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Wirtschaftsstrafsachen - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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© Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, StA Hagen: Handhabung von Großverfahren<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

c.<br />

Da zwischenzeitlich das eigentliche Oberhaupt der Organisation bei einer „Dienstrei-<br />

se“ nach Russland von den dortigen Behörden festgenommen worden war, ergab<br />

sich eine weitere Quelle für interne Informationen. So wickelte die in Deutschland<br />

verbliebene und nunmehr anstelle ihres Mannes agierende Ehefrau den Kontakt zu<br />

dem in Moskau verweilenden Anwalt ihres Mannes ausschließlich per Telefax ab.<br />

d.<br />

Insgesamt erließ das Amtsgericht Hagen gegen 16 Personen Haftbefehle; außerdem<br />

ordnete das Gericht die Durchsuchung von mehr als 50 Wohnungen, Lagern und<br />

Geschäftsräumen in mehr als 20 Städten der Bundesrepublik an. Nicht zuletzt auf-<br />

grund der antiquierten Vorschrift des § 110 Abs. 1 StPO hatte dies zur Folge, dass<br />

zur Vermeidung von Verwertungsfragen zu den wichtigsten 15 Durchsuchungsorten<br />

Staats- und Amtsanwälte zu entsenden waren. Um nicht zu viele Personen in diesem<br />

kritischen Verfahrensstand in die Vorbereitungen einbeziehen zu müssen, wurden<br />

die Durchsuchungsobjekte erst am Tage vor dem Zugriff zugeteilt. Notwendige<br />

Dienstreisegenehmigungen erließ der damalige Behördenleiter in einer Sammelver-<br />

fügung erlassen.<br />

5.<br />

Der Zugriff<br />

a.<br />

Wie es der Zufall wollte, beschlossen die Täter auch in der Nacht vor dem Zugriff<br />

einen Transport abzuwickeln. Durch die TÜ war bekannt geworden, dass mehrere<br />

der festzunehmenden Hauptverdächtigen im Raume Ostwestfalen / Paderborn un-<br />

terwegs sein würden. Da wir per Fax sowohl den Treffpunkt des Fahrers mit den Ab-<br />

nehmern auf der A 2 als auch die vereinbarte Zeit kannten, sahen wir uns mit dem<br />

Problemen konfrontiert, möglicherweise zusätzliche Beschuldigte „verarzten“ zu<br />

müssen und zudem eine mobile Lage zu haben.<br />

Während das SEK den ausgemachten Lagerort weiträumig absicherte und sich für<br />

den eigentlichen Zugriff bereithielt, sorgten andere Beamte für zeitliche Verzögerun-<br />

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