.<br />
5.2.10 Türen, Scheiben, Motorhaube und Kofferraumdeckel müssen im Verhältnis<br />
zur originalen Karosserielage vollständig geschlossen in der serienmäßigen Position<br />
sein, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Es müssen jeweils mindestens 2<br />
Sicherheitsverschlüsse an der Motorhaube und dem Kofferraumdeckel vorhanden<br />
sein, die farblich kontrastierend zum Fahrzeug gekennzeichnet sind.<br />
Es muss möglich sein, die Motorhaube und den Kofferraumdeckel ohne die Ver-<br />
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