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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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11.5.3 Außer den beiden vorgeschriebenen druckerzeugenden Hauptbremszylin-<br />

dern sind im gesamten Bremssystem keine Vorrichtungen oder Maßnahmen zur<br />

Beeinflussung des Bremsflüssigkeitsdrucks zulässig.<br />

Einzige Ausnahme: Ausschließlich zum Zweck des Festsetzens eines Bremskreises<br />

des Fahrzeuges während des Startablaufes ist entweder im vorderen oder im hinte-<br />

ren Bremskreis ein (1) Magnetventil zulässig, dessen ausschließliche Funktion das<br />

vollständige Öffnen oder vollständige Verschließen der entsprechenden Bremslei-<br />

tung ist. Dieses Ventil darf ausschließlich vom Fahrer durch einen einfachen Ein/Aus<br />

Taster oder Ein/Aus Schalter ohne weitere Funktionen betätigt werden. Wird die An-<br />

steuerung des Ventils durch das zulässige elektronische Steuergerät gemäß Artikel T<br />

8.6 vorgenommen, so muss die Ansteuerung so ausgeführt sein, dass das Ventil nur<br />

aktiviert ist, wenn der 1. Gang eingelegt ist. Über diese zulässige Ansteuerung hin-<br />

aus darf im Fahrzeug keine Vorrichtung oder Maßnahme vorhanden sein, die eine<br />

Betätigung des Ventils unabhängig vom Fahrer ermöglicht. Es dürfen ausschließlich<br />

die im Anhang 8 aufgeführten Magnetventile verwendet werden. Die vorstehend be-<br />

schriebene Funktion gilt nicht als Druckspeicher im Sinne des Reglements.<br />

11.5.4 Eine Servo-Unterstützung des Bremssystems ist verboten.<br />

11.5.5 Aktive Systeme sind im Zusammenhang mit der Bremsanlage verboten.<br />

11.5.6 Jede Vorrichtung oder Maßnahme, die selbsttätig das Blockieren eines<br />

oder mehrerer Räder während eines beliebigen Bremsvorganges zu verhindern ver-<br />

sucht, ist verboten.<br />

11.5.7 Druckspeicher sind in der Bremsanlage verboten.<br />

ARTIKEL T 12 RÄDER<br />

Unter Einhaltung der folgenden Bedingungen sind die Räder freigestellt:<br />

12.1 Abmessungen (siehe Zeichnung B16)<br />

• Die Breite (Maß M) eines vorderen Rades beträgt 10“ (Zoll) ± 3 mm<br />

• Die Breite (Maß M) eines hinteren Rades beträgt 11“ (Zoll) ± 3 mm<br />

• Der maximal zulässige Durchmesser (Maß D) eines Rades beträgt 18“ (Zoll)<br />

• Der maximal zulässige Durchmesser (Maß A) eines Rades inklusive Felgenhorn<br />

beträgt 500 mm<br />

• Die maximal zulässige Breite (Maß B)eines kompletten Vorderrades beträgt 11“<br />

(Zoll)<br />

• Die maximal zulässige Breite (Maß B)eines kompletten Hinterrades beträgt 12“<br />

(Zoll)<br />

• Der maximal zulässige Durchmesser eines kompletten Rads beträgt 660 mm.<br />

Die am Fahrzeug auf den Rädern montierten Reifen gelten im Sinne dieses Regle-<br />

ments nicht als Druckspeicher.<br />

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