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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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15.1.2 Der Hersteller muss die Überrollvorrichtung durch den DMSB zertifizieren<br />

lassen.<br />

Die Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats ist die Einhaltung der folgenden<br />

Bauvorschriften:<br />

15.1.3<br />

a) Die Überrollvorrichtung muss aus Stahl bestehen. Die Überrollvorrichtung muss<br />

eine Hauptbügelstruktur (B-Säulenbügel) haben und so ausgeführt sein, dass<br />

sich die Oberkante der oberen Querstrebe in einer Höhe von mindestens z =<br />

1100 mm und im Bereich von x = + 150 mm bis x = 150 mm zur Hinterkante der<br />

in Artikel T 15.2 beschriebenen Sicherheitszelle befindet. Diese Querstrebe muss<br />

ausgehend von y = 0 (Ebene E8 (Fahrzeuglängsebene) auf einer Länge von y = +<br />

400 mm bis y = 400 mm die Mindesthöhe von z = 1100 mm einhalten.<br />

b) An der Fahrer- und Beifahrerseite ist ein Türkreuz, mit Verstärkungsblechen im<br />

Schnittpunkt der Streben vorgeschrieben. Die U-förmigen Verstärkungsbleche<br />

müssen jeweils einen geschlossenen Körper, mit einer Breite (y-Richtung)von<br />

mindestens 35 mm bilden. In der Seitenprojektion müssen die Knotenbleche,<br />

inklusive des durch sie verstärkten Teils der Rohre, insgesamt einen Bereich<br />

von mindestens 200 mm in x-Richtung und 100 mm in z-Richtung überdecken.<br />

Darüber hinaus müssen die nachfolgenden Abmessungen eingehalten werden:<br />

Die verwendeten Rohre müssen einen Außendurchmesser von mindestens 40<br />

mm sowie eine Mindestwandstärke von 2,0 mm aufweisen und müssen geradlinig<br />

verlaufen.<br />

Der Schnittpunkt des oberen vorderen Rohres mit der A-Säule muss oberhalb von<br />

z = 600 mm liegen, der des hinteren oberen Rohres mit der B-Säule oberhalb von<br />

z = 450 mm. Darüber hinaus muss sich der Schnittpunkt der Streben, in Fahrtrichtung<br />

(x-Richtung) 50 mm vor der Radstandsmitte bis 100 mm dahinter befinden.<br />

In z-Richtung muss sich der Schnittpunkt bei z = 300 ± 50 mm befinden.<br />

Die Anbindungspunkte des Türkreuzes am A-Säulenbügel und am B-Säulenbügel<br />

müssen einen Mindestabstand von 1300 mm haben (gemessen parallel zur Referenzebene<br />

(z = 0), ausgehend von den Schnittpunkten der Rohrmittellinien). Zur<br />

Erhöhung der Sicherheit sollte das Türkreuz auf der Fahrerseite soweit als möglich<br />

von der Außenwand der Sicherheitszelle entfernt platziert werden. Die Form<br />

des im Fahrzeug montierten Türkreuzes muss in der Draufsicht eine Überwölbung<br />

in Richtung der Außenseite des Fahrzeuges aufweisen.<br />

c) Alle Streben der Überrollvorrichtung müssen einen Mindestabstand (lichte Weite)<br />

von 75 mm zum Helm des Fahrers aufweisen, wenn der Fahrer rennfertig in<br />

seiner normalen Position mit angelegten Sicherheitsgurten im Fahrzeug sitzt.<br />

d) Die Überrollvorrichtung muss darüber hinaus eine Hauptbügelstruktur (A-Säulenbügel)<br />

aufweisen, die sich, in Fahrtrichtung gesehen, mindestens 500 mm<br />

(lichte Weite) vor dem B-Säulenbügel befindet. Die Oberkante der oberen Querstrebe<br />

des A-Säulenbügels muss sich in einer Höhe von mindestens z = 1050<br />

mm befinden. Diese Querstrebe muss ausgehend von der Ebene E8 (Fahrzeuglängsebene)<br />

auf einer Länge von y = + 400 mm bis y = 400 mm die Mindesthöhe<br />

von z = 1050 mm einhalten.<br />

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