T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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obere Lenksäulenlager so ausgeführt werden, dass sie sich schnell mittels Hydrau-<br />
likschere entfernen lassen bzw. abnehmbar sind. Die Schnittpunkte für das Durch-<br />
trennen der Halterungen sowie die Trennstelle des Kabelbaums müssen gekenn-<br />
zeichnet sein. Die Beurteilung der Umsetzung dieser Vorgaben obliegt dem<br />
Technischen Delegierten des DMSB. Die Gestaltung des Cockpits in diesem Be-<br />
reich und der entsprechenden Bauteile muss vor dem Bau der Fahrzeuge dem<br />
DMSB zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />
13.9 Zur Vereinfachung der Bergung des Fahrers, muss der Schalthebel für<br />
den Gangwechsel so ausgeführt werden, dass er ohne die Verwendung von Werk-<br />
zeug leicht aus seiner Position entfernt werden kann.<br />
ARTIKEL T 14 SICHERHEITSAUSRÜSTUNG<br />
Alle Sicherheitseinrichtungen müssen mindestens die folgenden Bedingungen und<br />
die Spezifikationen aller angegeben Normen erfüllen:<br />
14.1 Sicherheitsgurte<br />
Die Verwendung von zwei Schultergurten, einem Beckengurt und zwei Gurten zwi-<br />
schen den Beinen ist vorgeschrieben.<br />
Die Gurte müssen von der FIA homologiert sein und der Norm 8853-98 entsprechen.<br />
Die Befestigungspunkte der Gurte und der Einbau im Fahrzeug muss den Bestim-<br />
mungen des Artikels 253.6 des Anhang J zum ISG entsprechen. Das komplette Si-<br />
cherheitsgurt-System muss an der Sicherheitszelle gemäß Artikel T 15.2 befestigt<br />
sein.<br />
14.2 Stromkreis-Unterbrecher<br />
14.2.1 Der Fahrer muss, wenn er sich in normaler Sitzposition befindet und die<br />
Sicherheitsgurte angelegt hat, bei montiertem Lenkrad alle Stromkreise des Fahrzeuges<br />
mittels eines funkensicheren Schalters unterbrechen können.<br />
Der Schalter muss mit einem roten Blitz, welcher sich in einem blauen Dreieck mit<br />
weißem Rand befindet, gekennzeichnet sein.<br />
14.2.2 Es muss ebenfalls ein äußerer Stromkreis-Unterbrecher mit der gleichen<br />
Funktion vorhanden sein. Dieser muss sich auf der linken Fahrzeugseite unmittelbar<br />
vor der Frontscheibe neben der äußeren Auslösevorrichtung für das Feuerlöschsystem<br />
befinden und mit einem roten Blitz, in einem blauen Dreieck mit weißen<br />
Rand und mindestens 12 cm Kantenlänge, gekennzeichnet sein.<br />
14.3 Feuerlösch-System<br />
14.3.1 Jedes Fahrzeug muss mit einem für Tourenwagen von der FIA homologierten<br />
Feuerlöschsystem ausgerüstet sein, bei dem das Löschmittel im Cockpit<br />
sowie im Motorraum austritt. Die Feuerlöschdüsen müssen dem Feuerlöschmittel<br />
angepasst und so angebracht sein, dass sie nicht direkt auf den Fahrer gerichtet<br />
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