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Bedingungen - Volksbank AG

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ei Dir. Günther Pillwein mit 31.01.2013 und bei Dir. Mag Peter Klingenbrunner mit 30.09.2015. Dir. Mag.<br />

Pommerenings Vorstandsmandat begann am 01.01.2012 und endet am 31.12.2014. Die Mandatsperiode<br />

sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates läuft bis zur ordentlichen Hauptversammlung des Geschäftsjahres<br />

2015.<br />

16.2 Angaben über die Dienstleistungsverträge, die zwischen den Mitgliedern der Verwaltungs-,<br />

Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane und der Emittentin bzw. ihren Tochtergesellschaften ge-<br />

schlossen wurden und die bei Beendigung des Dienstverhältnisses Vergünstigungen vorsehen<br />

Es bestehen keine Dienstleistungsverträge, die zwischen den Mitgliedern der Verwaltungs-, Geschäftsfüh-<br />

rungs- oder Aufsichtsorgane und der Emittentin geschlossen wurden und die bei Beendigung des Dienstve r-<br />

hältnisses Vergünstigungen vorsehen.<br />

16.3 Angaben über den Auditausschuss und den Vergütungsausschuss, einschließlich der Namen<br />

der Ausschussmitglieder und einer Zusammenfassung des Aufgabenbereichs des Ausschusses<br />

Es bestehen drei Ausschüsse des Aufsichtsrats, ein Kreditausschuss, ein Prüfungsausschuss (Audit -<br />

Ausschuss) und ein Personal- und Vergütungsausschuss. Der Kreditausschuss des Aufsichtsrates setzt sich<br />

seit 25.01.2010 wie folgt zusammen:<br />

- GD Ing. Mag. Thomas Köck (Vorsitzender)<br />

- Mag. Hans Janeschitz (Vorsitzender-Stellvertreter)<br />

- Dr. Erich Kaschnigg<br />

- Dir. Josef Preißl<br />

Kreditausschuss<br />

Der Kreditausschuss nimmt die Aufgaben eines Genehmigungsausschusses für Finanzierungen, Organge-<br />

schäfte und Großveranlagungen wahr, insbesondere werden folgende gemäß § 12 der Geschäftsordnung<br />

des Aufsichtsrates der Emittentin der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfenden Gegenstände durch den<br />

Kreditausschuss bewilligt:<br />

Großveranlagungen im Sinne des § 27 Abs. 2 BWG, die jenen Betrag übersteigen, der laut Pouvoi-<br />

rordnung dem Gesamtvorstand zur Entscheidung zugewiesen ist;<br />

Organgeschäfte gemäß § 28 BWG. Die Zustimmung kann für bestimmte Kreditgeschäfte oder Arten<br />

von Kreditgeschäften für ein Jahr im Voraus erteilt werden;<br />

die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, die im Einzelnen ein Volumen von EUR 5 Mio.<br />

übersteigen, ausgenommen Aufnahme von Geldern bei der ABV oder bei der ÖV<strong>AG</strong>.<br />

Es steht jedoch jedem Ausschussmitglied frei, anlässlich einer Beschlussfassung über die vorgenannten<br />

Punkte die Behandlung im Aufsichtsrat zu verlangen. In diesem Fall kommt ein Beschluss des Kreditaus-<br />

schusses nicht zustande.<br />

Der Kreditausschuss muss mindestens viermal im Geschäftsjahr eine Sitzung abhalten. Der Kreditaus-<br />

schuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter,<br />

anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Im Falle der<br />

Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Kreditau s-<br />

schusses ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Leiter der betreffenden Sitzung zu unterzeichnen ist.<br />

An den Sitzungen des Kreditausschusses nehmen außer seinen Mitgliedern die Mitglieder des Vorstandes<br />

teil, sofern der Kreditausschuss im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Willenserklärungen des Kreditau s-<br />

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