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T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf

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6.1.5 Das Mindestgewicht aller Teile des Motors (siehe Artikel T 6.1.4) oberhalb<br />

der Motortrennfläche gemäß Artikel T 2.46 beträgt 60 kg inklusive der dort ange-<br />

brachten und vom Motor direkt angetriebenen Hilfsaggregate.<br />

6.2 Motorblock<br />

Es sind nur V-8 Motoren zulässig. Als Material für den Motorblock dürfen nur Alu-<br />

miniumlegierungen verwendet werden. Die geradlinigen Zylinderabstände von Zy-<br />

linder 1 bis 4 müssen das gleiche Maß aufweisen (maximale Differenz 5 mm) und<br />

mindestens 102 mm betragen. Gleiches gilt für die Zylinderabstände von Zylinder 5<br />

bis 8. Die Zylinderbohrungen einer Zylinderbank müssen in einer (1) Ebene liegen.<br />

Die beiden hierdurch aufgespannten Ebenen müssen einen Zylinderbankwinkel von<br />

90° bilden. Die Bohrung muss zylindrisch sein und einen Durchmesser von mindes-<br />

tens 93 mm aufweisen.<br />

6.3 Kurbeltrieb<br />

6.3.1 Die Kurbelwelle muss aus Stahl bestehen und folgende Mindestabmes-<br />

sungen aufweisen:<br />

• Hauptlagerzapfendurchmesser 63 mm<br />

• Pleuellagerzapfendurchmesser 47 mm<br />

Es sind zur Lagerung der Kurbelwelle und der Pleuelstangen ausschließlich Gleitla-<br />

ger mit folgenden Mindestabmessungen zulässig:<br />

• Hauptlagerbreite 20 mm<br />

• Pleuellagerbreite 18 mm<br />

Ein Mittelabtrieb in den Antriebsstrang ist nicht zulässig.<br />

6.3.2 Die Pleuelstangen und die Pleuelschrauben müssen aus Stahl bestehen.<br />

Eine Pleuelstange muss inklusive aller Befestigungsteile für den Pleuellagerdeckel<br />

(z.B. Pleuellagerschrauben) und der Lagerbuchse für den Kolbenbolzen ein Min-<br />

destgewicht von 450 Gramm aufweisen.<br />

6.3.3 Ein Kolben muss inklusive des Kolbenbolzens, der Kolbenringe und aller<br />

Befestigungsteile mindesten 350 Gramm wiegen.<br />

Die Kolbenbolzen müssen aus Stahl bestehen und einen Durchmesser von mindes-<br />

tens 19 mm haben. Die Mindesthöhe der verwendeten Kolbenringe beträgt 1,1 mm.<br />

6.4 Zylinderkopf<br />

6.4.1 Als Material für den Zylinderkopf dürfen nur Aluminiumlegierungen ver-<br />

wendet werden.<br />

6.4.2 Es sind maximal 4 Ventile je Zylinder zulässig. Die Ventilbetätigung darf<br />

ausschließlich über Tassenstößel und Schraubenfedern erfolgen. Alle Vorrichtun-<br />

gen und Maßnahmen, die variable Motorsteuerzeiten und/oder variablen Ventilhub<br />

ermöglichen, sind verboten.<br />

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