T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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während das Fahrzeug in Bewegung ist. Aktive Systeme sind in Verbindung mit<br />
dem Antriebsstrang verboten.<br />
9.3 Schmierungssystem des Antriebstrangs<br />
9.3.1 Kein Öltank darf sich im Cockpit befinden. Kein Teil des Fahrzeugs, das<br />
Schmieröl enthält, darf sich mehr als 600 mm von der Längsachse des Fahrzeugs<br />
entfernt befinden.<br />
9.3.2 Die Entlüftungen müssen jeweils in einen ausreichend dimensionierten<br />
Ölsammelbehälter münden.<br />
9.3.3 Es sind nur Luft- und/oder Wasserwärmetauscher zur Kühlung des<br />
Schmiermittels und/oder von Bauteilen der Kraftübertragung zulässig. Außer Um-<br />
gebungsluft, Wasser und Frostschutzmittel ist jede andere Substanz zur Beeinflus-<br />
sung der Schmiermitteltemperatur und/oder Bauteile-Temperatur verboten. Alle<br />
beweglichen Vorrichtungen oder Maßnahmen, die geeignet sind, die den Schmier-<br />
mittelkühlern zugeführte Luftmenge zu beeinflussen, während das Fahrzeug in Be-<br />
wegung ist, sind verboten.<br />
9.3.4 Alle Leitungen und Anschlüsse unterliegen uneingeschränkt den Bestim-<br />
mungen von Artikel T 7.2.<br />
9.3.5 Druckspeicher sind im Schmierungssystem verboten.<br />
9.4 Kupplung<br />
Es ist eine 3-Scheiben-Kupplung mit einem Mindest-Durchmesser der Kupplungs-<br />
scheiben von 135 mm vorgeschrieben. Der Kupplungskorb darf nicht einteilig mit<br />
dem Kupplungsträger ausgeführt sein. Die Kupplungsträger muss aus Stahl beste-<br />
hen (siehe auch Zeichnung B 20) Darüber hinaus ist die Kupplung unter Einhaltung<br />
der folgenden Bedingungen freigestellt.<br />
9.4.1 Die Kupplung darf ausschließlich mittels eines Pedals durch einen Fuß des<br />
Fahrers betätigt werden. Es ist in jedem Fahrzeug nur ein Kupplungspedal zulässig.<br />
9.4.2 Zur Kupplungsbetätigung sind entweder ein hydraulisches System und/<br />
oder ein rein mechanisches System zulässig.<br />
Jede pneumatische oder elektrische Vorrichtung oder Maßnahme zur Kupplungs-<br />
betätigung ist verboten.<br />
9.4.3 Aktive Systeme und/oder jede Vorrichtung oder Maßnahme, ausgenom-<br />
men die unter Artikel T 9.4.1 beschriebene Betätigung, die eine geregelte und/oder<br />
gesteuerte Betätigung der Kupplung ermöglichen sind verboten.<br />
9.4.4 Das Betätigungssystem der Kupplung kann mit einer Vorrichtung ausge-<br />
rüstet sein, die ein Festsetzen der Kupplung im getrennten Zustand ermöglicht.<br />
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