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DIE SCHWEIZERISCHE MIGRATIONSPOLITIK IM KONTEXT ... - Fiala

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Schwarzarbeit ist in Art. 117 des AuG geregelt, und das neue<br />

Schwarzarbeitsgesetz ist seit Januar 2008 in Kraft. Ergänzungen der<br />

Haftbestimmungen (z.B. Ausschaffungshaft) sind in Kraft, z.B. die<br />

Durchsetzungshaft, die in Art. 78 geregelt wurde, für Personen, die die<br />

Schweiz nach rechtskräftigem Urteil nicht verlassen wollen.<br />

Das neue Asylgesetz (in Kraft seit 1.1.2008) regelt die Nothilfe an<br />

Personen neu, indem nur noch Personen mit einem rechtskräftigen<br />

Wegweisungsentscheid Nothilfe erhalten.<br />

3.2.5.4. Interpol und Europol<br />

Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol ist eine 1923 in<br />

Wien gegründete und von den Vereinten Nationen als Völkerrechtssubjekt<br />

anerkannte Organisation mit Sitz in Lyon, Frankreich (mit 182<br />

Mitgliedstaaten). Das europäische Polizeiamt Europol mit Sitz in Den<br />

Haag ist wie die Schengener Polizeizusammenarbeit Teil des<br />

Sicherheitsdispositivs der EU, deren Hauptaufgabe es ist, die EU-<br />

Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von international organisierter<br />

Kriminalität zu unterstützen. Die Errichtung von Europol wurde 1992 im<br />

Vertrag von Maastricht beschlossen. Als Herzstück der Sicherheit wird oft<br />

das Schengener Informationssystem, SIS, genannt. Es besteht aus einem<br />

Zentralrechner in Strassburg und den nationalen Schengener<br />

Informationssystemen, den sog. N-SIS.<br />

Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang -einmal mehr- zwar ein<br />

Mitspracherecht, jedoch kein Mitentscheidungsrecht. Unser Land ist<br />

allerdings verpflichtet, neue Rechtsakte der EG und der EU, die<br />

Schengen-relevant sind, zu übernehmen und, soweit diese nicht<br />

unmittelbar anwendbar sind, im nationalen Recht umzusetzen.<br />

Die Zusammenarbeitsverträge mit Agenturen, einerseits der<br />

Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation Interpol und anderseits<br />

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