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RISU-NRW - Sichere Schule

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Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung Allgemeiner Bereich 155<br />

1.7 Behälter zur Entsorgung stehen bereit. Sie sollen<br />

möglichst mit einem Deckel oder einer Abdeckung<br />

versehen sein und sie sind eindeutig gekennzeichnet. <br />

1.8 Kontaminierte Putzlappen werden in bereitgestellten<br />

Behältern gesammelt. <br />

2.<br />

2.1<br />

Arbeits-/Gefahrstoffe<br />

Nur von der Schulleitung oder deren Beauftragte/<br />

Beauftragten vorgesehene Arbeits-/Gefahrstoffe<br />

werden verwendet.<br />

2.2 Niemand bringt Arbeits-/Gefahrstoffe für den Unterricht<br />

mit und verwendet diese ohne Genehmigung<br />

der Schulleitung oder deren Beauftragter/dessen Beauftragten.<br />

<br />

<br />

2.3 Die Menge der Arbeits-/Gefahrstoffe am Arbeitsplatz<br />

wird auf die für die betreffende Tätigkeit erforderliche<br />

Menge begrenzt. <br />

2.4 Überflüssige Chemikalien werden sachgerecht entsorgt.<br />

<br />

2.5 Die Anzahl der Beschäftigten (Lehrkräfte, Schülerinnen<br />

und Schüler), die Arbeits-/Gefahrstoffen ausgesetzt<br />

sind, wird begrenzt, um die Exposition auf<br />

ein Minimum zu reduzieren.<br />

3.<br />

3.1<br />

Tätigkeiten mit Arbeits-/Gefahrstoffen<br />

Verspritzen von Flüssigkeiten und Freisetzung von<br />

Stäuben/Nebeln wird durch sachgerechte Arbeitstechniken<br />

vermieden.<br />

<br />

<br />

3.2 Verletzungsgefahr (Stiche, Schnitte) wird durch<br />

sachgerechte Arbeitstechniken vermieden. <br />

3.3 Für besondere Bereiche (z. B. Pflegebereiche in<br />

Sonderschulen, Lehrküchen) wird ein Hautschutz-<br />

und Hygieneplan von der Schulleitung oder deren<br />

Beauftragten erstellt.<br />

<br />

3.4 Der Hautschutz- und Hygieneplan ist ausgehängt und<br />

wird während der Unterweisung erläutert. <br />

3.5 Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist zur Verfügung<br />

gestellt. Bei der Auswahl ist auf das Sicherheitsdatenblatt<br />

bzw. Auskunft des Lieferanten zurückzugreifen.

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