Bedingungen - Volksbank AG
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Wertpapiere und den in der Zwischenzeit erhaltenen Zinsen bzw. Vergütungen abzüglich etwaiger Gebühren<br />
oder Transaktionskosten. Bei einer Abfindung der Partizipationsscheine und Rückzahlung des eingesetzten<br />
Kapitals bestimmt sich die Rendite oder der Verlust aus der Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag in-<br />
klusive zwischenzeitlich erhaltener Zins- und Vergütungszahlungen und dem für die Wandelschuldver-<br />
schreibungen gezahlten Kaufpreis. Liegt der Wert der Barabfindung unterhalb dieses Kau fpreises plus zwi-<br />
schenzeitlich erhaltener Zinsen und etwaiger Vergütungen, so erleidet der Anleger einen Verlust. Vom Markt<br />
verlangte Liquiditätsaufschläge und geringe Liquidität der Wertpapiere können den Marktpreis der Wertp a-<br />
piere negativ beeinträchtigen.<br />
Anleger sind dem Risiko einer Änderung des Credit Spreads (Zinsaufschlag) der Emittentin ausge-<br />
setzt (Credit Spread-Risiko)<br />
Unter dem Credit Spread versteht man den Aufschlag, den eine Emittentin ihren Gläubigern zur Abgeltung<br />
des übernommenen Kreditrisikos bezahlen muss. Credit Spreads werden als Aufschläge auf die aktuellen<br />
risikolosen Zinsen oder als Kursabschläge angeboten und verkauft.<br />
Zu den Faktoren, die Credit Spreads beeinflussen, zählen unter anderem die Bonität der Emittentin, die<br />
Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls, die Recovery Rate (Wiederbeschaffungsquote), die verbleibende<br />
Laufzeit der Wandelschuldverschreibung sowie Verpflichtungen auf Grund von Besicherungen oder Garan-<br />
tien bzw. Erklärungen hinsichtlich bevorzugter Bedienung oder Nachrangigkeit. Die Liquiditätslage, das<br />
allgemeine Zinsniveau, die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen und die Währung, auf die die maß-<br />
gebliche Verbindlichkeit lautet, können ebenfalls einen negativen Einfluss entfalten.<br />
Für Anleger besteht das Risiko, dass der Credit Spread der Emittentin ansteigt, was den Marktpreis der<br />
Wandelschuldverschreibungen sinken lassen würde.<br />
Von einem Kauf der Wandelschuldverschreibungen auf Kredit wird aufgrund der Möglichkeit deutlich<br />
höherer Verluste abgeraten<br />
Anleger, die den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen über Fremdmittel finanzieren, werden darauf<br />
hingewiesen, dass die laufenden Ausschüttungen auf die Wertpapiere unter dem Zinssatz des aufgenom-<br />
menen Kredites liegen können. Auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Anleger dürfen<br />
sich daher nicht darauf verlassen, dass Kreditverbindlichkeiten (samt Zinsen) mit Erträgen aus den Wertpa-<br />
pieren oder aus dem Verkaufserlös der Wertpapiere rückgeführt werden können. Dadurch erhöht sich die<br />
mögliche Höhe eines potentiellen Verlusts erheblich. Von kreditfinanzierten Ankäufen der Wandelschuldve r-<br />
schreibungen wird abgeraten.<br />
Verbindlichkeiten aus den Wertpapieren sind von keiner gesetzlichen Sicherungseinrichtung gedeckt<br />
Die durch die Wertpapiere verbrieften Forderungen sind nicht von einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung<br />
(Einlagensicherung bzw. Anlegerentschädigung) gesichert. Die Emittentin ist zwar Mitglied bei der gesetz-<br />
lich vorgesehenen Sicherungseinrichtung des <strong>Volksbank</strong>ensektors, die den Zweck hat, als Einlagensich e-<br />
rung des Sektors auch Forderungen, die von einem Kreditinstitut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft<br />
sind, zu gewährleisten, allerdings sind Forderungen aus Wandelschuldverschreibungen und Eigenmittelb e-<br />
standteile (§ 23 BWG), wie das in den Partizipationsscheinen verbriefte Partizipationskapital (§ 23<br />
Abs. 4 BWG) von der Sicherung durch die Sicherungseinrichtung ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle<br />
einer Insolvenz der Emittentin können die Anleger daher nicht mit einer Rückzahlung des eingesetzten Kap i-<br />
tals (allenfalls samt ausstehender Vergütungszahlungen) von dritter Seite rechnen.<br />
Keine Gewissheit eines liquiden Sekundärmarktes für die Wertpapiere<br />
Die ÖV<strong>AG</strong> hat sich zwar dazu bereiterklärt, durch das Stellen von An- und Verkaufsangeboten für die Wan-<br />
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