Protokollteil 23 - Ver.di
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ver.<strong>di</strong> Bundeskongress 2011<br />
42<br />
Freitag, <strong>23</strong>. September 2011<br />
Tagesprotokoll – <strong>Protokollteil</strong> <strong>23</strong> – Freitag, <strong>23</strong>.09.2011, 16.28-19.16 Uhr<br />
ke schön. Die Gegenstimmen! – Mehrere Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? –<br />
<strong>Ver</strong>einzelte Stimmenthaltungen. Dann ist in <strong>di</strong>esem Fall der Empfehlung der Antragskommission<br />
gefolgt. Herzlichen Dank.<br />
Wir haben damit das zweite Untersachgebiet im Antragsblock B abgehandelt. Wie<br />
vorhin bereits schon einmal gesagt, werden wir <strong>di</strong>e En-bloc-Abstimmung nach dem<br />
Abendessen in der großen Runde vornehmen, sodass wir jetzt <strong>di</strong>rekt zum nächsten<br />
Untersachgebiet springen können. Das heißt „Aktive Arbeitsmarktpolitik“.<br />
Einzeln aufgerufen werden <strong>di</strong>e Anträge B 118 und B 118-1, B 132 und B 133. Wir<br />
beginnen mit den Anträgen B 118 und B 118-1. Uns liegt dazu eine Wortmeldung<br />
vor. Das Wort hat Peter Petersen, Delegiertennummer 662.<br />
Peter Petersen, 662<br />
Es ist zwar der Änderungsantrag zur Annahme empfohlen worden, aber ich wollte<br />
trotzdem noch einmal gerne begründen, warum ich ihn gestellt habe. (Zurufe) – Ich<br />
finde das schon notwen<strong>di</strong>g. Ich habe mich sehr gefreut über den B 118. Ich finde,<br />
das ist ein guter Antrag vom Gewerkschaftsrat. Ich finde auch, dass es sehr wichtig<br />
ist, dass hier <strong>di</strong>e Bedeutung der Weiterbildung als wichtigstes Instrument der Arbeitsmarktpolitik<br />
hervorgehoben wird. Aber ich denke, man muss dazusagen, dass<br />
das eigentlich noch nicht ausreicht. Deshalb habe ich <strong>di</strong>esen Rechtsanspruch auf<br />
Weiterbildung aus folgenden Gründen formuliert:<br />
Erstens denke ich, dass das Recht auf Weiterbildung für Arbeitslose und für von Arbeitslosigkeit<br />
bedrohte Arbeitnehmer nicht von dem jeweiligen Kassenlagen der<br />
Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, <strong>di</strong>e bekanntlich von der Bundesregierung<br />
vorgegeben werden, abhängig gemacht werden kann.<br />
Zweitens denke ich, dass das Recht auf Weiterbildung nicht nur vom jeweiligen<br />
Fachkräftebedarf der Wirtschaft abhängig gemacht werden kann. Der wird ja besonders<br />
hervorgehoben, und dann wird begründet, warum man insbesondere Weiterbildung<br />
machen muss. Das kann aber nicht der alleinige Grund sein. Das Recht<br />
auf Bildung und das Recht auf freie Wahl des Berufs sind Grundrechte, und <strong>di</strong>esen<br />
Grundrechten muss Geltung verschafft werden.<br />
Das Recht auf Weiterbildung muss auch den Rechtanspruch auf Erwerb eines Berufsabschlusses<br />
enthalten. Ich sage einmal eine Zahl: Ungefähr 50 Prozent aller Umschüler<br />
sind im Wortsinne eigentlich keine Umschüler. Denn bei denen ist <strong>di</strong>e Umschulung<br />
<strong>di</strong>e Erstausbildung. Die haben keine Erstausbildung gehabt, sondern erwerben<br />
erst dadurch ihren ersten Berufsabschluss. Bekannt ist natürlich auch, dass<br />
ein guter Berufsabschluss normalerweise <strong>di</strong>e beste und nachhaltigste Vorsorge ge-