Bedingungen - Volksbank AG
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Tag gezählt. Bei Zinsperioden, die im Februar enden, werden die Tage kalendergenau gezählt. Bei Zinsp e-<br />
rioden, die nicht im Februar enden, wird der Februar mit 30 Tagen gezählt. Die Emissionsrendite wird am<br />
Begebungstag auf Basis des Emissionspreises berechnet und ist keine Indikation für eine Rendite in der<br />
Zukunft.<br />
Grundsätzlich errechnet sich die Rendite von Wandelschuldverschreibungen aus deren Zinssatz, der Lauf-<br />
zeit sowie dem Ausgabekurs und dem Tilgungs- oder Verkaufskurs. Da sich der Ausgabekurs während der<br />
Zeichnungsfrist mit den Marktgegebenheiten laufend ändert, ist eine Errechnung der Rendite für die gesa m-<br />
te Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen im Vorhinein nicht möglich.<br />
Weiters ergibt sich die Rendite für den Anleger im Fall der Wandlung der Wandelschuldverschreibungen aus<br />
der Gewinnentwicklung der Emittentin. Im Fall der Wandlung erhält der Anleger für eine Wandelschuldver-<br />
schreibung im Nennbetrag von je EUR 100,00 zwei auf Inhaber lautende Partizipationsscheine im Nennbe-<br />
trag von je EUR 7,27 der Emittentin. Die Partizipationsscheine gewähren einen Anspruch auf einen Gewinn-<br />
anteil in prozentmäßig gleicher Höhe wie die auf Aktien der Emittentin ausgeschüttete Dividende. Aufgrund<br />
der nicht vorhersehbaren Höhe einer etwaigen Dividende ist die Errechnung einer Rendite aus den Partiz i-<br />
pationsscheinen im Vorhinein nicht möglich.<br />
4.10 Vertretung von Schuldtitelinhabern unter Angabe der die Anleger vertretenden Organisation und<br />
der auf die Vertretung anwendbaren Bestimmungen. Angabe des Ortes, an dem die Öffentlichkeit die<br />
Verträge einsehen kann, die diese Vertretung regeln<br />
Alle Rechte aus den Wandelschuldverschreibungen sind durch den einzelnen Inhaber der Wandelschuldver-<br />
schreibungen selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber der Emittentin direkt, an deren<br />
Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden, sowie in schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung) od er im<br />
ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Seitens der Emittentin ist keine organisierte Vertretung der<br />
Inhaber der Wandelschuldverschreibungen vorgesehen. Zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Gläu-<br />
bigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Wandelschuldverschreibungen<br />
inländischer Emittenten und bestimmter anderer Wandelschuldverschreibungen ist jedoch, wenn deren<br />
Rechte wegen des Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte der Emittentin in<br />
ihrem Gange gehemmt würden, insbesondere im Konkursfall der Emittentin, nach den Regelungen des Ku-<br />
ratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 vom zuständigen Gericht ein Kurator für<br />
die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsgläubiger zu bestellen. Seine Rechtshandlungen bedürfen in<br />
bestimmten Fällen einer kuratelgerichtlichen Genehmigung und seine Kompetenzen werden vom Gericht<br />
innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger näher festgelegt. Die Regelungen<br />
des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 können durch Vereinbarung oder<br />
Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist eine für die Gläubiger<br />
gleichwertige gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen. Hinsichtlich jener Angelegenheiten, die vom<br />
Kurator wahrzunehmen sind, gilt die ausschließliche unabdingbare Zuständigkeit des ihn bestellenden Ge-<br />
richts (§ 83a JN).<br />
4.11 Im Falle von Neuemissionen Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, die die<br />
Grundlage für die erfolgte bzw. noch zu erfolgende Schaffung der Wertpapiere und/oder deren Emis-<br />
sion bilden<br />
In der Hauptversammlung der Emittentin vom 17.12.2009 wurde der Vorstand der Emittentin zur Ausgabe<br />
von Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsmöglichkeit in Partizipationskapital der Emittentin bis zu<br />
einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 ermächtigt. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung<br />
Gebrauch gemacht und am 06.11.2012 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bis 31.12.2013 bis<br />
zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 160.000.000,00 beschlossen. Die bedingte Ausgabe von Partizipati-<br />
onsscheinen ist vom Vorstand insoweit durchzuführen, als Inhaber von der Emittentin begebener Wande l-<br />
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