Bedingungen - Volksbank AG
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ei Dir. Günther Pillwein mit 31.01.2013 und bei Dir. Mag Peter Klingenbrunner mit 30.09.2015. Dir. Mag.<br />
Pommerenings Vorstandsmandat begann am 01.01.2012 und endet am 31.12.2014. Die Mandatsperiode<br />
sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates läuft bis zur ordentlichen Hauptversammlung des Geschäftsjahres<br />
2015.<br />
16.2 Angaben über die Dienstleistungsverträge, die zwischen den Mitgliedern der Verwaltungs-,<br />
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane und der Emittentin bzw. ihren Tochtergesellschaften ge-<br />
schlossen wurden und die bei Beendigung des Dienstverhältnisses Vergünstigungen vorsehen<br />
Es bestehen keine Dienstleistungsverträge, die zwischen den Mitgliedern der Verwaltungs-, Geschäftsfüh-<br />
rungs- oder Aufsichtsorgane und der Emittentin geschlossen wurden und die bei Beendigung des Dienstve r-<br />
hältnisses Vergünstigungen vorsehen.<br />
16.3 Angaben über den Auditausschuss und den Vergütungsausschuss, einschließlich der Namen<br />
der Ausschussmitglieder und einer Zusammenfassung des Aufgabenbereichs des Ausschusses<br />
Es bestehen drei Ausschüsse des Aufsichtsrats, ein Kreditausschuss, ein Prüfungsausschuss (Audit -<br />
Ausschuss) und ein Personal- und Vergütungsausschuss. Der Kreditausschuss des Aufsichtsrates setzt sich<br />
seit 25.01.2010 wie folgt zusammen:<br />
- GD Ing. Mag. Thomas Köck (Vorsitzender)<br />
- Mag. Hans Janeschitz (Vorsitzender-Stellvertreter)<br />
- Dr. Erich Kaschnigg<br />
- Dir. Josef Preißl<br />
Kreditausschuss<br />
Der Kreditausschuss nimmt die Aufgaben eines Genehmigungsausschusses für Finanzierungen, Organge-<br />
schäfte und Großveranlagungen wahr, insbesondere werden folgende gemäß § 12 der Geschäftsordnung<br />
des Aufsichtsrates der Emittentin der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfenden Gegenstände durch den<br />
Kreditausschuss bewilligt:<br />
Großveranlagungen im Sinne des § 27 Abs. 2 BWG, die jenen Betrag übersteigen, der laut Pouvoi-<br />
rordnung dem Gesamtvorstand zur Entscheidung zugewiesen ist;<br />
Organgeschäfte gemäß § 28 BWG. Die Zustimmung kann für bestimmte Kreditgeschäfte oder Arten<br />
von Kreditgeschäften für ein Jahr im Voraus erteilt werden;<br />
die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, die im Einzelnen ein Volumen von EUR 5 Mio.<br />
übersteigen, ausgenommen Aufnahme von Geldern bei der ABV oder bei der ÖV<strong>AG</strong>.<br />
Es steht jedoch jedem Ausschussmitglied frei, anlässlich einer Beschlussfassung über die vorgenannten<br />
Punkte die Behandlung im Aufsichtsrat zu verlangen. In diesem Fall kommt ein Beschluss des Kreditaus-<br />
schusses nicht zustande.<br />
Der Kreditausschuss muss mindestens viermal im Geschäftsjahr eine Sitzung abhalten. Der Kreditaus-<br />
schuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter,<br />
anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Im Falle der<br />
Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Kreditau s-<br />
schusses ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Leiter der betreffenden Sitzung zu unterzeichnen ist.<br />
An den Sitzungen des Kreditausschusses nehmen außer seinen Mitgliedern die Mitglieder des Vorstandes<br />
teil, sofern der Kreditausschuss im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Willenserklärungen des Kreditau s-<br />
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