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Manteltarifvertrag

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561 Für besondere Leistungen können laufende oder einmalige<br />

Leistungszulagen gewährt werden. Laufende Leistungszulagen können<br />

widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Gewährung<br />

entfallen.<br />

562 Für die Dauer einer höher zu bewertenden Tätigkeit, die eine<br />

Arbeitnehmerin auf Anordnung neben ihrer vertraglich vereinbarten<br />

Tätigkeit ausübt, ist eine Funktionszulage zu zahlen.<br />

PN zu TZ 562:<br />

Es besteht Übereinstimmung, daß hierunter nicht Vertretungen zu<br />

verstehen sind, diese sind in TZ 516.2 geregelt.<br />

563 Die Zahlung von Zulagen für besonders erschwerte Dienste (z.B.<br />

Turmbesteigungen) wird durch Dienstvereinbarung geregelt.<br />

570 Sonderzahlungen bei Urlaub und Krankheit (69)<br />

571 Arbeitnehmerinnen, an die im vorangegangenen Kalenderjahr<br />

Mehrarbeitsvergütung gezahlt wurde, erhalten mit der Vergütung im<br />

Monat März eine Sonderzahlung; sie beträgt für den Erholungsurlaub<br />

1/11 der im vorangegangenen Jahr geleisteten Mehrarbeitsvergütung.<br />

Zusätzlich wird für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit 1/30,<br />

höchstens 42/30 der Sonderzahlung für den Urlaub gezahlt.<br />

571.1<br />

(70)<br />

571.2<br />

(71)<br />

--<br />

--<br />

(69) geändert durch Tarifvertrag vom 23.12.2003 mit Wirkung zum<br />

01.01.2004<br />

(70)(71) gestrichen durch Tarifvertrag vom 01.02.2001 mit Wirkung<br />

zum 01.01.2001<br />

580 Kostenerstattung<br />

581 Kosten, die auf Anordnung des Arbeitgebers der Arbeitnehmerin bei<br />

der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben zwangsläufig<br />

entstehen, werden erstattet.<br />

582 Die zum Schutz oder zur Sicherung einer Arbeitnehmerin nötige<br />

Schutzkleidung wird von der Anstalt zur Verfügung gestellt.<br />

590 Abordnungsgeld, Trennungsentschädigung,<br />

Umzugskostenerstattung<br />

591 (72) Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Abordnungsgeld,<br />

Trennungsentschädigung und die Erstattung der Umzugskosten nach<br />

den Regelungen des öffentlichen Dienstes.<br />

592 -<br />

597 (73)<br />

-

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