Bedingungen - Volksbank AG
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erforderlich ist. Unterlagen, die den Sitzungsteilnehmern der in § 76 Abs. 4 BWG genannten Organe zur<br />
Verfügung stehen, sind ihnen spätestens zwei Bankarbeitstage vor der Sitzung zu übermitteln. Der<br />
Staatskommissär und dessen Stellvertreter haben ihnen bekannt gewordene Tatsachen, auf Grund derer die<br />
Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin gegenüber dessen Gläubigern und insbesondere die Sicherheit<br />
der ihm anvertrauten Vermögenswerte nicht mehr gewährleistet ist, unverzüglich der FMA mitzuteilen und<br />
jährlich einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit zu übermitteln.<br />
14.2 Interessenkonflikte zwischen den Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen so-<br />
wie dem oberen Management<br />
Der Emittentin ist nicht bekannt, dass bei den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie dem<br />
oberen Management zwischen den Verpflichtungen gegenüber der Emittentin sowie ihren privaten Interes-<br />
sen potenzielle Interessenskonflikte bestehen.<br />
Die Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates und des oberen Managements der Emittentin haben<br />
innerhalb des Kreditinstitute-Verbundes zahlreiche weitere Funktionen inne. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass sich aus Doppelfunktionen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Emittentin in an-<br />
deren Organisationen und Unternehmen Interessenkonflikte ergeben, die zu Entscheidungen führen, die<br />
nicht im Interesse der Emittentin liegen.<br />
Es bestehen keine Vereinbarungen oder Abmachungen mit den Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder-<br />
sonstigen Personen, aufgrund deren eine in Punkt 14.1. genannte Person zum Mitglied eines Verwaltungs -,<br />
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans bzw. zum Mitglied des oberen Managements bestellt wurde. Kein<br />
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats wurde aufgrund einer Vereinbarung oder Abmachung mi t-<br />
Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Personen zum Mitglied des Vorstands oder des Auf-<br />
sichtsrats der Emittentin bestellt.<br />
15. BEZÜGE UND VERGÜNSTIGUNGEN<br />
15.1 Betrag der gezahlten Vergütungen (einschließlich etwaiger erfolgsgebundener oder nachträgl i-<br />
cher Vergütungen) und Sachleistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2011 (wie auch im Geschäftsjahr<br />
2010) von der Emittentin Bezüge ausschließlich aufgrund ihrer Organfunktion für die Emittentin bzw. im<br />
Rahmen ihres Dienstverhältnisses zur Emittentin und keine sonstigen Zahlungen. Die Gesamtbezüge des<br />
Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2011 EUR 460.323,03. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im<br />
Geschäftsjahr 2011 EUR 17.900,00.<br />
15.2 Angabe der Gesamtbeträge, die von der Emittentin oder ihren Tochtergesellschaften als Reser-<br />
ve oder Rückstellungen gebildet werden, um Pensions- und Rentenzahlungen vorzunehmen oder<br />
ähnliche Vergünstigungen auszahlen zu können<br />
Per 31.12.2011 wurden für Mitglieder des Vorstandes für Abfertigungen EUR 279.648,00 rückgestellt, für<br />
Jubiläumsgelder EUR 15.584,00. Die Urlaubsrückstellung für Mitglieder des Vorstandes zum selben Stichtag<br />
betrug EUR 12.208,00.<br />
16. PRAKTIKEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
16.1 Ende der laufenden Mandatsperiode und ggf. Angabe des Zeitraums, während dessen die jewei-<br />
lige Person ihre Aufgabe ausgeübt hat<br />
Die Mandatsperiode der Vorstandsmitglieder Pillwein und Klingenbrunner läuft seit 17.03.2011 und endet<br />
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