Manteltarifvertrag
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Arbeitnehmerin hat, gegen den Anspruch auf Sterbegeld<br />
aufzurechnen. Den Anspruchsberechtigten ist jedoch der Teil des<br />
Sterbegeldes zu belassen, der dem der Pfändung nicht unterliegenden<br />
Teil der Vergütungen der Verstorbenen für diese drei Monate<br />
entsprechen würde.<br />
625 Die Anstalt kann, sofern die Voraussetzung für die Zahlung von<br />
Sterbegeld nicht vorliegt, Personen, die die Kosten der letzten<br />
Krankheit oder der Bestattung getragen haben, die hierdurch<br />
entstandenen angemessenen Aufwendungen ganz oder teilweise<br />
ersetzen.<br />
700 Soziale Leistungen<br />
710 Beihilfen und Unterstützungen<br />
711<br />
(76)(77)<br />
In Geburts- und Krankheitsfällen werden Beihilfen nach den für den<br />
Bundesbeamten geltenden Regelungen gezahlt. Dies gilt nicht für<br />
Arbeitnehmerinnen, die nach dem 31.12.2000 bei der Anstalt<br />
eingetreten sind.<br />
Auf Arbeitnehmerinnen, die nach dem 31.12.2000 in den SWR<br />
eingetreten sind, findet Satz 1 unter der Voraussetzung Anwendung,<br />
daß in dem unmittelbar vorausgegangenen Arbeitsverhältnis ein<br />
Beihilfeanspruch bestanden hat und in Anspruch genommen worden<br />
ist.<br />
(76) geändert durch Tarifvertrag vom 01.02.2001 mit Wirkung zum<br />
01.01.2001<br />
(77) geändert durch Tarifvertrag vom 06.08.2008 mit Wirkung zum<br />
01.09.2008.<br />
712 In unverschuldeten Notfällen können, ggf. mit Zustimmung des<br />
Personalrats, einmalige Unterstützungen gewährt werden.<br />
720 Versorgungszusage<br />
721 Die Anstalt gibt der Arbeitnehmerin eine Versorgungszusage<br />
entsprechend ihrer Versorgungsregelung.<br />
730<br />
(78)(79)<br />
Jubiläen **<br />
731 Nach 25jähriger Betriebszugehörigkeit, auf die bis zu zehn Jahre der<br />
Betriebszugehörigkeit bei einer anderen öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalt der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Töchter<br />
angerechnet werden, erhält die Arbeitnehmerin eine<br />
Jubiläumszuwendung in Höhe von 307 sowie einen Tag<br />
Arbeitsbefreiung.<br />
732 Nach 40jähriger Betriebszugehörigkeit, auf die bis zu fünfzehn Jahre<br />
der Betriebszugehörigkeit bei einer anderen öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren<br />
Töchter angerechnet werden, erhält die Arbeitnehmerin eine<br />
Jubiläumszuwendung in Höhe von 409 sowie einen Tag