RISU-NRW - Sichere Schule
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Fachbezogene Hinweise – Bildende Kunst 95<br />
Beim Einrühren von pulverförmigen gesundheitsgefährdenden Glasuren in Wasser Staubbildung<br />
vermeiden bzw. Glasuren in pastöser Konsistenz bevorzugen.<br />
Beim Auftragen von Glasuren mit einer Spritzpistole in einem Raum mit ausreichender Lüftung,<br />
z. B. Querlüftung arbeiten.<br />
Essgeschirre und Trinkgefäße dürfen nicht mit Glasuren versehen werden, in denen Schwermetalle<br />
enthalten sind.<br />
Schutzhandschuhe und Schutzbrille benutzen.<br />
Bei mechanischer Nacharbeit schnittfeste Handschuhe tragen, da Glasurenüberstände und gebrannter<br />
Ton scharfkantig brechen können.<br />
II - 7.7.7 Härtbare Knetmassen<br />
Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur von max. 130 °C und 30 Minuten Härtezeit entstehen<br />
keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, daher Überhitzen vermeiden. Lüften.<br />
Beim Trocknen größerer Mengen Knetarbeiten (z. B. einer Schulklasse) gut lüften, damit der<br />
austretende Weichmacher aus der Atemluft entfernt wird.<br />
II - 7.7.8 Abformmassen<br />
Für den Formenbau statt der wässrigen, leicht verderblichen Gelatinemasse elastische Abformmasse<br />
auf Kautschukbasis verwenden.<br />
Bei der Verwendung von Zweikomponenten-Polyurethan als Abformmasse auf sichere Handhabung<br />
achten.<br />
Siehe Ziffer III – 4.5 Schulrelevante Kunststoffe.<br />
Bei Verwendung von Schmelzmassen besteht die Gefahr von Brandverletzungen.<br />
II - 7.7.9 Zubereitungen für die Fotografie<br />
Bei fotografischen Prozessen werden Zubereitungen mit Chemikalien wie Säuren, Laugen, anorganischen<br />
Salzlösungen, organischen Lösungen eingesetzt. Diese sind vom Hersteller entsprechend<br />
den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet. Kennzeichnung auf den Gebinden und<br />
Sicherheitsdatenblätter beachten. Entwicklerzangen und ggf. persönliche Schutzausrüstung verwenden.<br />
Zur Aufbewahrung und Kennzeichnung selbst hergestellter Lösungen<br />
siehe Ziffer I – 3.12 Kennzeichnung, Aufbewahrung und Lagerung.<br />
II - 7.7.10 UV-Licht<br />
UV-Licht wird z. B. bei verschiedenen Klebeverfahren und in der Siebdrucktechnik, bei der<br />
Härtung von Acrylglasklebern, für den Einsatz so genannter Brightlightfilme, bei der Fotografie<br />
und bei der Druckformherstellung für nahezu alle Druckverfahren eingesetzt.<br />
Beim Arbeiten in nicht geschlossenen Apparaturen UV-Schutzbrille tragen.<br />
Bei der Benutzung von UV-Leuchten sich möglichst wenig der Strahlung aussetzen, insbesondere<br />
bei älteren Höhensonnen.<br />
Für ausreichende Lüftung sorgen.<br />
II - 7.7.11 Werkzeuge, Geräte, Maschinen<br />
Holzbearbeitung, Linolschnitte u. Ä.<br />
siehe Ziffer II – 5.1 Holzbearbeitung.<br />
Kunststoffbearbeitung<br />
siehe Ziffer II - 5.6 Kunststoffe.<br />
Brennöfen<br />
siehe Ziffer I – 10.3. Keramikarbeiten.<br />
Umgang mit Brennern<br />
siehe Ziffer I – 5.2 Anforderungen an Gasverbrauchsanlagen.