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Manteltarifvertrag

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358.2 Muß ein genehmigter Urlaub, der mindestens zwei Drittel des<br />

Gesamtjahresurlaubs beträgt, vor Urlaubsantritt geteilt werden oder<br />

wird die Arbeitnehmerin aus einem solchen Urlaub zurückgerufen, so<br />

erhält sie einen Zusatzurlaub von drei Tagen.<br />

358.3 Wird ein Urlaub von mindestens zehn Tagen beantragt oder<br />

genehmigt, so soll die Arbeitnehmerin an den beiden Wochenenden<br />

(Samstag und Sonntag) unmittelbar vor und nach ihrem Urlaub nicht<br />

zum Dienst eingeteilt werden.<br />

360 Arbeitsbefreiung<br />

361.1 Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter<br />

Fortzahlung der Vergütung in folgenden Fällen:<br />

361.11<br />

(34)<br />

361.12<br />

(35)<br />

bei Umzug mit eigenem Hausstand<br />

aus dienstlichem Anlaß: drei Arbeitstage und<br />

aus privatem Anlaß und mit Ortsveränderung: ein Arbeitstag,<br />

jeweils innerhalb von zwölf Monaten;<br />

(34) geändert durch Tarifvertrag vom 31.03.1999 mit Wirkung zum<br />

01.01.1999.<br />

bei Erkrankung der im Haushalt der Arbeitnehmerin lebenden<br />

Eltern, des Ehegatten oder der Kinder: ein Arbeitstag pro Kalenderjahr<br />

und<br />

bei Kindern unter zwölf Jahren: bis vier Arbeitstage pro Kalenderjahr,<br />

wenn die Pflege des Erkrankten unerläßlich ist und eine andere Person<br />

für diesen Zweck nicht zur Verfügung steht;<br />

(35) geändert durch Tarifvertrag vom 01.02.2001 mit Wirkung zum<br />

01.01.2001<br />

PN zu TZ 361.12: (36)<br />

Schwiegereltern werden Eltern gleichgestellt.<br />

Als Eltern bzw. Ehegatte gilt auch eine anerkannte<br />

Lebensgemeinschaft bzw. der Partner einer anerkannten<br />

Lebensgemeinschaft.<br />

(36) geändert durch Tarifvertrag vom 23.12.2003 mit Wirkung zum<br />

01.01.2004<br />

361.13 bei Eheschließung der Arbeitnehmerin: ein Arbeitstag;<br />

361.14 bei Geburt eines Kindes, sofern die Kindeseltern einen gemeinsamen<br />

Hausstand unterhalten: ein Arbeitstag;<br />

361.15 bei Todesfall in der engeren Familie (Kinder, Pflegekinder, Eltern,

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