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Protokollteil 23 - Ver.di

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ver.<strong>di</strong> Bundeskongress 2011<br />

12<br />

Freitag, <strong>23</strong>. September 2011<br />

Tagesprotokoll – <strong>Protokollteil</strong> <strong>23</strong> – Freitag, <strong>23</strong>.09.2011, 16.28-19.16 Uhr<br />

Anna Mark, 736<br />

Ich kann meine Vorrednerinnen, <strong>di</strong>e in <strong>di</strong>esem Bereich ihre Mandate ausüben, nur<br />

unterstützen. Ich möchte le<strong>di</strong>glich noch sagen: Dieses SGB II alt ist Murks, und das<br />

neue ist erst recht Murks. Insofern ist, glaube ich, nicht viel mehr dazu zu sagen.<br />

Wir bitten Euch, da politisch entsprechend mitzuhelfen und mitzuwirken, dass es<br />

sowohl für <strong>di</strong>e Erwerbslosen als natürlich auch für unsere Beschäftigten in den Jobcentern<br />

bessere Be<strong>di</strong>ngungen gibt. – Danke. (Beifall)<br />

Katrin Tremel, Kongressleitung<br />

Herzlichen Dank, Anna. Es folgt nun Helmut Born mit der Delegiertennummer 315.<br />

Ihm folgt Ulrich Piechota.<br />

Helmut Born, 315<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht bei der Agentur für Arbeit beschäftigt,<br />

und ich bin auch nicht erwerbslos. Aber trotzdem möchte ich meinen Eindruck vermitteln,<br />

dass hier ein wirkliches Problem mit einer persönlichen Betroffenheit in einen<br />

Zusammenhang gebracht wird.<br />

Ich meine, <strong>di</strong>e Be<strong>di</strong>ngungen für <strong>di</strong>e Erwerbslosen haben nichts damit zu tun, dass<br />

Beschäftigte das per se wollen. Vielmehr sind aufgrund der Hartz-IV-Gesetzgebung<br />

<strong>di</strong>e Be<strong>di</strong>ngungen so schlecht, sodass das zwangsläufig entsteht. In der Tat führen<br />

auch <strong>di</strong>e Sanktionen, <strong>di</strong>e gegen Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher<br />

ausgesprochen werden können, dazu, dass sie in einer aussichtlosen Situation sind.<br />

Ich möchte ein Beispiel nennen: Bedarfsgemeinschaften. Dieses Beispiel hat eine Kollegin<br />

von mir berichtet. Diese Kollegin hat eine eigene Wohnung, aber sie hat auch<br />

eine Lebenspartnerin. Diese Lebenspartnerin ist Bezieherin von Arbeitslosengeld II.<br />

Jetzt hat man bei der Agentur für Arbeit der Kollegin gesagt: Wir haben den Eindruck,<br />

dass Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sie hat daraufhin geantwortet:<br />

Nein, ich habe eine eigenstän<strong>di</strong>ge Wohnung. Nachdem das ein bisschen hin und her<br />

ging, hat sich <strong>di</strong>e Agentur für Arbeit vor der Wohnung meiner Kollegin blicken lassen<br />

und darum gebeten, in ihre Wohnung schauen zu können, weil sie den <strong>Ver</strong>dacht<br />

hätten, dass <strong>di</strong>e Arbeitslosengeld-II-Bezieherin bei ihr wohnt und sie praktisch eine<br />

Bedarfsgemeinschaft bildeten. Jeder weiß: Wenn eine Bedarfsgemeinschaft gebildet<br />

wird und sich <strong>di</strong>eser <strong>Ver</strong>dacht erhärten würde, würde es zur Reduzierung des Bezugs<br />

von Arbeitslosengeld II oder zu einer Streichung kommen.

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