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Bedingungen - Volksbank AG

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erforderlich ist. Unterlagen, die den Sitzungsteilnehmern der in § 76 Abs. 4 BWG genannten Organe zur<br />

Verfügung stehen, sind ihnen spätestens zwei Bankarbeitstage vor der Sitzung zu übermitteln. Der<br />

Staatskommissär und dessen Stellvertreter haben ihnen bekannt gewordene Tatsachen, auf Grund derer die<br />

Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin gegenüber dessen Gläubigern und insbesondere die Sicherheit<br />

der ihm anvertrauten Vermögenswerte nicht mehr gewährleistet ist, unverzüglich der FMA mitzuteilen und<br />

jährlich einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit zu übermitteln.<br />

14.2 Interessenkonflikte zwischen den Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen so-<br />

wie dem oberen Management<br />

Der Emittentin ist nicht bekannt, dass bei den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie dem<br />

oberen Management zwischen den Verpflichtungen gegenüber der Emittentin sowie ihren privaten Interes-<br />

sen potenzielle Interessenskonflikte bestehen.<br />

Die Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates und des oberen Managements der Emittentin haben<br />

innerhalb des Kreditinstitute-Verbundes zahlreiche weitere Funktionen inne. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass sich aus Doppelfunktionen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Emittentin in an-<br />

deren Organisationen und Unternehmen Interessenkonflikte ergeben, die zu Entscheidungen führen, die<br />

nicht im Interesse der Emittentin liegen.<br />

Es bestehen keine Vereinbarungen oder Abmachungen mit den Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder-<br />

sonstigen Personen, aufgrund deren eine in Punkt 14.1. genannte Person zum Mitglied eines Verwaltungs -,<br />

Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans bzw. zum Mitglied des oberen Managements bestellt wurde. Kein<br />

Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats wurde aufgrund einer Vereinbarung oder Abmachung mi t-<br />

Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Personen zum Mitglied des Vorstands oder des Auf-<br />

sichtsrats der Emittentin bestellt.<br />

15. BEZÜGE UND VERGÜNSTIGUNGEN<br />

15.1 Betrag der gezahlten Vergütungen (einschließlich etwaiger erfolgsgebundener oder nachträgl i-<br />

cher Vergütungen) und Sachleistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2011 (wie auch im Geschäftsjahr<br />

2010) von der Emittentin Bezüge ausschließlich aufgrund ihrer Organfunktion für die Emittentin bzw. im<br />

Rahmen ihres Dienstverhältnisses zur Emittentin und keine sonstigen Zahlungen. Die Gesamtbezüge des<br />

Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2011 EUR 460.323,03. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im<br />

Geschäftsjahr 2011 EUR 17.900,00.<br />

15.2 Angabe der Gesamtbeträge, die von der Emittentin oder ihren Tochtergesellschaften als Reser-<br />

ve oder Rückstellungen gebildet werden, um Pensions- und Rentenzahlungen vorzunehmen oder<br />

ähnliche Vergünstigungen auszahlen zu können<br />

Per 31.12.2011 wurden für Mitglieder des Vorstandes für Abfertigungen EUR 279.648,00 rückgestellt, für<br />

Jubiläumsgelder EUR 15.584,00. Die Urlaubsrückstellung für Mitglieder des Vorstandes zum selben Stichtag<br />

betrug EUR 12.208,00.<br />

16. PRAKTIKEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

16.1 Ende der laufenden Mandatsperiode und ggf. Angabe des Zeitraums, während dessen die jewei-<br />

lige Person ihre Aufgabe ausgeübt hat<br />

Die Mandatsperiode der Vorstandsmitglieder Pillwein und Klingenbrunner läuft seit 17.03.2011 und endet<br />

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