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Pädagogisches Konzept der Modellschule Lohmar - Stadt Lohmar

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<strong>Pädagogisches</strong> <strong>Konzept</strong> <strong>der</strong> <strong>Modellschule</strong> <strong>Lohmar</strong><br />

− Schülerinnen und Schüler ohne son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf lernen Rücksichtnahme<br />

gegenüber Schülerinnen und Schülern mit eben diesem För<strong>der</strong>bedarf und bauen positive<br />

Verhaltensweisen zu diesen Mitschülern auf. Der persönliche Umgang miteinan<strong>der</strong> trägt dazu<br />

bei, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, an<strong>der</strong>e in ihrem An<strong>der</strong>ssein zu erleben und zu<br />

akzeptieren.<br />

− Die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler in ihrer heimischen Schule ermöglicht einerseits<br />

die Fortsetzung <strong>der</strong> bereits im Kin<strong>der</strong>garten und in <strong>der</strong> Grundschule begonnenen integrativen<br />

Arbeit mit allen Kin<strong>der</strong>n; an<strong>der</strong>erseits können über den Schultag hinausgehende Beziehungen<br />

und Freundschaften zwischen den Kin<strong>der</strong>n entstehen o<strong>der</strong> weiter bestehen bleiben.<br />

Derzeitiger Rechtsrahmen - Verfahren<br />

Schulaufsicht, Schulträger und Einzelschule kommen in <strong>der</strong> momentanen Rechtslage Schlüsselrollen<br />

zu.<br />

Entsprechend § 19 Schulgesetz entscheidet die Schulaufsicht – nach Antragstellung <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />

und erfolgtem Verfahren nach AO-SF – über den „son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

und den För<strong>der</strong>ort“.<br />

Die Schulaufsicht kann laut § 20 Absätze 7 und 8 Gemeinsamen Unterricht bzw. Integrative Lerngruppen<br />

in <strong>der</strong> Sekundarstufe I einrichten, wenn <strong>der</strong> Schulträger zustimmt und „die Schule dafür<br />

personell und sächlich ausgestattet ist“.<br />

Die bereits vorläufig geän<strong>der</strong>ten Verwaltungsvorschriften vom 15.12.2010 verpflichten die Schulaufsichtsbehörde<br />

zur Beratung <strong>der</strong> Eltern hinsichtlich einer Beschulung ihres Kindes an einer allgemeinen<br />

Schule in zumutbarer Entfernung und <strong>der</strong> gemeinsamen Prüfung mit dem Schulträger, wie die<br />

organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt werden können. Dabei werden<br />

die Eltern aktiv in den Prozess einbezogen.<br />

Eine Ablehnung bedarf einer umfassenden Begründung, gegebenenfalls auch einer schriftlichen Darlegung<br />

durch den Schulträger.<br />

Zur Feststellung des bestmöglichen För<strong>der</strong>ortes wird auch weiterhin eine sorgfältige Prüfung, Beratung<br />

und Entscheidung des Einzelfalls unter Einbeziehung aller an <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Kindes Beteiligten<br />

unabdingbar sein.<br />

Rahmenbedingungen<br />

In <strong>der</strong> <strong>Modellschule</strong> <strong>Lohmar</strong> werden Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf - nach noch<br />

gelten<strong>der</strong> Rechtslage - entwe<strong>der</strong> zielgleich o<strong>der</strong> nach individuellen För<strong>der</strong>plänen zieldifferent unterrichtet<br />

werden.<br />

Für diese Schüler und Schülerinnen ist laut Schulgesetz für die Sekundarstufe I insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Form <strong>der</strong> Integrativen Lerngruppe vorgesehen. In ihr lernen „in <strong>der</strong> Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen<br />

und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf gemeinsam mit nicht behin<strong>der</strong>ten<br />

Schülerinnen und Schülern.“ (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kin<strong>der</strong> v. 19. 5. 2005)<br />

Klassen mit integrativen Lerngruppen werden nach den jeweiligen haushaltsrechtlichen Regelungen<br />

(RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kin<strong>der</strong> v. 19. 5. 2005 / Punkt 6 Grundbedarf - Mehrbedarf)<br />

von Pädagogen <strong>der</strong> allgemeinbildenden Schule und För<strong>der</strong>schulpädagogen unterrichtet<br />

Für eine erfolgreiche pädagogische und unterrichtliche Arbeit werden für die <strong>Modellschule</strong> <strong>Lohmar</strong><br />

pro Schüler mit anerkanntem son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf mindestens vier Wochenstunden<br />

zur son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung als angemessene personelle Besetzung vorausgesetzt.<br />

Im Interesse von Kontinuität ist das för<strong>der</strong>pädagogische Fachpersonal Bestandteil des Jahrgangsteams.<br />

Pflegerisches o<strong>der</strong> therapeutisches Personal wird bei entsprechend bestehendem Individualanspruch<br />

über Einglie<strong>der</strong>ungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) sichergestellt. Zusätzlich<br />

wird an <strong>der</strong> <strong>Modellschule</strong> <strong>Lohmar</strong> als präventive Maßnahme eine Fachkraft für Erziehungs- und Familienberatung<br />

eingestellt.<br />

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