T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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10.2 Lenkung<br />
10.2.1 Die Lenkung muss aus einer mechanischen Verbindung zwischen dem<br />
Fahrer und den Vorderrädern bestehen. Die Lenkung darf ausschließlich die Vorder-<br />
räder betätigen.<br />
10.2.2 Die Lenksäule muss eine Sicherheitslenksäule sein.<br />
10.2.3 Das Lenkrad muss sich in Fahrtrichtung links von der Ebene E8 (Fahr-<br />
zeuglängsebene) befinden. Das Lenkrad muss mit einem Schnelllösemechanismus<br />
versehen sein. Das Lösen muss durch Ziehen eines konzentrischen Flansches mög-<br />
lich sein, der auf der Lenksäule in Fahrtrichtung vor dem Lenkrad angebracht ist.<br />
Im und am Lenkrad sind ausschließlich elektrische Einrichtungen für die folgenden<br />
Systeme zulässig:<br />
• Betätigung des Sprechfunk-Gerätes<br />
• Betätigung der Trinkflüssigkeitspumpe<br />
• Airbag-System<br />
• LED-Leuchten<br />
• eine LED-Anzeige mit maximal 6 Feldern für Ziffern und maximal 2 Feldern für<br />
Punkte zur alpha-numerischen Darstellung von Daten.<br />
• Betätigung für den Geschwindigkeitsbegrenzer<br />
• Betätigung für die Lichthupe<br />
• Betätigung für das Wassersprühsystem zur Bremsenkühlung<br />
• Betätigung für das Bremsmagnetventil<br />
10.2.4 Eine Servo-Unterstützung der Lenkung ist zulässig.<br />
10.2.5 Druckspeicher, mit Ausnahme der für die Servounterstützung notwendigen<br />
Kolbendruckräume im Lenkgetriebegehäuse einschließlich der zugehörigen<br />
Saug- und Druckleitungen, sind verboten.<br />
10.3 Koppelung von nicht angetriebenen Rädern<br />
Jede Vorrichtung oder Maßnahme, die geeignet ist, ein Moment zwischen den Rädern<br />
der Vorderachse zu übertragen, ist verboten.<br />
10.4 Radstand<br />
Der Radstand des Fahrzeuges muss 2800 mm betragen (Toleranz – 20 mm).<br />
ARTIKEL T 11 BREMSEN<br />
Das Bremssystem ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen freigestellt:<br />
11.1 Getrennte Bremskreise<br />
11.1.1 Jedes Fahrzeug muss mit einem Bremssystem ausgestattet sein, das<br />
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