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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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während das Fahrzeug in Bewegung ist. Aktive Systeme sind in Verbindung mit<br />

dem Antriebsstrang verboten.<br />

9.3 Schmierungssystem des Antriebstrangs<br />

9.3.1 Kein Öltank darf sich im Cockpit befinden. Kein Teil des Fahrzeugs, das<br />

Schmieröl enthält, darf sich mehr als 600 mm von der Längsachse des Fahrzeugs<br />

entfernt befinden.<br />

9.3.2 Die Entlüftungen müssen jeweils in einen ausreichend dimensionierten<br />

Ölsammelbehälter münden.<br />

9.3.3 Es sind nur Luft- und/oder Wasserwärmetauscher zur Kühlung des<br />

Schmiermittels und/oder von Bauteilen der Kraftübertragung zulässig. Außer Um-<br />

gebungsluft, Wasser und Frostschutzmittel ist jede andere Substanz zur Beeinflus-<br />

sung der Schmiermitteltemperatur und/oder Bauteile-Temperatur verboten. Alle<br />

beweglichen Vorrichtungen oder Maßnahmen, die geeignet sind, die den Schmier-<br />

mittelkühlern zugeführte Luftmenge zu beeinflussen, während das Fahrzeug in Be-<br />

wegung ist, sind verboten.<br />

9.3.4 Alle Leitungen und Anschlüsse unterliegen uneingeschränkt den Bestim-<br />

mungen von Artikel T 7.2.<br />

9.3.5 Druckspeicher sind im Schmierungssystem verboten.<br />

9.4 Kupplung<br />

Es ist eine 3-Scheiben-Kupplung mit einem Mindest-Durchmesser der Kupplungs-<br />

scheiben von 135 mm vorgeschrieben. Der Kupplungskorb darf nicht einteilig mit<br />

dem Kupplungsträger ausgeführt sein. Die Kupplungsträger muss aus Stahl beste-<br />

hen (siehe auch Zeichnung B 20) Darüber hinaus ist die Kupplung unter Einhaltung<br />

der folgenden Bedingungen freigestellt.<br />

9.4.1 Die Kupplung darf ausschließlich mittels eines Pedals durch einen Fuß des<br />

Fahrers betätigt werden. Es ist in jedem Fahrzeug nur ein Kupplungspedal zulässig.<br />

9.4.2 Zur Kupplungsbetätigung sind entweder ein hydraulisches System und/<br />

oder ein rein mechanisches System zulässig.<br />

Jede pneumatische oder elektrische Vorrichtung oder Maßnahme zur Kupplungs-<br />

betätigung ist verboten.<br />

9.4.3 Aktive Systeme und/oder jede Vorrichtung oder Maßnahme, ausgenom-<br />

men die unter Artikel T 9.4.1 beschriebene Betätigung, die eine geregelte und/oder<br />

gesteuerte Betätigung der Kupplung ermöglichen sind verboten.<br />

9.4.4 Das Betätigungssystem der Kupplung kann mit einer Vorrichtung ausge-<br />

rüstet sein, die ein Festsetzen der Kupplung im getrennten Zustand ermöglicht.<br />

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