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Bedingungen - Volksbank AG

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Wertpapiere und den in der Zwischenzeit erhaltenen Zinsen bzw. Vergütungen abzüglich etwaiger Gebühren<br />

oder Transaktionskosten. Bei einer Abfindung der Partizipationsscheine und Rückzahlung des eingesetzten<br />

Kapitals bestimmt sich die Rendite oder der Verlust aus der Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag in-<br />

klusive zwischenzeitlich erhaltener Zins- und Vergütungszahlungen und dem für die Wandelschuldver-<br />

schreibungen gezahlten Kaufpreis. Liegt der Wert der Barabfindung unterhalb dieses Kau fpreises plus zwi-<br />

schenzeitlich erhaltener Zinsen und etwaiger Vergütungen, so erleidet der Anleger einen Verlust. Vom Markt<br />

verlangte Liquiditätsaufschläge und geringe Liquidität der Wertpapiere können den Marktpreis der Wertp a-<br />

piere negativ beeinträchtigen.<br />

Anleger sind dem Risiko einer Änderung des Credit Spreads (Zinsaufschlag) der Emittentin ausge-<br />

setzt (Credit Spread-Risiko)<br />

Unter dem Credit Spread versteht man den Aufschlag, den eine Emittentin ihren Gläubigern zur Abgeltung<br />

des übernommenen Kreditrisikos bezahlen muss. Credit Spreads werden als Aufschläge auf die aktuellen<br />

risikolosen Zinsen oder als Kursabschläge angeboten und verkauft.<br />

Zu den Faktoren, die Credit Spreads beeinflussen, zählen unter anderem die Bonität der Emittentin, die<br />

Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls, die Recovery Rate (Wiederbeschaffungsquote), die verbleibende<br />

Laufzeit der Wandelschuldverschreibung sowie Verpflichtungen auf Grund von Besicherungen oder Garan-<br />

tien bzw. Erklärungen hinsichtlich bevorzugter Bedienung oder Nachrangigkeit. Die Liquiditätslage, das<br />

allgemeine Zinsniveau, die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen und die Währung, auf die die maß-<br />

gebliche Verbindlichkeit lautet, können ebenfalls einen negativen Einfluss entfalten.<br />

Für Anleger besteht das Risiko, dass der Credit Spread der Emittentin ansteigt, was den Marktpreis der<br />

Wandelschuldverschreibungen sinken lassen würde.<br />

Von einem Kauf der Wandelschuldverschreibungen auf Kredit wird aufgrund der Möglichkeit deutlich<br />

höherer Verluste abgeraten<br />

Anleger, die den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen über Fremdmittel finanzieren, werden darauf<br />

hingewiesen, dass die laufenden Ausschüttungen auf die Wertpapiere unter dem Zinssatz des aufgenom-<br />

menen Kredites liegen können. Auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Anleger dürfen<br />

sich daher nicht darauf verlassen, dass Kreditverbindlichkeiten (samt Zinsen) mit Erträgen aus den Wertpa-<br />

pieren oder aus dem Verkaufserlös der Wertpapiere rückgeführt werden können. Dadurch erhöht sich die<br />

mögliche Höhe eines potentiellen Verlusts erheblich. Von kreditfinanzierten Ankäufen der Wandelschuldve r-<br />

schreibungen wird abgeraten.<br />

Verbindlichkeiten aus den Wertpapieren sind von keiner gesetzlichen Sicherungseinrichtung gedeckt<br />

Die durch die Wertpapiere verbrieften Forderungen sind nicht von einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung<br />

(Einlagensicherung bzw. Anlegerentschädigung) gesichert. Die Emittentin ist zwar Mitglied bei der gesetz-<br />

lich vorgesehenen Sicherungseinrichtung des <strong>Volksbank</strong>ensektors, die den Zweck hat, als Einlagensich e-<br />

rung des Sektors auch Forderungen, die von einem Kreditinstitut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft<br />

sind, zu gewährleisten, allerdings sind Forderungen aus Wandelschuldverschreibungen und Eigenmittelb e-<br />

standteile (§ 23 BWG), wie das in den Partizipationsscheinen verbriefte Partizipationskapital (§ 23<br />

Abs. 4 BWG) von der Sicherung durch die Sicherungseinrichtung ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle<br />

einer Insolvenz der Emittentin können die Anleger daher nicht mit einer Rückzahlung des eingesetzten Kap i-<br />

tals (allenfalls samt ausstehender Vergütungszahlungen) von dritter Seite rechnen.<br />

Keine Gewissheit eines liquiden Sekundärmarktes für die Wertpapiere<br />

Die ÖV<strong>AG</strong> hat sich zwar dazu bereiterklärt, durch das Stellen von An- und Verkaufsangeboten für die Wan-<br />

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