RISU-NRW - Sichere Schule
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Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung Allgemeiner Bereich 155<br />
1.7 Behälter zur Entsorgung stehen bereit. Sie sollen<br />
möglichst mit einem Deckel oder einer Abdeckung<br />
versehen sein und sie sind eindeutig gekennzeichnet. <br />
1.8 Kontaminierte Putzlappen werden in bereitgestellten<br />
Behältern gesammelt. <br />
2.<br />
2.1<br />
Arbeits-/Gefahrstoffe<br />
Nur von der Schulleitung oder deren Beauftragte/<br />
Beauftragten vorgesehene Arbeits-/Gefahrstoffe<br />
werden verwendet.<br />
2.2 Niemand bringt Arbeits-/Gefahrstoffe für den Unterricht<br />
mit und verwendet diese ohne Genehmigung<br />
der Schulleitung oder deren Beauftragter/dessen Beauftragten.<br />
<br />
<br />
2.3 Die Menge der Arbeits-/Gefahrstoffe am Arbeitsplatz<br />
wird auf die für die betreffende Tätigkeit erforderliche<br />
Menge begrenzt. <br />
2.4 Überflüssige Chemikalien werden sachgerecht entsorgt.<br />
<br />
2.5 Die Anzahl der Beschäftigten (Lehrkräfte, Schülerinnen<br />
und Schüler), die Arbeits-/Gefahrstoffen ausgesetzt<br />
sind, wird begrenzt, um die Exposition auf<br />
ein Minimum zu reduzieren.<br />
3.<br />
3.1<br />
Tätigkeiten mit Arbeits-/Gefahrstoffen<br />
Verspritzen von Flüssigkeiten und Freisetzung von<br />
Stäuben/Nebeln wird durch sachgerechte Arbeitstechniken<br />
vermieden.<br />
<br />
<br />
3.2 Verletzungsgefahr (Stiche, Schnitte) wird durch<br />
sachgerechte Arbeitstechniken vermieden. <br />
3.3 Für besondere Bereiche (z. B. Pflegebereiche in<br />
Sonderschulen, Lehrküchen) wird ein Hautschutz-<br />
und Hygieneplan von der Schulleitung oder deren<br />
Beauftragten erstellt.<br />
<br />
3.4 Der Hautschutz- und Hygieneplan ist ausgehängt und<br />
wird während der Unterweisung erläutert. <br />
3.5 Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist zur Verfügung<br />
gestellt. Bei der Auswahl ist auf das Sicherheitsdatenblatt<br />
bzw. Auskunft des Lieferanten zurückzugreifen.