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Manteltarifvertrag

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Arbeitnehmerin hat, gegen den Anspruch auf Sterbegeld<br />

aufzurechnen. Den Anspruchsberechtigten ist jedoch der Teil des<br />

Sterbegeldes zu belassen, der dem der Pfändung nicht unterliegenden<br />

Teil der Vergütungen der Verstorbenen für diese drei Monate<br />

entsprechen würde.<br />

625 Die Anstalt kann, sofern die Voraussetzung für die Zahlung von<br />

Sterbegeld nicht vorliegt, Personen, die die Kosten der letzten<br />

Krankheit oder der Bestattung getragen haben, die hierdurch<br />

entstandenen angemessenen Aufwendungen ganz oder teilweise<br />

ersetzen.<br />

700 Soziale Leistungen<br />

710 Beihilfen und Unterstützungen<br />

711<br />

(76)(77)<br />

In Geburts- und Krankheitsfällen werden Beihilfen nach den für den<br />

Bundesbeamten geltenden Regelungen gezahlt. Dies gilt nicht für<br />

Arbeitnehmerinnen, die nach dem 31.12.2000 bei der Anstalt<br />

eingetreten sind.<br />

Auf Arbeitnehmerinnen, die nach dem 31.12.2000 in den SWR<br />

eingetreten sind, findet Satz 1 unter der Voraussetzung Anwendung,<br />

daß in dem unmittelbar vorausgegangenen Arbeitsverhältnis ein<br />

Beihilfeanspruch bestanden hat und in Anspruch genommen worden<br />

ist.<br />

(76) geändert durch Tarifvertrag vom 01.02.2001 mit Wirkung zum<br />

01.01.2001<br />

(77) geändert durch Tarifvertrag vom 06.08.2008 mit Wirkung zum<br />

01.09.2008.<br />

712 In unverschuldeten Notfällen können, ggf. mit Zustimmung des<br />

Personalrats, einmalige Unterstützungen gewährt werden.<br />

720 Versorgungszusage<br />

721 Die Anstalt gibt der Arbeitnehmerin eine Versorgungszusage<br />

entsprechend ihrer Versorgungsregelung.<br />

730<br />

(78)(79)<br />

Jubiläen **<br />

731 Nach 25jähriger Betriebszugehörigkeit, auf die bis zu zehn Jahre der<br />

Betriebszugehörigkeit bei einer anderen öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalt der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Töchter<br />

angerechnet werden, erhält die Arbeitnehmerin eine<br />

Jubiläumszuwendung in Höhe von 307 sowie einen Tag<br />

Arbeitsbefreiung.<br />

732 Nach 40jähriger Betriebszugehörigkeit, auf die bis zu fünfzehn Jahre<br />

der Betriebszugehörigkeit bei einer anderen öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren<br />

Töchter angerechnet werden, erhält die Arbeitnehmerin eine<br />

Jubiläumszuwendung in Höhe von 409 sowie einen Tag

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