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Bedingungen - Volksbank AG

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5.3.1 (ii) Methode, mittels deren der Angebotspreis festgelegt wird<br />

Die weiteren Ausgabekurse werden in Abhängigkeit von der Marktlage laufend festgelegt, werden jedoch<br />

108,00 % des Nennbetrages nicht übersteigen. Der Ausgabekurs wird von der Emittentin täglich unter<br />

Zugrundelegung (i) der Refinanzierungskosten, (ii) des Zinsniveaus, (iii) der Wettbewerbssituation in Hi n-<br />

blick auf die Mitbewerber und konkurrierende Produkte, sowie (iv) nach Angebot und Nachfrage berechnet<br />

und für jeden Tag, an dem die Wandelschuldverschreibungen gezeichnet werden können, berechnet. Daher<br />

wird der Ausgabekurs laufend angepasst.<br />

5.3.1 (iii) Angabe der Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung ge-<br />

stellt werden<br />

Mit Ausnahme banküblicher Spesen werden dem Zeichner beim Erwerb der Wandelschuldverschreibungen<br />

keine zusätzlichen Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt.<br />

5.4 Platzierung und Übernahme (Underwriting)<br />

5.4.1 Name und Anschrift des Koordinators des gesamten Angebots<br />

Die Koordination sowie die Platzierung der Wandelschuldverschreibungen werden von der ÖV<strong>AG</strong> mit der<br />

Geschäftsanschrift Kolingasse 14-16, 1090 Wien, vorgenommen.<br />

5.4.2 Namen und Anschriften der Zahlstellen und Verwahrstellen in jedem Land<br />

Hauptzahlstelle und Berechnungsstelle ist gemäß § 8 der Anleihebedingungen die ÖV<strong>AG</strong>. Die Gutschrift der<br />

Zinsen und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Wandelschuldverschreibungen<br />

depotführende Stelle. Die Sammelurkunde wird bei der CSD.Austria verwahrt.<br />

5.4.3 Name und Anschrift der Institute, die sich fest zur Übernahme einer Emission verpflichtet ha-<br />

ben, sowie Name und Anschrift der Institute, die die Emission ohne verbindliche Zusage oder zur<br />

Verkaufsvermittlung platzieren. Angabe der wesentlichen Bestandteile der entsprechenden Vereinba-<br />

rungen einschließlich Kontingente. Wird nicht die gesamte Emission übernommen, Angabe des nicht<br />

übernommenen Teils. Angabe der Gesamthöhe der Übernahmeprovision und der Platzierungsprovi-<br />

sion.<br />

Eine Platzierungsgarantie oder Zusagen zur Übernahme der Wandelschuldverschreibungen wurden nicht<br />

gemacht. Die ÖV<strong>AG</strong> wird die Emission voraussichtlich mit Vertriebspartnern platzieren.<br />

5.4.4 Angabe des Zeitpunkts, zu dem der Emissionsübernahmevertrag abgeschlossen wurde oder<br />

wird<br />

Trifft nicht zu.<br />

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