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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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obere Lenksäulenlager so ausgeführt werden, dass sie sich schnell mittels Hydrau-<br />

likschere entfernen lassen bzw. abnehmbar sind. Die Schnittpunkte für das Durch-<br />

trennen der Halterungen sowie die Trennstelle des Kabelbaums müssen gekenn-<br />

zeichnet sein. Die Beurteilung der Umsetzung dieser Vorgaben obliegt dem<br />

Technischen Delegierten des DMSB. Die Gestaltung des Cockpits in diesem Be-<br />

reich und der entsprechenden Bauteile muss vor dem Bau der Fahrzeuge dem<br />

DMSB zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />

13.9 Zur Vereinfachung der Bergung des Fahrers, muss der Schalthebel für<br />

den Gangwechsel so ausgeführt werden, dass er ohne die Verwendung von Werk-<br />

zeug leicht aus seiner Position entfernt werden kann.<br />

ARTIKEL T 14 SICHERHEITSAUSRÜSTUNG<br />

Alle Sicherheitseinrichtungen müssen mindestens die folgenden Bedingungen und<br />

die Spezifikationen aller angegeben Normen erfüllen:<br />

14.1 Sicherheitsgurte<br />

Die Verwendung von zwei Schultergurten, einem Beckengurt und zwei Gurten zwi-<br />

schen den Beinen ist vorgeschrieben.<br />

Die Gurte müssen von der FIA homologiert sein und der Norm 8853-98 entsprechen.<br />

Die Befestigungspunkte der Gurte und der Einbau im Fahrzeug muss den Bestim-<br />

mungen des Artikels 253.6 des Anhang J zum ISG entsprechen. Das komplette Si-<br />

cherheitsgurt-System muss an der Sicherheitszelle gemäß Artikel T 15.2 befestigt<br />

sein.<br />

14.2 Stromkreis-Unterbrecher<br />

14.2.1 Der Fahrer muss, wenn er sich in normaler Sitzposition befindet und die<br />

Sicherheitsgurte angelegt hat, bei montiertem Lenkrad alle Stromkreise des Fahrzeuges<br />

mittels eines funkensicheren Schalters unterbrechen können.<br />

Der Schalter muss mit einem roten Blitz, welcher sich in einem blauen Dreieck mit<br />

weißem Rand befindet, gekennzeichnet sein.<br />

14.2.2 Es muss ebenfalls ein äußerer Stromkreis-Unterbrecher mit der gleichen<br />

Funktion vorhanden sein. Dieser muss sich auf der linken Fahrzeugseite unmittelbar<br />

vor der Frontscheibe neben der äußeren Auslösevorrichtung für das Feuerlöschsystem<br />

befinden und mit einem roten Blitz, in einem blauen Dreieck mit weißen<br />

Rand und mindestens 12 cm Kantenlänge, gekennzeichnet sein.<br />

14.3 Feuerlösch-System<br />

14.3.1 Jedes Fahrzeug muss mit einem für Tourenwagen von der FIA homologierten<br />

Feuerlöschsystem ausgerüstet sein, bei dem das Löschmittel im Cockpit<br />

sowie im Motorraum austritt. Die Feuerlöschdüsen müssen dem Feuerlöschmittel<br />

angepasst und so angebracht sein, dass sie nicht direkt auf den Fahrer gerichtet<br />

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