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Bedingungen - Volksbank AG

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schuldverschreibungen von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen.<br />

4.12 Angabe des erwarteten Emissionstermins der Wertpapiere<br />

Die Zeichnungsfrist der Emission beginnt am 15.01.2013 und endet spätestens am 31.12. desselben Jahres.<br />

Der Laufzeitbeginn der Emission ist mit 16.01.2013 festgelegt (wie in §§ 1 und 3 der Anleihebedingungen<br />

beschrieben).<br />

4.13 Darstellung etwaiger Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere<br />

Es liegen keine Beschränkungen in Bezug auf die freie Handelbarkeit- oder Übertragbarkeit der Wandel-<br />

schuldverschreibungen vor.<br />

4.14 Zum Staat, in dem der Emittent seinen eingetragenen Sitz unterhält, und zu den Staaten, in de-<br />

nen das Angebot unterbreitet wird Informationen über Steuern, die an der Quelle auf die Wertpapier-<br />

erträge erhoben werden, sowie Hinweis darauf, ob der Emittent die Einbehaltung der Steuern an der<br />

Quelle übernimmt.<br />

1 ÖSTERREICH<br />

Die nachstehenden Ausführungen basieren auf den nachfolgend genannten Gesetzen und der bisher veröf-<br />

fentlichten Rechtsmeinung der Finanzverwaltung. Anzumerken ist, dass zu einer Reihe von Fragen keine<br />

gesicherte Verwaltungspraxis besteht. Den unten angegebenen Ausführungen liegt überdies eine typisie-<br />

rende Betrachtungsweise zugrunde, in deren Rahmen die individuelle steuerliche und persönliche Situation<br />

eines einzelnen Anlegers nicht berücksichtigt werden kann. Beim Anleger handelt es sich um eine Kapital-<br />

gesellschaft oder eigennützige Privatstiftung, die ihrer Offenlegungsverpflichtung nach § 13 Körperschaft s-<br />

teuergesetz (KStG) nachgekommen ist, oder eine natürliche Person, welche die Wandelschuldverschre i-<br />

bungen im Privat- oder Betriebsvermögen erwirbt. Die Darstellung beschränkt sich daher auf einen allge-<br />

meinen Überblick der österreichischen steuerlichen Konsequenzen für die genannten Anlegergruppen.<br />

Mangels der Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers wird diesem empfohlen, vor dem<br />

Erwerb der Wandelschuldverschreibungen oder deren Wandlung den Steuerberater seines Vertrauens zu<br />

konsultieren. Eine Haftung der Emittentin aus einer potentiellen Änderung der Verwaltungspraxis bzw der<br />

gesetzlichen Bestimmungen ist ebenso wie die Ansprüche des Anlegers gegenüber der Emittentin für eine<br />

nachteilige Vorgangsweise der auszahlenden bzw der depotführende Stelle bei der Einbehaltung der Kap i-<br />

talertragsteuer ausgeschlossen.<br />

1.1 Allgemein<br />

Die steuerliche Behandlung von Finanzinstrumenten wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes (BBG)<br />

2011 (BGBl I 2010/111), des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2011 (BGBl I 2011/76) und des Budget-<br />

begleitgesetzes (BBG) 2012 (BGBl I 2011/112) einer umfassenden Novellierung unterzogen. Unter Berüc k-<br />

sichtigung des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2011, BGBl I 2011/76 sind die steuerlichen Konse-<br />

quenzen grundsätzlich davon abhängig, ob die Wandelschuldverschreibungen vor dem 1. April 2012 (Altbe-<br />

stand) oder nach dem 31. März 2012 (Neubestand) entgeltlich erworben wird. Die nachfolgende Darstellung<br />

beschränkt sich nur auf Wandelschuldverschreibungen, die nach dem 31. März 2012 entgeltlich erworben<br />

wurden und somit der neuen Rechtslage unterliegen. Wandelschuldverschreibungen, die vor dem 1. April<br />

2012 erworben wurden, werden in der nachfolgenden Darstellung nicht behandelt. Bis zur Ausübung des<br />

Wandlungsrechtes sind Wandelschuldverschreibungen ertragsteuerlich als Schuldverschreibungen anzus e-<br />

hen.<br />

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