RISU-NRW - Sichere Schule
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Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung Allgemeiner Bereich 154<br />
III – 6.1 Grundlegende Anforderungen bei Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen an<br />
allgemein bildenden <strong>Schule</strong>n<br />
(unter Berücksichtigung der TRGS 500 159<br />
)<br />
<strong>Schule</strong>/Fachbereich/Raum:.……………………………………………………………………<br />
überprüft von:……………………………………............................. am:………………………<br />
Unterschrift:…………………………………………….<br />
Bemerkungen:…………………………………………………………………………………...<br />
…………………………………………………………………………………………………..<br />
Wiedervorlage:………………………………………………………………………………….<br />
Nr. ja nein Bemerkungen<br />
1.<br />
1.1<br />
Arbeitsorganisation, Arbeitsplätze<br />
Oberflächen von Fußböden, Tischen, Einrichtungen<br />
und technischen Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen,<br />
Geräte) sind so zu hinterlassen, dass die Reinigung<br />
leicht durchgeführt werden kann.<br />
<br />
1.2 Es gibt eine Waschgelegenheit mit fließendem Wasser,<br />
Seifenspender und Einmalhandtüchern. <br />
1.3 Die Schulleiterin/der Schulleiter oder deren Beauftragte/dessen<br />
Beauftragter sorgt dafür, dass Arbeitsplätze<br />
regelmäßig aufgeräumt und verschmutzte Arbeitsgeräte<br />
(unverzüglich) gesäubert werden.<br />
<br />
1.4 Arbeitsbereiche, in denen Arbeitsstoffe gelagert oder<br />
verwendet werden, werden ausreichend belüftet. <br />
1.5 Verschmutzungen durch ausgelaufene oder verschüttete<br />
Arbeitsstoffe werden unverzüglich mit geeigneten<br />
Mitteln beseitigt. Diese Mittel sind an bekannter<br />
Stelle vorrätig.<br />
<br />
1.6 Behälter und Verpackungen von Arbeitsstoffen werden<br />
an den Außenseiten sauber gehalten. <br />
159 Technische Regeln für Gefahrstoffe, Schutzmaßnahmen: Mindeststandards; TRGS 500 vom 15. Januar 1998<br />
(BArbBl. 03/1998 S. 57)<br />
Die hier angegebene Checkliste ist ein Muster. Andere Checklisten finden Sie auch im Bildungsportal <strong>NRW</strong><br />
(www.bildungsportal.nrw.de) unter dem Stichwort Checklisten.