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Protokollteil 23 - Ver.di

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ver.<strong>di</strong> Bundeskongress 2011<br />

4<br />

Freitag, <strong>23</strong>. September 2011<br />

Tagesprotokoll – <strong>Protokollteil</strong> <strong>23</strong> – Freitag, <strong>23</strong>.09.2011, 16.28-19.16 Uhr<br />

negativen Sinne zeigten, sowohl was <strong>di</strong>e Beschäftigten anging, aber auch natürlich<br />

was <strong>di</strong>e Menschen anging, <strong>di</strong>e von der Grundsicherung betroffen sind,<br />

Ab 1.1.2011 hat das Gesetz vorgesehen, nach vielfachen Änderungen in Inhalten<br />

und Organisation, dass neue Gremienwahlen durchzuführen sind, dass unter anderem<br />

Personalratswahlen durchzuführen sind. Wir sind sehr erfolgreich als ver.<strong>di</strong>-<br />

Personalräte aufgetreten und haben versucht, <strong>di</strong>e Listen zu bestimmen und auch<br />

einen ordentlichen Wahlkampf zu führen und <strong>di</strong>e Beschäftigten für uns zu organisieren.<br />

Wir reden von 70.000 Beschäftigten bundesweit. 70.000 Beschäftigte in den Jobcentern<br />

sind nicht irgendein Gebäude, sind nicht irgendein Haus, sondern das sind<br />

Menschen, <strong>di</strong>e im Prinzip als Tarifbeschäftigte oder als Beamte und Beamtinnen versuchen,<br />

dort ihre Arbeit gut zu machen. Diese Jobcenter sind gespeist aus kommunalen<br />

Beschäftigten und aus Beschäftigten der Arbeitsagentur, <strong>di</strong>e eine hochqualifizierte<br />

Ausbildung absolviert haben, und zu einem knappen Drittel aus befristet Beschäftigten.<br />

Alle <strong>di</strong>ese Beschäftigten versuchen, mit den Unzulänglichkeiten <strong>di</strong>eses<br />

Gesetzes umzugehen.<br />

Ich war erschüttert, als ich <strong>di</strong>esen Leitantrag gelesen habe, aber nicht nur <strong>di</strong>esen<br />

Leitantrag des Gewerkschaftsrats, den <strong>di</strong>e Antragskommission zur Annahme empfohlen<br />

hat, sondern auch alle nachfolgenden Anträge, <strong>di</strong>e sich in <strong>di</strong>esem Block verbergen.<br />

Ich darf Euch vielleicht einmal außerhalb der Änderungen, <strong>di</strong>e dankenswerterweise<br />

<strong>di</strong>e Antragskommission jetzt vorgenommen hat, etwas zitieren. Es geht<br />

nicht nur um den Satz, der jetzt geändert wurde, mit den Begriffen Diskriminierung<br />

und Drangsalierung, sondern es geht weiter:<br />

„Die Bundesregierung kann durch ihre Zielvorgaben zu den erbringenden Sanktionsquoten<br />

der Bundesagentur für Arbeit und damit den jeweiligen Jobcentern künftig<br />

ungehindert ein Quantum auferlegen und <strong>di</strong>e Beschäftigten in den <strong>Ver</strong>waltungsstellen<br />

einfach zu mehr Willkür zwingen.“ Wir reden nicht von Willkür, <strong>di</strong>e jetzt beginnt,<br />

sondern von „mehr Willkür“.<br />

Weiter steht dort: „Vielfach sehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur durch verstärkte<br />

Sanktionsmaßnahmen <strong>di</strong>e Möglichkeit, <strong>di</strong>ese Zielvorgaben zu erfüllen. Die<br />

<strong>Ver</strong>mittlungsquote kann ohnehin nur durch den Zwang ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse<br />

erreicht werden. Die teilweise erschreckenden Qualifizierungsdefizite<br />

einerseits sowie das System der vorgenannten Sanktionsquoten mit der Drangsalierung<br />

und Belohnung für <strong>di</strong>e Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeits- und<br />

Sozialverwaltung andererseits führen zu einer Willkür und zu Fehlentscheidungen<br />

sowie zur Diskriminierung einkommensarmer Menschen. Jobcenter müssen sich an<br />

rechts- und sozialstaatlichem Handeln ausrichten.“

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