DIE SCHWEIZERISCHE MIGRATIONSPOLITIK IM KONTEXT ... - Fiala
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Schwarzarbeit ist in Art. 117 des AuG geregelt, und das neue<br />
Schwarzarbeitsgesetz ist seit Januar 2008 in Kraft. Ergänzungen der<br />
Haftbestimmungen (z.B. Ausschaffungshaft) sind in Kraft, z.B. die<br />
Durchsetzungshaft, die in Art. 78 geregelt wurde, für Personen, die die<br />
Schweiz nach rechtskräftigem Urteil nicht verlassen wollen.<br />
Das neue Asylgesetz (in Kraft seit 1.1.2008) regelt die Nothilfe an<br />
Personen neu, indem nur noch Personen mit einem rechtskräftigen<br />
Wegweisungsentscheid Nothilfe erhalten.<br />
3.2.5.4. Interpol und Europol<br />
Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol ist eine 1923 in<br />
Wien gegründete und von den Vereinten Nationen als Völkerrechtssubjekt<br />
anerkannte Organisation mit Sitz in Lyon, Frankreich (mit 182<br />
Mitgliedstaaten). Das europäische Polizeiamt Europol mit Sitz in Den<br />
Haag ist wie die Schengener Polizeizusammenarbeit Teil des<br />
Sicherheitsdispositivs der EU, deren Hauptaufgabe es ist, die EU-<br />
Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von international organisierter<br />
Kriminalität zu unterstützen. Die Errichtung von Europol wurde 1992 im<br />
Vertrag von Maastricht beschlossen. Als Herzstück der Sicherheit wird oft<br />
das Schengener Informationssystem, SIS, genannt. Es besteht aus einem<br />
Zentralrechner in Strassburg und den nationalen Schengener<br />
Informationssystemen, den sog. N-SIS.<br />
Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang -einmal mehr- zwar ein<br />
Mitspracherecht, jedoch kein Mitentscheidungsrecht. Unser Land ist<br />
allerdings verpflichtet, neue Rechtsakte der EG und der EU, die<br />
Schengen-relevant sind, zu übernehmen und, soweit diese nicht<br />
unmittelbar anwendbar sind, im nationalen Recht umzusetzen.<br />
Die Zusammenarbeitsverträge mit Agenturen, einerseits der<br />
Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation Interpol und anderseits<br />
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