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RISU-NRW - Sichere Schule

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Einrichtung von Fachräumen 146<br />

"Türen schließen"<br />

Warnzeichen151 W 1<br />

Verbotszeichen P 02<br />

Warnzeichen W 1<br />

Warnung<br />

vor feuergefährlichen Stoffen<br />

Verbotszeichen P 02<br />

Feuer, offenes Licht<br />

und Rauchen verboten<br />

6. Der Schrank muss im Brandfall, z. B. durch Unterbrechen der Schranklüftung, eine Brandausbreitung<br />

verhindern.<br />

7. Die max. zulässige Lagermenge brennbarer Flüssigkeiten in einem Schrank beträgt<br />

60 Liter, davon höchstens<br />

20 Liter der Gefahrklasse A I und<br />

40 Liter Gefahrklassen A II, A III und B.<br />

Die zulässige Lagermenge ist unabhängig von der Größe des Vorbereitungs-/Sammlungsraumes.<br />

Die brennbaren Flüssigkeiten müssen in dicht verschlossenen, möglichst unzerbrechlichen Gefäßen aufbewahrt<br />

werden. Je Vorbereitungs-/Sammlungsraum ist nur ein Schrank für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

zulässig.<br />

Lagerraum nach TRbF 152<br />

Bei größeren Lagermengen empfiehlt sich die Einrichtung eines Lagerraums nach VbF/TRbF 20.<br />

Für diesen Lagerraum gelten folgende Anforderungen:<br />

1. Sicherung gegen Betreten durch Unbefugte,<br />

2. Feuerbeständige Abtrennung153 von angrenzenden Räumen,<br />

3. kein Bodenablauf,<br />

4. keine Schornsteinöffnungen, auch nicht durch Schieber oder Klappen verschlossene Öffnungen,<br />

5. elektrische Betriebsmittel (i. d. R. nur Beleuchtungseinrichtung) entsprechend DIN/VDE 0165 154 ,<br />

6. keine Zündquellen im Raum.<br />

151 Warn- und Verbotszeichen nach UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz<br />

(GUV-V A8 bisher GUV 0.7) bzw. DIN 4844-1<br />

152 Mit der Außerkraftsetzung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) gelten auch die Gefahrklassen AI,<br />

AII, AIII und B nicht mehr. Die Technische Regeln z.B. TRbF 20 Läger werden bis auf weiteres fortgeführt; solange<br />

diese nicht geändert sind, werden die Gefahrklassen im vorliegenden Regelwerk beibehalten.<br />

153 Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4 102, gewährleistet z. B. durch ein Mauerwerk mit 24 cm Stärke und eine<br />

feuerbeständige Tür<br />

154 DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

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