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Bedingungen - Volksbank AG

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Tag gezählt. Bei Zinsperioden, die im Februar enden, werden die Tage kalendergenau gezählt. Bei Zinsp e-<br />

rioden, die nicht im Februar enden, wird der Februar mit 30 Tagen gezählt. Die Emissionsrendite wird am<br />

Begebungstag auf Basis des Emissionspreises berechnet und ist keine Indikation für eine Rendite in der<br />

Zukunft.<br />

Grundsätzlich errechnet sich die Rendite von Wandelschuldverschreibungen aus deren Zinssatz, der Lauf-<br />

zeit sowie dem Ausgabekurs und dem Tilgungs- oder Verkaufskurs. Da sich der Ausgabekurs während der<br />

Zeichnungsfrist mit den Marktgegebenheiten laufend ändert, ist eine Errechnung der Rendite für die gesa m-<br />

te Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen im Vorhinein nicht möglich.<br />

Weiters ergibt sich die Rendite für den Anleger im Fall der Wandlung der Wandelschuldverschreibungen aus<br />

der Gewinnentwicklung der Emittentin. Im Fall der Wandlung erhält der Anleger für eine Wandelschuldver-<br />

schreibung im Nennbetrag von je EUR 100,00 zwei auf Inhaber lautende Partizipationsscheine im Nennbe-<br />

trag von je EUR 7,27 der Emittentin. Die Partizipationsscheine gewähren einen Anspruch auf einen Gewinn-<br />

anteil in prozentmäßig gleicher Höhe wie die auf Aktien der Emittentin ausgeschüttete Dividende. Aufgrund<br />

der nicht vorhersehbaren Höhe einer etwaigen Dividende ist die Errechnung einer Rendite aus den Partiz i-<br />

pationsscheinen im Vorhinein nicht möglich.<br />

4.10 Vertretung von Schuldtitelinhabern unter Angabe der die Anleger vertretenden Organisation und<br />

der auf die Vertretung anwendbaren Bestimmungen. Angabe des Ortes, an dem die Öffentlichkeit die<br />

Verträge einsehen kann, die diese Vertretung regeln<br />

Alle Rechte aus den Wandelschuldverschreibungen sind durch den einzelnen Inhaber der Wandelschuldver-<br />

schreibungen selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber der Emittentin direkt, an deren<br />

Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden, sowie in schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung) od er im<br />

ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Seitens der Emittentin ist keine organisierte Vertretung der<br />

Inhaber der Wandelschuldverschreibungen vorgesehen. Zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Gläu-<br />

bigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Wandelschuldverschreibungen<br />

inländischer Emittenten und bestimmter anderer Wandelschuldverschreibungen ist jedoch, wenn deren<br />

Rechte wegen des Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte der Emittentin in<br />

ihrem Gange gehemmt würden, insbesondere im Konkursfall der Emittentin, nach den Regelungen des Ku-<br />

ratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 vom zuständigen Gericht ein Kurator für<br />

die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsgläubiger zu bestellen. Seine Rechtshandlungen bedürfen in<br />

bestimmten Fällen einer kuratelgerichtlichen Genehmigung und seine Kompetenzen werden vom Gericht<br />

innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger näher festgelegt. Die Regelungen<br />

des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 können durch Vereinbarung oder<br />

Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist eine für die Gläubiger<br />

gleichwertige gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen. Hinsichtlich jener Angelegenheiten, die vom<br />

Kurator wahrzunehmen sind, gilt die ausschließliche unabdingbare Zuständigkeit des ihn bestellenden Ge-<br />

richts (§ 83a JN).<br />

4.11 Im Falle von Neuemissionen Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, die die<br />

Grundlage für die erfolgte bzw. noch zu erfolgende Schaffung der Wertpapiere und/oder deren Emis-<br />

sion bilden<br />

In der Hauptversammlung der Emittentin vom 17.12.2009 wurde der Vorstand der Emittentin zur Ausgabe<br />

von Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsmöglichkeit in Partizipationskapital der Emittentin bis zu<br />

einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 ermächtigt. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung<br />

Gebrauch gemacht und am 06.11.2012 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bis 31.12.2013 bis<br />

zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 160.000.000,00 beschlossen. Die bedingte Ausgabe von Partizipati-<br />

onsscheinen ist vom Vorstand insoweit durchzuführen, als Inhaber von der Emittentin begebener Wande l-<br />

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