T E C H N I S C H E S R E G L E m E N T - Knaf
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tung + Schlitten muss mindestens 1200 kg betragen. Die Geschwindigkeit für den<br />
Test beträgt 13 m/s. (Toleranz ± 0,5 m/s).<br />
Die Aufprallstruktur muss so ausgeführt sein, dass die durchschnittliche Verzöge-<br />
rung des Schlittens 40 g nicht überschreitet. Die maximale Verzögerung darf 60 g<br />
nicht länger als 3 ms überschreiten.<br />
Der dynamische Belastungstest muss, in Gegenwart des Technischen Delegierten<br />
des DMSB oder eines Beauftragten, in einem von der FIA oder dem DMSB aner-<br />
kannten Testinstitut durchgeführt werden.<br />
15.5.4 Ohne ausdrückliche Genehmigung des DMSB ist jede Veränderung an der<br />
vorderen bzw. hinteren Aufprallstruktur nach der DMSB-Prüfung und -Registrie-<br />
rung verboten und führt dazu, dass die Zulassung der betreffenden Aufprallstruktur<br />
erlischt. Das Befestigen von Ballast an den Aufprallstrukturen ist verboten.<br />
15.6 Feuerschutzwand<br />
Das Cockpit muss vom Motorraum durch eine Schutzwand aus schwer entflamm-<br />
baren Material getrennt sein. Öffnungen sind in der Feuerschutzwand nur für die<br />
Durchführung von Bedienungsvorrichtungen, Leitungen und Kabeln zulässig. Diese<br />
Öffnungen müssen so klein wie möglich ausgeführt sein und gemäß Artikel T 13.1<br />
vollständig abgedichtet sein. Eine aus Verbundwerkstoff gefertigte Feuerschutz-<br />
wand darf an keiner Stelle dünner als 2 und dicker als 3,5 mm Millimeter sein und<br />
dem Verbundwerkstoff muss ein Flammschutzmittel zugefügt sein (z. B. EXOLIT OP<br />
910). Zur Überwindung von produktionstechnischen Schwierigkeiten, kann bei der<br />
Überprüfung der Feuerschutzwand eine Toleranz von maximal + 0,5 mm berück-<br />
sichtigt werden, sofern es sich lediglich um lokale Materialansammlungen (z. B. in<br />
Radien) handelt. Diese Feuerschutzwand darf weder eine tragende Funktion haben,<br />
noch der strukturellen Verstärkung der Karosserie dienen. Sie muss einzig mit<br />
Schrauben mit einem maximalen Durchmesser von 6 mm befestigt werden. Der<br />
geradlinige Abstand zwischen den Schrauben muss mindestens 50 mm betragen.<br />
Ein Verkleben der Feuerschutzwand mit Teilen des Fahrzeugs ist verboten. Abdicht-<br />
maßnahmen dürfen mittels handelsüblichem, vom DMSB frei gegebenen Dichtmit-<br />
tel vorgenommen werden.<br />
ARTIKEL T 16 KRAFTSTOFF<br />
16.1 Kraftstoffspezifikationen<br />
Als Kraftstoff ist nur handelsüblicher, unverbleiter Kraftstoff zulässig, welches min-<br />
destens der Spezifikation “SUPER PLUS“ gemäß der Norm DIN EN 228 entspricht<br />
und der die Grenzwerte gemäß Artikel 252.9.1 im Anhang J zum ISG einhält.<br />
16.2 Luft<br />
Nur Umgebungsluft darf dem Kraftstoff als Verbrennungsmittel beigemischt werden.<br />
Jede künstliche Veränderung der Zusammensetzung der Umgebungsluft ist verbo-<br />
ten.<br />
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