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Protokollteil 23 - Ver.di

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ver.<strong>di</strong> Bundeskongress 2011<br />

42<br />

Freitag, <strong>23</strong>. September 2011<br />

Tagesprotokoll – <strong>Protokollteil</strong> <strong>23</strong> – Freitag, <strong>23</strong>.09.2011, 16.28-19.16 Uhr<br />

ke schön. Die Gegenstimmen! – Mehrere Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? –<br />

<strong>Ver</strong>einzelte Stimmenthaltungen. Dann ist in <strong>di</strong>esem Fall der Empfehlung der Antragskommission<br />

gefolgt. Herzlichen Dank.<br />

Wir haben damit das zweite Untersachgebiet im Antragsblock B abgehandelt. Wie<br />

vorhin bereits schon einmal gesagt, werden wir <strong>di</strong>e En-bloc-Abstimmung nach dem<br />

Abendessen in der großen Runde vornehmen, sodass wir jetzt <strong>di</strong>rekt zum nächsten<br />

Untersachgebiet springen können. Das heißt „Aktive Arbeitsmarktpolitik“.<br />

Einzeln aufgerufen werden <strong>di</strong>e Anträge B 118 und B 118-1, B 132 und B 133. Wir<br />

beginnen mit den Anträgen B 118 und B 118-1. Uns liegt dazu eine Wortmeldung<br />

vor. Das Wort hat Peter Petersen, Delegiertennummer 662.<br />

Peter Petersen, 662<br />

Es ist zwar der Änderungsantrag zur Annahme empfohlen worden, aber ich wollte<br />

trotzdem noch einmal gerne begründen, warum ich ihn gestellt habe. (Zurufe) – Ich<br />

finde das schon notwen<strong>di</strong>g. Ich habe mich sehr gefreut über den B 118. Ich finde,<br />

das ist ein guter Antrag vom Gewerkschaftsrat. Ich finde auch, dass es sehr wichtig<br />

ist, dass hier <strong>di</strong>e Bedeutung der Weiterbildung als wichtigstes Instrument der Arbeitsmarktpolitik<br />

hervorgehoben wird. Aber ich denke, man muss dazusagen, dass<br />

das eigentlich noch nicht ausreicht. Deshalb habe ich <strong>di</strong>esen Rechtsanspruch auf<br />

Weiterbildung aus folgenden Gründen formuliert:<br />

Erstens denke ich, dass das Recht auf Weiterbildung für Arbeitslose und für von Arbeitslosigkeit<br />

bedrohte Arbeitnehmer nicht von dem jeweiligen Kassenlagen der<br />

Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, <strong>di</strong>e bekanntlich von der Bundesregierung<br />

vorgegeben werden, abhängig gemacht werden kann.<br />

Zweitens denke ich, dass das Recht auf Weiterbildung nicht nur vom jeweiligen<br />

Fachkräftebedarf der Wirtschaft abhängig gemacht werden kann. Der wird ja besonders<br />

hervorgehoben, und dann wird begründet, warum man insbesondere Weiterbildung<br />

machen muss. Das kann aber nicht der alleinige Grund sein. Das Recht<br />

auf Bildung und das Recht auf freie Wahl des Berufs sind Grundrechte, und <strong>di</strong>esen<br />

Grundrechten muss Geltung verschafft werden.<br />

Das Recht auf Weiterbildung muss auch den Rechtanspruch auf Erwerb eines Berufsabschlusses<br />

enthalten. Ich sage einmal eine Zahl: Ungefähr 50 Prozent aller Umschüler<br />

sind im Wortsinne eigentlich keine Umschüler. Denn bei denen ist <strong>di</strong>e Umschulung<br />

<strong>di</strong>e Erstausbildung. Die haben keine Erstausbildung gehabt, sondern erwerben<br />

erst dadurch ihren ersten Berufsabschluss. Bekannt ist natürlich auch, dass<br />

ein guter Berufsabschluss normalerweise <strong>di</strong>e beste und nachhaltigste Vorsorge ge-

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