T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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11.5.3 Außer den beiden vorgeschriebenen druckerzeugenden Hauptbremszylin-<br />
dern sind im gesamten Bremssystem keine Vorrichtungen oder Maßnahmen zur<br />
Beeinflussung des Bremsflüssigkeitsdrucks zulässig.<br />
Einzige Ausnahme: Ausschließlich zum Zweck des Festsetzens eines Bremskreises<br />
des Fahrzeuges während des Startablaufes ist entweder im vorderen oder im hinte-<br />
ren Bremskreis ein (1) Magnetventil zulässig, dessen ausschließliche Funktion das<br />
vollständige Öffnen oder vollständige Verschließen der entsprechenden Bremslei-<br />
tung ist. Dieses Ventil darf ausschließlich vom Fahrer durch einen einfachen Ein/Aus<br />
Taster oder Ein/Aus Schalter ohne weitere Funktionen betätigt werden. Wird die An-<br />
steuerung des Ventils durch das zulässige elektronische Steuergerät gemäß Artikel T<br />
8.6 vorgenommen, so muss die Ansteuerung so ausgeführt sein, dass das Ventil nur<br />
aktiviert ist, wenn der 1. Gang eingelegt ist. Über diese zulässige Ansteuerung hin-<br />
aus darf im Fahrzeug keine Vorrichtung oder Maßnahme vorhanden sein, die eine<br />
Betätigung des Ventils unabhängig vom Fahrer ermöglicht. Es dürfen ausschließlich<br />
die im Anhang 8 aufgeführten Magnetventile verwendet werden. Die vorstehend be-<br />
schriebene Funktion gilt nicht als Druckspeicher im Sinne des Reglements.<br />
11.5.4 Eine Servo-Unterstützung des Bremssystems ist verboten.<br />
11.5.5 Aktive Systeme sind im Zusammenhang mit der Bremsanlage verboten.<br />
11.5.6 Jede Vorrichtung oder Maßnahme, die selbsttätig das Blockieren eines<br />
oder mehrerer Räder während eines beliebigen Bremsvorganges zu verhindern ver-<br />
sucht, ist verboten.<br />
11.5.7 Druckspeicher sind in der Bremsanlage verboten.<br />
ARTIKEL T 12 RÄDER<br />
Unter Einhaltung der folgenden Bedingungen sind die Räder freigestellt:<br />
12.1 Abmessungen (siehe Zeichnung B16)<br />
• Die Breite (Maß M) eines vorderen Rades beträgt 10“ (Zoll) ± 3 mm<br />
• Die Breite (Maß M) eines hinteren Rades beträgt 11“ (Zoll) ± 3 mm<br />
• Der maximal zulässige Durchmesser (Maß D) eines Rades beträgt 18“ (Zoll)<br />
• Der maximal zulässige Durchmesser (Maß A) eines Rades inklusive Felgenhorn<br />
beträgt 500 mm<br />
• Die maximal zulässige Breite (Maß B)eines kompletten Vorderrades beträgt 11“<br />
(Zoll)<br />
• Die maximal zulässige Breite (Maß B)eines kompletten Hinterrades beträgt 12“<br />
(Zoll)<br />
• Der maximal zulässige Durchmesser eines kompletten Rads beträgt 660 mm.<br />
Die am Fahrzeug auf den Rädern montierten Reifen gelten im Sinne dieses Regle-<br />
ments nicht als Druckspeicher.<br />
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